Moin Lübecker,
nicht ganz leicht zu beantworten.Ich will's aber mal versuchen. Ich denke, dass die Fragen nich nur so aus Jux gestellt werden.
1. Das Schiff ist von der Konstruktion her ein Binnenschiff, wird also nur als solches zugelassen werden. ( Was die Marine damit gemacht hat ist nicht relevant )
2. Das Schiff kann, wenn in der Berufsschifffahrt genutzt, mit zwei Mann gefahren werden. Voraussetzung dafür: Schiffsführer mit dem entsprechenden Binnenschifferpatent für die zu bedienende Strecke, in Personalunion ausgebildeter Maschinist plus einen Mann/Frau mit usbildung als Schiffsmann in der Binnenfahrt.
2 a. Als Freizeitfahrzeug muss der Schiffsführer den entsprechenden Sportbootführerschein Binnen haben. Selbstverständlich sind in beiden Varianten Funksprechzeugnisse vorgeschrieben.
3. Als Profi sind erhebliche Fahrzeiten in der Berufsschifffahrt ( Binnen ) nachzuweisen.
3 a. Hier kann Info erlesen werden:
http://www.binnenschiffahrtswelt.de
4. Das Schiff kann, wenn entsprechend ausgerüstet, als Frachtschiff genutzt werden. Um für den Gefahrguttransport genutzt zu werden sind nach meiner Kenntnis solcher Schiffe so erhebliche Umbauten und Ausrüstung erforderlich, dass es sich nicht oder nur für ganz besondere Fälle lohnen dürfte.
Na denn viel Spaß
Michael