Abmahnwelle vom Hafenfuchs

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thosee
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von thosee »

Hallo Peter !

Auch ich drücke Dir beide Daumen!

Gruß
Thomas
herbert
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Registriert: Do 17. Jan 2008, 21:36
Wohnort: Datteln

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von herbert »

Hallo Peter,
Als ehemaliger Seemann drücke ich Dir für Donnerstag fest die Daumen!
Gruß Herbert.
DK3JQ

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von DK3JQ »

Auch ich wünsche gutes Gelingen u. viel Erfolg
Gruss aus Ostfriesland: Gerd
Carsten
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Registriert: Fr 11. Jan 2008, 17:25
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Carsten »

Hallo,

jetzt ist es so ziemlich genau 12 Uhr,
ich bin mal gespannt wie es ausgegangen ist.


Schöne Grüße
Carsten
Bitte beachtet: Fotos in meinen Beiträgen sind, wenn nicht anders erwähnt, mein Copyright
luke

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von luke »

Moin,
auch von mir "Gutes Gelingen"
Möge der Spuk mit dem Hafen-Fuchs endlich ein Ende haben.
Wieviele schöne HPs hat er zerstört!
Bin auf das Ergebnis der Verhandlung sehr gespannt.
Gruß luke
Peter Hartung
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Registriert: So 13. Jan 2008, 17:19

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Peter Hartung »

Guten Morgen!

Auch wenn es gestern im Hamburger Amtsgericht nicht zur Hauptverhandlung mit einem aufwendigen Beweissicherungs- und Gutachterverfahren und damit zu keinem Urteil "im Namen des Volkes" kam, das in weiteren Instanzen mit weiteren Kosten hätte beklagt werden können, bedeutet das Ergebnis im vorgeschalteten Gütetermin, dass Fuchs mit Hilfe der Klage seines Anwalts Nabert seine ursprünglice Klageforderung in Höhe von 1.500 Euro durchsetzen konnte. Wobei zu bedenken ist, dass mir selbst weder im vorgerichtlichen Abmahnverfahren noch im Verlauf der Klage ausser Benzingeld und geringe Unterkunftskosten keine weiteren Aufwendungen entstanden sind, da ich auf die Einschaltung eines eigenen Anwalts verzichtet habe.

Bezogen auf die einzelnen von Fuchs/Nabert angegriffenen Fotos, war in einem Fall ("PLAN") unklar, ob die Lizenzrechte tatsächlich bei Fuchs liegen. In den Bödecker-Fällen (2 Bilder) ergaben meine Rückfragen bei meinen Quellen, dass die Fotos aus dem Fotolabor Bödeckers kamen. Bei einem Foto mit Werftstempel konnte ich die Urheberschaft Bödeckers nicht wiederlegen, da Fuchs das Negativ hat. Hinzu kam, dass Herr Bödecker noch lebt und von Fuchs als Zeuge angekündigt wurde. Bei den vier Jansen-Bildern ist der Nachweis schwieriger, da Herr Jansen verstorben ist. Das Gericht sah es aber als ausreichend an, dass Fuchs sowohl die Negative als auch die Ankaufsquittung der Sammlung vorweisen konnte. Meine Quellen konnten einen entsprechenden Lizenznachweis nicht führen, obwohl die Positivabzüge ihrer Bilder in den Jahren erworben wurden, bevor Fuchs daran Lizenzrechte erlangte. Es gegnügt also nicht, ein Bild mal an Bord seines Schiffes bekommen zu haben, wenn die Herkunft/Lizenz/Urheberschaft nicht mehr geklärt werden kann.

In allen Fällen verfüge ich selbst nur über digitale Bilddateien, hatte aber von den Inhabern der Positiv-Abzüge die Erlaubnis, die Scans der von ihnen mir per E-Mail zugesandten Bilddateien zu veröffentlichen.

Zu den anderen von mir angesprochenen Punkten meiner Klage-Erwiderung später mehr.

Da es mir vor allem darauf ankam, von einem Gericht eine rechtliche Beurteilung der Angelegenheit zu bekommen, die während des Gerichtstermins ausführlich von der Richterin vorgenommen wurde, habe ich mich für diesen Weg entschieden. Dadurch ist jetzt Transparenz hergestellt.

Fuchs zog es vor, selbst nicht vor Gericht zu erscheinen, auch der angekündigte Auftritt des greisen Herrn Bödecker fand nicht statt. Bis zum Beginn des Gerichtstermins schob Fuchs über seinen Anwalt weitere Beweismittel nach. Der letzte Schriftsatz des Anwalts mit weiteren Beweismitteln wurde mir im Gerichtssaal überreicht.

Gefreut hat mich der Besuch von fünf sehr sachkundigen Kollegen von Hamburger Museumsschiffen und historischen Internet-Seiten.

Ich werde nach meiner Rückkehr hier die vollständige Klageschrift mit ihren Draufsatteleien von nachgeschobenen Beweismitteln als pdf-Dokument offen legen. Ebenso werde ich hier meine Klage-Erwiderung veröffentlichen. Und schließlich werde ich aus dem Gedächtnis die wesentlichen Punkte der Beurteilung der Klage sowie meiner Klage-Erwiderung durch die an der Sache sehr interessierten Richterin hier wiedergeben. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld.

Um es für den Moment praktisch auf den Punkt zu bringen:

Wer im Besitz eines Positiv-Abzuges eines alten Schiffsfotos ist und dieses Foto im Internet öffentlich zugänglich machen möchte, muss im Besitz der Internet-Nutzungsrechte sein, die ihm der Rechte-Inhaber gewähren kann. Auf der Rückseite des Fotos muss der Copyright-Vermerk (Stempel) des tatsächlichen (Urheber- oder Nutzungs-)Rechte-Inhabers vorhanden sein. Und es muss derjenige, der dieses Foto öffentlich zugänglich machen möchte, dafür die Veröffentlichungserlaubnis des Rechte-Inhabers erworben haben (gegen Lizenzgebühr oder ggf. auch unentgeltlich, wenn so vereinbart). Von der Veröffentlichung von Foto-Positivabzügen ungeklärter Urheberschaft ist abzuraten.

Das bedeutet sowohl eine Professionalisierung und Kommerzialisierung für die historisch interessierte Shiplover-Szene und für die ehrenamtlich tätigen Seefahrtshistoriker, die ihre Beiträge unentgeltlich veröffentlichen.

Von einer Veröffentlichung von Bilddateien ungeklärter Herkunft ist ebenfalls abzuraten.

Wer dieses zum Beispiel bei einem "Dachbodenfund", bei einem Foto aus dem Familienalbum oder einem Flohmarktkauf oder bei einer Bilddatei aus einem Scan nicht beachtet, läuft bei einer Internet-Veröffentlichung Gefahr, von einem bis dato unbekannten Rechte-Inhaber abgemehnt zu werden. Wer, wie ich, solche Fotos ohne genaue Klärung der Lizenzrechte, auf seiner Homepage veröffentlicht, trägt das Risiko, abgemahnt zu werden.

Da Fuchs tausende Fotonegative und Fotoabzüge vom Markt weg gekauft hat (zum Beispiel Sammlungen Bödecker und Jansen), besteht ein hohes Abmahn-Risiko bei Bildern, deren Urheberschaft nicht zu klären ist.

Ein Beispiel: Ein altes Foto mit einem Werftstempel (zum Beispiel "Orenstein-Koppel und Lübecker Maschinenbau Aktiengesellschaft") darf nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn keine Lizenz vom tatsächlichen Rechte-Inhaber erworben wurde und der Copyright-Stempel des Fotografen (Urhebers) fehlt.

So viel für den Augenblick. Wie gesagt: Demnächst mehr.

mfg Peter Hartung
Alle Fotos von Peter Hartung sind (falls nicht anders angegeben) unter einer
Creative Commons-Genehmigung lizenziert. Siehe hier: Foto-Lizenz: CC-BY-NC-ND
Tim S.
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Tim S. »

Wobei bei Büchern mit historischen Abbildungen ja häufig der Vortext zu finden ist, dass mit aller Sorgfalt versucht wurde, im Vorfeld die Rechteinhaber ausfindig zu machen, und für den Fall, dass Bildrechte tangiert wurden, diese beim Verlag geltend zu machen seien. Ich denke, das ist auch ein okayes und realistisches Procedere, könnte man sonst viele Bilder tatsächlich nicht mehr publik machen, deren Rechte im Dunkeln liegen.
GÜNNI
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**++**

Beitrag von GÜNNI »

:roll:
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ASchröder
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von ASchröder »

Peter Hartung hat geschrieben:Guten Morgen!
.....

Um es für den Moment praktisch auf den Punkt zu bringen:

Wer im Besitz eines Positiv-Abzuges eines alten Schiffsfotos ist und dieses Foto im Internet öffentlich zugänglich machen möchte, muss im Besitz der Internet-Nutzungsrechte sein, die ihm der Rechte-Inhaber gewähren kann. Auf der Rückseite des Fotos muss der Copyright-Vermerk (Stempel) des tatsächlichen (Urheber- oder Nutzungs-)Rechte-Inhabers vorhanden sein. Und es muss derjenige, der dieses Foto öffentlich zugänglich machen möchte, dafür die Veröffentlichungserlaubnis des Rechte-Inhabers erworben haben (gegen Lizenzgebühr oder ggf. auch unentgeltlich, wenn so vereinbart). Von der Veröffentlichung von Foto-Positivabzügen ungeklärter Urheberschaft ist abzuraten.

...

Von einer Veröffentlichung von Bilddateien ungeklärter Herkunft ist ebenfalls abzuraten.

Wer dieses zum Beispiel bei einem "Dachbodenfund", bei einem Foto aus dem Familienalbum oder einem Flohmarktkauf oder bei einer Bilddatei aus einem Scan nicht beachtet, läuft bei einer Internet-Veröffentlichung Gefahr, von einem bis dato unbekannten Rechte-Inhaber abgemehnt zu werden. Wer, wie ich, solche Fotos ohne genaue Klärung der Lizenzrechte, auf seiner Homepage veröffentlicht, trägt das Risiko, abgemahnt zu werden.

...

Ein Beispiel: Ein altes Foto mit einem Werftstempel (zum Beispiel "Orenstein-Koppel und Lübecker Maschinenbau Aktiengesellschaft") darf nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn keine Lizenz vom tatsächlichen Rechte-Inhaber erworben wurde und der Copyright-Stempel des Fotografen (Urhebers) fehlt.

So viel für den Augenblick. Wie gesagt: Demnächst mehr.

mfg Peter Hartung
Hallo Zusammen,

wirklich neue Erkenntnisse sind das aber eigenlich nicht. Wer eine Aufnahme ohne Lizenz oder Erlaubnis vom jeweiligen Urheber bzw. Rechteinhaber im Internet veröffentlicht zahlt nunmal.

Ich bin trotzdem einmal gespannt auf die weiteren Ausführungen von Peter.

Viele Grüße aus Kiel.

Andreas
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Arne J
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Arne J »

Naja,
wenn man mal bedenkt, wie intensiv dieser thread verfolgt wird, bzw. auch selbiger thread in anderen Foren mitgelesen wird, kann Meister Reinecke wohl davon ausgehen, dass ne Menge Kunden wegbleiben. Stellt sich die Frage, ob der einmalig eingeklagte Geldregen die Einnahmen der sonst verkauften Bilder aufheben wird. Denn, viele Leute, die einst Kunden bei ihm waren, haben neben Bildern auch Bücher, etc. gekauft. Etliche dieser Kunden werden dem Laden nun fern bleiben :( .
Zu seinem Geschäft gehört ja auch der Elbe-Spree-Verlag. Wollte vor geraumer Zeit noch ne Großbestellung über einige Bücher aus diesem Verlag starten. Das hab ich mir aufgrund dieses threads dann doch überlegt und von einer direkten Bestellung abgesehen. Stattdessen hab ich mir die Bücher für ein Appel und 'n Ei auf dem Flohmarkt gekauft :mrgreen: .

Gruß
Arne
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