Abmahnwelle vom Hafenfuchs

NP-Name
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von NP-Name »

Ich habe die monatelange Diskussion mit Interesse verfolgt, und mein Interesse ist jetzt noch gestiegen nachdem ich Kenntnis von Reklamationen von einem angeblichen Rechtsinhaber in Bezug auf einige Online gestellten Scans eines guten Freundes erhielt. Das Problem in der Rechtssprechung liegt leider darin, das hier nichts wirklich definitiv geregelt wird. In dem mir bekannten Fall sind Scans von Zeitungsartikeln und darin enthaltenen Illustrationen bzw. Fotos ins Netz gestellt worden, die 1905 und früher erschienen sind. Klarer Fall nach dem europäischen Urheberrecht, sollte man denken, wenn der Künstler oder Fotograf bzw. Autor des Artikels mehr wie 70 Jahr tot ist sollte das alles rechtsfrei sein.... er angebliche Rechtsinhaber führt aber verschiedene Dinge an, wie spezielle Rechte auf "Kulturgut" beruhend (es handelt sich um eine französische Zeitung, wo das Verlagsarchiv als nationales Kulturgut definiert wurde) sowie ein auf dem Namen der Zeitschrift bestehenden Marken - Rechtsschutz, der sich angeblich auch auf alle "Produkte" bezieht.... Erste Auskünfte von juristischer Fachseite bestätigen tatsächlich, das es da eine rechtliche Grauzone zwischen Urheberrecht und Markenrecht gibt, und mindestens ein französischer Jurist, ggf. unter Hinzuziehung von Fachkollegen, beschäftigt sich freundlicherweise derzeit mit der Sache und prüft, ob und ggf in welchem Umfang die angeführten Rechtsansprüche stimmen könnten bzw. in wie weit sie das europäische Urheberrecht außer Kraft setzen in diesem Fall.
Für mich persönlich ist allein die offenbare Tatsache, dass nationale bzw. andere Gesetze die fundamentalen Regelungen des inzwischen europaweit einheitlichen Urheberrechtes teilweise oder sogar vollständig annullieren können ein absolutes Unding. Es beweist mir, das auch das geschriebene Recht nichts gilt, und nur dazu dient dem juristischen Apparat Brot und Lohn zu verschaffen. Worauf soll sich der einfache Mensch mit normalen Rechtsverständnis denn noch verlassen können wenn selbst so fundamentale (und sogar mal eigentlich "verständliche") Rechte wie das Urheberrecht durch andere Rechte übertrumpft werden können?
Interessant fand ich jetzt auch, mir bis dahin unbekannt, die in dem von Peter H. angegebenen Wiki - Link, die Definition der "Panoramafreiheit" und dem Geltungsbereich (Belgien und Frankreich nicht) - auch diese Regelung ist für mich ein Unding. Heißt es da doch: "Der Aufnahmestandort muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genausowenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandortes vorliegt." Das heißt ja, wenn ich z.B. die Landungsbrücken von einem Schiff aus fotografiere, darf ich dieses Bild nicht veröffentlichen, weil ein Schiff für gewöhnlich nicht ein allgemein zugängliches Objekt ist. Wobei dies ja nur für urheberrechtlich geschützte Gebäude gilt, ich weiß nun nicht ob die Landungsbrücken das sind..... Aber mal so als theoretisches Konstrukt.... Also ihr Shipspotter, Vorsicht was außer den Schiffen noch auf euren Fotos drauf ist, es könnte auch da zu Geldforderungen kommen! Sind Leuchtürme eigentlich urheberrechtlich geschützte Gebäude? Dann dürfen gerade die draußen stehenden wie Leuchtturm "Roter Sand" überhaupt nicht gefahrlos ins Netz gestellt werden...

Angesichts solcherlei DInge gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
1.) Trotzdem einstellen bis einer quakt, dann halt rausnehmen.
2.) Überhaupt keine Bilder mehr ins Netz stellen, es sei denn man hat die Genehmigung, sein Privateigentum (ohne identifizierbare Markenartikel) oder reine Naturfotos (Landschaften, Wasser, Pflanzen....)...

Wenn ich dran denke informiere ich wenn es neue Erkenntnisse hinsichtlich der alten Zeitungen gibt....

Frohes neues Jahr!

NP
Lieber 'ne schneidige Kollision als ein lahmes Manöver....
FBehling
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von FBehling »

Moin zusammen,

weise Worte von NP. Nie war die Lage so unübersichtlich wie heute. Der Bundesgerichtshof hat zwar festgestellt, dass es ein Recht am Bild der eigenen Sache nicht gibt. Doch die Definition muss halt jedes Mal neu erfolgen. Allein schon die Frage, was unterliegt dem Urheberrecht füllt ganze Datenbanken und Schrankwände. Das fängt letztlich bei der Farbzusammenstellung am Gartenzaun an - der ja durchaus aus als Bauwerk bezeichnet werden kann. Große Lücken gibt es noch bei der Nutzung der neuen Kameratechnik. Fragen über die Nutzung von HDR sowie extremen Telebrennweiten sind hier auch noch nicht geklärt.

Letztlich verstehen es gute Rechtsanwälte und Rechtsabteilungen von Firmen durch die jeweilige Auslegung der Betrachtung, ein Verfahren anzustrengen. Dabei sind der Kreativität und Auslegung keine Grenzen gesetzt. Kummer hat dann nur der, der sich damit rumschlagen muss.

Hier gilt: "...das auch das geschriebene Recht nichts gilt, und nur dazu dient dem juristischen Apparat Brot und Lohn zu verschaffen... "

Gruß
FB
poseidon

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von poseidon »

Ich frage mich, warum der Reineke nicht mich oder Thomas verklagt. Die Sache ist jetzt ein halbes Jahr alt.
Vielleicht weil wir einen Anwalt haben?
poseidon

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von poseidon »

Fuchs macht im neuen Jahr weiter. Die nächste Abmahnwelle läuft!
www.kabelgat.de
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***

Beitrag von GÜNNI »

:roll:
Zuletzt geändert von GÜNNI am Mi 13. Jan 2010, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
Elbinsel
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Elbinsel »

Darüber muß man sich ja nun nicht weiter wundern.
Da viele nichts mehr im Fuchsbau kaufen :mrgreen: , hat er nun umso mehr Zeit im Internet zu surfen und nach seinen Bildern zu suchen. :lol:

So macht er den Umsatzrückgang wieder rückgängig <welch sinniges Wortspiel> :roll:
Cunarder
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Cunarder »

Hallo, moin & Servus

... aus allen bisher dargelegten Gründen habe auch ich meine Webseite:
http://www.schiffspost.com - Geschichte der Cunard Line von 1840 bis heute - vom Netz genommen
bzw. vorübergehend eingestellt.

Die abgebildeten Postkarten und Fotos (mehrere Hundert) habe ich zwar käuflich
erworben oder von anderen Interessierten (weltweit) geschenkt bekommen, aber ob ich
damit auch die Rechte zur Veröffentlichung erworben habe ist mehr als zweifelhaft.

Auch im Hinblick auf diverse internationale Postkartenverlage (USA/UK etc.) teilweise
aus dem letzten Jahrhundert ist es mir nicht möglich, eine dementsprechende Genehmigung
einzuholen.

Ich bin mir nicht sicher, wie die Rechtslage bei privaten Webseiten (ohne kommerziellen Hintergrund) ist,
und/oder ob auch hier das uneingeschränke (angebliche) Urheberrecht gilt ???

Wie sieht es z.B. bei Auktionen (eBay) aus ???

Darf ich dann meine Postkarte, aus meinem Besitz abbilden ? oder greift hier auch
das Urheberrecht ??? Oder muss ich im Text reinschreiben: Das zweifelhafte Urheberrecht an diesem Bild gehört
einem Herrn Luchs/Bär/Huhn etc. aus Fischtown ???

SCHADE, das einige geldgierige XYZ unser schönes Hobby kaputt machen.

so long - und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel


Gruss Heinz :cry:
ASchröder
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von ASchröder »

Cunarder hat geschrieben:Hallo, moin & Servus

...

Die abgebildeten Postkarten und Fotos (mehrere Hundert) habe ich zwar käuflich
erworben oder von anderen Interessierten (weltweit) geschenkt bekommen, aber ob ich
damit auch die Rechte zur Veröffentlichung erworben habe ist mehr als zweifelhaft.

...
Du darfst davon ausgehen, dass Du mit Erwerb der Postkarten keinerlei weiteren Rechte erworben hast.
Cunarder hat geschrieben: ...
Auch im Hinblick auf diverse internationale Postkartenverlage (USA/UK etc.) teilweise
aus dem letzten Jahrhundert ist es mir nicht möglich, eine dementsprechende Genehmigung
einzuholen.
Ich bin mir nicht sicher, wie die Rechtslage bei privaten Webseiten (ohne kommerziellen Hintergrund) ist,
und/oder ob auch hier das uneingeschränke (angebliche) Urheberrecht gilt ???
...
Wenn Du sichergehen willst keine evtl. Abmahnung zu erhalten, dann auf jeden Fall nicht veröffentlichen.

Im Bezug auf das Urheberrecht ist es vollkommen irrelevant ob Deine Webseite kommerziel oder nicht kommerziell ist.
Ggf. gibt es nur einen Unterschied in den jeweiligen Konsequenzen ... (Höhe der Lizenznachforderungen, Schadenersatz etc.)
Cunarder hat geschrieben:
Wie sieht es z.B. bei Auktionen (eBay) aus ???

Darf ich dann meine Postkarte, aus meinem Besitz abbilden ? oder greift hier auch
das Urheberrecht ??? Oder muss ich im Text reinschreiben: Das zweifelhafte Urheberrecht an diesem Bild gehört
einem Herrn Luchs/Bär/Huhn etc. aus Fischtown ???

SCHADE, das einige geldgierige XYZ unser schönes Hobby kaputt machen.

so long - und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel

Gruss Heinz :cry:
Warum zweifelhaft ? Das Urheberrecht hat schon seinen Sinn und Zweck ... . Und wer nunmal einen Nachweis
oder die Vermarktungsrechte hat ... .

Viele Grüße aus Kiel.

Andreas
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NP-Name
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von NP-Name »

Cunarder hat geschrieben:Hallo, moin & Servus

Auch im Hinblick auf diverse internationale Postkartenverlage (USA/UK etc.) teilweise
aus dem letzten Jahrhundert ist es mir nicht möglich, eine dementsprechende Genehmigung
einzuholen.
Hallo,

also das Urheberrecht ist eigentlich recht klar definiert: Werke, deren Erschaffer 70 Jahre und mehr verstorben ist sind rechtsfrei. Wenn Du also Postkarten abbildest, die 100 Jahre und älter sind solltest Du davon ausgehen können, dass diese rechtsfrei sind. Eine Gewissheit hat man natürlich nie, wenn der Fotograf des Postkartenmotives 1900 20 Jahre alt war und erst 1970 als 90jähriger verstorben ist ist man natürlich in den A. gekniffen.....
Gerade in Hinsicht auf USA: hier gelten andere, ich glaube kürzere Fristen (ich meine 50 Jahre nur).

Bei dem von mir kürzlich angesprochenen Fall der Reproduktion alter Zeitungsartikel zeichnet sich übrigens ab, das sämtliche angeführte Argumente desjenigen, der behauptet Rechte in Bezug auf die Reproduzierung der Zeitung zu haben, reiner Blöff sind. Die rechtliche Seite von der Definition "Kulturgut" bezieht sich auf die Reproduktion der Originale in den Archiven, da die Reproduktion aber von einer Vorlage gemacht wurde welche sich nicht in dem Archiv sondern in Privatbesitz befindet spielt das keine Rolle, und mit dem Markenrechtsschutz verhält es sich ähnlich.... Die Sache ist aber noch nicht am Ende....

Gruß

NP
Lieber 'ne schneidige Kollision als ein lahmes Manöver....
poseidon

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von poseidon »

NP-Name hat geschrieben:
Cunarder hat geschrieben:Hallo, moin & Servus

Auch im Hinblick auf diverse internationale Postkartenverlage (USA/UK etc.) teilweise
aus dem letzten Jahrhundert ist es mir nicht möglich, eine dementsprechende Genehmigung
einzuholen.
Hallo,

also das Urheberrecht ist eigentlich recht klar definiert: Werke, deren Erschaffer 70 Jahre und mehr verstorben ist sind rechtsfrei. Wenn Du also Postkarten abbildest, die 100 Jahre und älter sind solltest Du davon ausgehen können, dass diese rechtsfrei sind. Eine Gewissheit hat man natürlich nie, wenn der Fotograf des Postkartenmotives 1900 20 Jahre alt war und erst 1970 als 90jähriger verstorben ist ist man natürlich in den A. gekniffen.....
Gerade in Hinsicht auf USA: hier gelten andere, ich glaube kürzere Fristen (ich meine 50 Jahre nur).

Bei dem von mir kürzlich angesprochenen Fall der Reproduktion alter Zeitungsartikel zeichnet sich übrigens ab, das sämtliche angeführte Argumente desjenigen, der behauptet Rechte in Bezug auf die Reproduzierung der Zeitung zu haben, reiner Blöff sind. Die rechtliche Seite von der Definition "Kulturgut" bezieht sich auf die Reproduktion der Originale in den Archiven, da die Reproduktion aber von einer Vorlage gemacht wurde welche sich nicht in dem Archiv sondern in Privatbesitz befindet spielt das keine Rolle, und mit dem Markenrechtsschutz verhält es sich ähnlich.... Die Sache ist aber noch nicht am Ende....

Gruß

NP
Wenn es doch so nicht ist, es gibt 50 Jahr Fristen, nach Erscheinen (Lichtbild), 70 Jahr Fristen nach dem Tod (Lichtwerk), was Lichtbild oder Lichtwerk ist, ist Arbeit für die Rechtsanwälte. Hier ist die Rechtsprechung mal so und mal so.
Es gibt deutsches Recht und EU-Recht, was gilt ist Sache des Richters. Deshalb suchen sich Abmahner immer den für Sie günstigsten Gerichtsort raus. Da Internet ja Weltweit ist kann der Abmahner auch den Gerichtsort bestimmen. Die Abmahnanwälte wissen ganau wo sie die besten Chanchen haben.
Das Abmahnrecht und das Urheberrecht ist dringend refombedürftig.
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