Wenn dem tatsächlich so ist und der Verein mit dem Überschuss des GB-Verkaufs in eine neue Zukunft startet, also den Überschuss nicht an die Stadt Rostock überweist, dann hat sich diese tatsächlich sauber über den Tisch ziehen lassen. Zwar hat sie das Schiff damals für nur 1 DM von der DSR gekauft, der Wert lag natürlich damals schon viel höher (Schrottwert). Sie hatte dem Verein die GB zur Nutzung überlassen.Lattenheini hat geschrieben: Verein noch nicht gelöscht – Geldsegen eher unwahrscheinlich
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Wenn eine Kommune einen Wert unentgeltlich einem Dritten überlässt, dann muss dieser damit die Aufgaben der Kommune unterstützen. Wenn diese Aufgabe nicht (mehr) erfüllt wird, muss der Dritte den Wert an die Kommune zurückgeben. Ansonsten hätte die Kommune den Wert selbst veräußern können.
In diesen Fall bedeutet das: Die Stadt Rostock hatte seinerzeit ein Interesse daran, dass das Schiff erhalten wird. Daher hat sie es dem Verein überlassen. Wenn der Verein dieses Interesse nicht mehr unterstützt, müsste er das Schiff an die Stadt Rostock zurückgeben. Er hatte jedoch Schulden angehäuft und um diese zu decken, verkauft er das Schiff. Aus meiner Sicht hätte dies vertraglich ausgeschlossen sein müssen.
Egal, ob er nun den Rest oder gar nichts der Stadt Rostock überweist, der Stadt Rostock entsteht in beiden Fällen ein Vermögensschaden. Und hier ist nun die Frage zu klären, ob dies Veruntreuung von Kommunaleigentum ist, wenn die Stadt bzw. deren Verantwortliche dies zulassen. Im Gegenzug könnt man argumentieren, dass der Stadt Rostock in der Zwischenzeit auch erhebliche Kosten entstanden wären, um die GB zu erhalten. Aber auch das war zum Zeitpunkt der Überlassung klar. Leider kennt man diesen Fall aus anderen Privatisierungen: Die öffentliche Hand verschenkt Werte, damit Privatleute damit Gewinn machen können.
Aus meiner Sicht hätte die Stadt bei der Überlassung vertraglich sicherstellen müssen, dass das Schiff vom Verein nicht selbständig verkauft werden darf. Dies wurde offensichtlich versäumt oder absichtlich toleriert. Und dies ist aus meiner Sicht Veruntreuung von Kommunaleigentum. Ein Fall für den Staatsanwalt?
Gruß Eckhard