Moin, einer wird's wisssen, aber vielleicht gibt es auch keine Antwort: Wo,bitte, wäre das alte C 5 heute einzuordnen?
Gruß unjd Dank
Jochen
Das alte C5
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Re: Das alte C5
Moin Jochen!Jochen hat geschrieben:Moin, einer wird's wisssen, aber vielleicht gibt es auch keine Antwort: Wo,bitte, wäre das alte C 5 heute einzuordnen?
Gruß unjd Dank
Jochen
Ich denke, es wäre - bei ausreichendem Fahrtzeitnachweis - einzuordnen unter "Zweiter technischer Offizier".
Kuckst Du in die zur Zeit gültige Verordnung über die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Schiffsoffizieren des nautischen und technischen Schiffsdienstes:
quote
§ 5 Befähigungszeugnisse für den technischen Dienst auf Kauffahrteischiffen
(1) Für den technischen Dienst auf Schiffen mit jeder Antriebsleistung gibt es die Befähigungszeugnisse:
1. Technischer Wachoffizier,
2. Zweiter technischer Offizier,
3. Leiter der Maschinenanlage.
unquote
Und in § 30 "Weitergelten und Umtausch bisheriger Befähigungszeugnisse" der Verordnung ist unter Punkt 2 folgendes zu finden:
quote
(3) Folgende bisherige Befähigungszeugnisse werden auf Antrag gebührenpflichtig bei Vorliegen des Fortbestandes der Befähigung umgetauscht:
(...)
b) (...) C 5 (...)
aa) mit einer Seefahrtzeit von über einem Jahr als technischer Schiffsoffizier in das Befähigungszeugnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 2,
bb) mit einer Seefahrtzeit von weniger als einem Jahr als technischer Schiffsoffizier in das Befähigungszeugnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 1.
unquote
Hope this may assist.
mfg
Peter Hartung
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Re: Das alte C5
Danke, Peter: genau das wollte ich wissen. (und was ich jetzt noch weiß: auf Dich bist eben Verlaß, wie wunderbar.)
Besten Gruß Jochen
Besten Gruß Jochen
Re: Das alte C5
Wieso 2. techn Offizier?
Mit dem C5 konnte man auch als Ltd. Ing. fahren. Es war ganz von der Leistung der Anlage abhängig.
C6 (CI) unbegrenzt als Ltd. Ing.
C5 (CT) begrenzt als Ltd. Ing., unbegrenzt als 2. oder 3.
Ein Patent sagt nicht zwangsläufig aus, dass man damit nur als 2. techn. Offz. fahren kann.
Das C5 (CT) beinhaltete, dass man bestimmte max. Leistungen als Lt.Ing. fahren kann und
bestimmte größere Leistungen nur als 2. oder 3..
Unsere Ltd. Ings., während der 60er/70er-Jahre, hatten immer nur C5. Die Schiffe hatten aber auch nie mehr als 6000 PS.
Dann, mit steigender PS-Zahl, kamen ihre ehemaligen Ing.Assistenten mit C6 zurück und die ehem. Ltd. Ings. mit C5 wurden 2. Ings. Oder sie blieben Ltd.Ing., (bis zur Rente) während die C6-Inhaber als 2. fuhren. Damit war der Schiffsbesetzungsordnung Genüge getan.
Mit dem Patent erhält man keinen Dienstgrad, sondern eine Dienststellung, vom Reeder.
mfgSirius
Mit dem C5 konnte man auch als Ltd. Ing. fahren. Es war ganz von der Leistung der Anlage abhängig.
C6 (CI) unbegrenzt als Ltd. Ing.
C5 (CT) begrenzt als Ltd. Ing., unbegrenzt als 2. oder 3.
Ein Patent sagt nicht zwangsläufig aus, dass man damit nur als 2. techn. Offz. fahren kann.
Das C5 (CT) beinhaltete, dass man bestimmte max. Leistungen als Lt.Ing. fahren kann und
bestimmte größere Leistungen nur als 2. oder 3..
Unsere Ltd. Ings., während der 60er/70er-Jahre, hatten immer nur C5. Die Schiffe hatten aber auch nie mehr als 6000 PS.
Dann, mit steigender PS-Zahl, kamen ihre ehemaligen Ing.Assistenten mit C6 zurück und die ehem. Ltd. Ings. mit C5 wurden 2. Ings. Oder sie blieben Ltd.Ing., (bis zur Rente) während die C6-Inhaber als 2. fuhren. Damit war der Schiffsbesetzungsordnung Genüge getan.
Mit dem Patent erhält man keinen Dienstgrad, sondern eine Dienststellung, vom Reeder.
mfgSirius