Ich halte mich nicht für Obrigkeitshörig und kann manche Urteile auch nicht nachvollziehen. Hier habe ich das Problem, dass die Punkte an der Elbvertiefung, die ich wirklich für angreifbar gehalten habe, bereits im Urteil von 2017 abgehandelt und abgeschlossen wurde. Der Schierlings-Wasserfenchel war der letzte Strohhalm und es ging nur noch darum, ob die Ausgleichsmaßnahmen ausreichen. 2017 haben die Umweltverbände das Urteil noch als einen Erfolg bezeichnet, obwohl das Gericht die Elbvertiefung als berechtigtes Bauvorhaben eingestuft hatte.StephanG2312 hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 01:03
Vielleicht verstehen wir einander gerade völlig miss, aber mir scheint, dass hier Obrigkeitshörigkeit auf kritisches Denken gegenüber Legislative und Judikative stößt. Da das ausfechten solcher Meinungsverschiedenheiten selten zu einem guten Ende führt, sollten wir speziell diese Diskussion besser ad acta legen.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung erklären die Verbände BUND, NABU und WWF Freitag (10.02.2017): „Dieses Urteil ist ein Erfolg und bedeutsam für die notwendige Beachtung der deutschen und europäischen Naturschutzvorschriften auch bei großen Infrastrukturplanungen.
Quelle: http://www.umweltruf.de/2017_PROGRAMM/n ... nummer=987
Damals hätte ich Unverständnis mit dem Urteil nachvollziehen können, aber nicht jetzt beim Schierlings-Wasserfenchel.
Gruß, Volker