Schiffsnationalität nach welcher Flagge ?
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Re: Schiffsnationalität nach welcher Flagge ?
das Thema Billige Flaggen ist mir doch sehr gut bekannt. Sollte endlich wieder auf die Agenda aller Schiffahrtsstaaten gesetzt werden.
Zuletzt geändert von frank0265 am Mo 1. Mär 2010, 17:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Schiffsnationalität nach welcher Flagge ?
Das leuchtet mir ein.
Dieser Text aber hier unten verwirrt wieder, weil - so interpretier ich das - durch das Setzen der Handelsflagge die Nationalität des Eigentümers gekennzeichnet wird, also in meinem speziellen Fall wäre die Thor Leader dann wieder dänisch, oder wo ist hier mein Gedankenfehler ?
(von dieser Seite hab ich das :http://www.flaggenlexikon.de/d-schiff.htm)
Durch das Setzen der Handelsflagge wird nicht die Nationalität des Eigentümers angezeigt, sondern die des Schiffes.
Dieser Text aber hier unten verwirrt wieder, weil - so interpretier ich das - durch das Setzen der Handelsflagge die Nationalität des Eigentümers gekennzeichnet wird, also in meinem speziellen Fall wäre die Thor Leader dann wieder dänisch, oder wo ist hier mein Gedankenfehler ?
(von dieser Seite hab ich das :http://www.flaggenlexikon.de/d-schiff.htm)
Durch das Setzen der Handelsflagge wird nicht die Nationalität des Eigentümers angezeigt, sondern die des Schiffes.
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Re: Schiffsnationalität nach welcher Flagge ?
das geht wahrscheinlich ganz einfach nach dem Gesetz : <macht doch was ihr wollt>.Erich1210 hat geschrieben:Was mich verwundert ist, dass dieses Thema noch nicht ernster politisch behandelt wurde. Eigentlich ist es ziemliches Unding was hier abläuft.heavyfuel hat geschrieben: ... und hier sind wir dann bei dem Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Google mal nach "Flag of Convenience" oder versuche dir vorzustellen, wie ein in Europa ansässiger Reeder die Anweisungen einer Verwaltung in Liberia oder Antigua und Barbuda befolgt...
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Literaturempfehlung zum Thema
Bruno Jenssen (leider verstorben)
Grundprinzipien für die Bedingungen der Registrierung von Handelsschiffen (DDR-Verkehr, 16 (1983) ab Seite 11
Anm: Kann Kopien fertigen und zusenden
Grundprinzipien für die Bedingungen der Registrierung von Handelsschiffen (DDR-Verkehr, 16 (1983) ab Seite 11
Anm: Kann Kopien fertigen und zusenden
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Re: Schiffsnationalität nach welcher Flagge ?
1988 hatten Studierende von Schiffsbetriebstechnik und Nautik mit Unterstützung der damals noch zwei Gewerkschaften ÖTV und DAG versucht, auf das Thema aufmerksam zu machen. In Hamburg wurde die Rickmer Rickmers besetzt und ein Transparent hochgezogen. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13530518.htmlErich1210 hat geschrieben: Was mich verwundert ist, dass dieses Thema noch nicht ernster politisch behandelt wurde. Eigentlich ist es ziemliches Unding was hier abläuft.
Geholfen hat es nichts. Obwohl die Sache bis vor das Verfassungsgericht ging wurde das Zweitregister eingeführt.
Viele Grüße
heavyfuel
...und immer eine Handbreit
Rum im Glas...
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Urteile des BAG zur Nationalität
Hallo,
das Bundesarbeitsgericht hat am 24. September 2009 drei Urteile u.a. zur Frage: "Welcher Gerichtsstandort für Arbeitsgerichtsklagen gilt für Seeleute bei welcher Flagge" gefällt. M.E. mit keinem guten Ergebnis für die betroffenen deutschen Seeleute. Wer will/kann schon in Finnland oder Griechenland gegen seine Kündigung klagen?
Unter http://www.bundesarbeitsgericht.de kann man die Urteile komplett lessen und laden. Urteile vom 24.9.2009, 8 AZR 304/08; 8 AZR 305/08 und 8 AZR 306/08.
Die Entscheidungen sind für seefahrende Arbeitnehmer wichtig, aber auch für uns landgängige Freunde der Branche interessant. Ein Leitsatz: "Nach Art. 91 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. II 1994 S. 1798 ff., juris: SeeRÜbk) ist der Arbeitsort "Seeschiff" dem Staat zugehörig, dessen Flagge zu führen das Schiff berechtigt ist."
das Bundesarbeitsgericht hat am 24. September 2009 drei Urteile u.a. zur Frage: "Welcher Gerichtsstandort für Arbeitsgerichtsklagen gilt für Seeleute bei welcher Flagge" gefällt. M.E. mit keinem guten Ergebnis für die betroffenen deutschen Seeleute. Wer will/kann schon in Finnland oder Griechenland gegen seine Kündigung klagen?
Unter http://www.bundesarbeitsgericht.de kann man die Urteile komplett lessen und laden. Urteile vom 24.9.2009, 8 AZR 304/08; 8 AZR 305/08 und 8 AZR 306/08.
Die Entscheidungen sind für seefahrende Arbeitnehmer wichtig, aber auch für uns landgängige Freunde der Branche interessant. Ein Leitsatz: "Nach Art. 91 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. II 1994 S. 1798 ff., juris: SeeRÜbk) ist der Arbeitsort "Seeschiff" dem Staat zugehörig, dessen Flagge zu führen das Schiff berechtigt ist."
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Re: Schiffsnationalität nach welcher Flagge ?
Vor diesem Hintergrund ist eine Stellungnahme des BMVBS zum Begriff "deutsches Schiff" interessant. Im "Verkehrsblatt" 01/2010 wird darauf hingewiesen, daß allein die Führung der dt. Flagge ein Schiff als "deutsches Schiff" kennzeichnet. Andere Schiffe mögen vielleicht als "unter dt. Management stehend" oder "in dt. Besitz" bezeichnet werden, sind aber mitnichten ein "dt. Schiff"!
Nach meiner Ansicht ist das nur folgerichtig, schließlich hat man sich für jene anderen Schiffe aus ganz handfesten Gründen eben NICHT zum Führen der dt. Flagge entschieden.
Tatsächlich ist es mehr als ärgerlich, wenn z.B. ein Schiff unter Antigua-Flagge mit indisch-phillipinischer Crew in der Zeitung als "dt. Schiff" bezeichnet wird, nur weil irgendwo in Haren, Hamburg oder Lübeck ein Messingschild an einem Kontor hängt, oder weil vielleicht auf Zypern das Management von einem Deutschen geleitet wird. Diesbezüglich ringe ich jedes mal aufs Neue damit, meine Tageszeitung nach einer solch fehlerhaften Darstellung abzubestellen!
Nach meiner Ansicht ist das nur folgerichtig, schließlich hat man sich für jene anderen Schiffe aus ganz handfesten Gründen eben NICHT zum Führen der dt. Flagge entschieden.
Tatsächlich ist es mehr als ärgerlich, wenn z.B. ein Schiff unter Antigua-Flagge mit indisch-phillipinischer Crew in der Zeitung als "dt. Schiff" bezeichnet wird, nur weil irgendwo in Haren, Hamburg oder Lübeck ein Messingschild an einem Kontor hängt, oder weil vielleicht auf Zypern das Management von einem Deutschen geleitet wird. Diesbezüglich ringe ich jedes mal aufs Neue damit, meine Tageszeitung nach einer solch fehlerhaften Darstellung abzubestellen!
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Re: Schiffsnationalität nach welcher Flagge ?
...auch diese Aussage ist völlig korrekt. Ein Schiff ist nur dann ein deutsches Fahrzeug, wenn es im deutschen Schiffsregister eingetragen ist und die Handelsflagge der Bundesrepublik Deutschland zu tragen berechtigt ist.
Wenn die Reederei beispielsweise in Lübeck sitzt, aber das Schiff unter der Flagge von Zypern mit Heimathafen Limassol läuft, so handelt es sich definitiv nicht um ein deutsches, sondern um ein zypriotisches Schiff. Es ist damit zypriotisches Hoheitsgebiet.
Immer daran denken. Ein Schiff ist eine Immobilie - da in einem Register eingetragen. Wie ein Grundstück, welches im Grundbuch der Kommune, des Landes oder auch des Bundes eingetragen ist.
Wenn die Reederei beispielsweise in Lübeck sitzt, aber das Schiff unter der Flagge von Zypern mit Heimathafen Limassol läuft, so handelt es sich definitiv nicht um ein deutsches, sondern um ein zypriotisches Schiff. Es ist damit zypriotisches Hoheitsgebiet.
Immer daran denken. Ein Schiff ist eine Immobilie - da in einem Register eingetragen. Wie ein Grundstück, welches im Grundbuch der Kommune, des Landes oder auch des Bundes eingetragen ist.
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Re: Schiffsnationalität nach welcher Flagge ?
Danke für die vielen links,heavyfuel hat geschrieben:Otto hat geschrieben:Hallo
Moin,
die Thor Leader ist im Register der Isle of Man eingetragen und führt somit auch die Flagge der Isle of Man.
Gemanaged aber wird das Schiff von Dania Marine in Dänemark.
Infos darüber findest Du hier: EQUASYS, vermutlich musst Du dich einmal registrieren.
... und hier sind wir dann bei dem Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Google mal nach "Flag of Convenience" oder versuche dir vorzustellen, wie ein in Europa ansässiger Reeder die Anweisungen einer Verwaltung in Liberia oder Antigua und Barbuda befolgt...frank0265 hat geschrieben:Entsprechend dem Artikel 91 der UNO-Seerechtskonvention ....
b) es muss eine echte Bindung zwischen Schiff und Flaggenstaat bestehen
Der Flaggenstaat muss die volle Gerichtbarkeit und Kontrolle über seine Schiffe in administrativen, technischen und sozialen Fragen ausüben (Artikel 94 UNO-Seerechtskonvention)
http://en.wikipedia.org/wiki/Flag_of_convenience
http://www.ausbildung-kaufmann.de/schif ... sregister/
Hier was aus dem Jahre 2003: http://www.zeit.de/2003/41/Liberia?page=all
Du möchtest ein Schiff registrieren und es soll nicht soooo teuer sein? Hier wird dir geholfen
http://www.liscr.com/liscr/CorporateReg ... fault.aspx
http://www.london-consulting.org/schiff_gib.htm
Durch dieses Zweitregister dürfen Reeder Besatzung zu Heimatlohnbedingungen einstellen. Daher stammt der Spruch " die fahren für ne Schüssel Reis am Tag" und es gibt Stimmen die sagen, mit dem Zweitregister hat Deutschland die Apartheid wieder eingeführt. http://www.spiegelfechter.com/wordpress ... ment-38271
Gruß
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Re: Schiffsnationalität nach welcher Flagge ?
Danke Frank,frank0265 hat geschrieben:Nehmen wir als Beispiel mal die LT CORTESIA. Nach der Übergabe fuhr das 8073 TEU Containerschiff unter der Flagge von den Marshall-Inseln mit Heimathafen(port of registry) Majuro. Eigentümer des Schiffes ist die in München ansässige Reederei CONTI. Betrieben wird der Gigant durch NSB in Buxtehude - aber für 8 Jahre an die taiwanesische EVERGREEN-Gruppe verchartert. Welche Nationalität hatte die LT CORTESIA zu diesem Zeitpunkt rein seerechtlich ?
Die LT CORTESIA hatte bis zur Rückflaggung die Nationalität Marshall-Islands. Seit dem 02.04.2007 trägt das Schiff die Handelsflagge der Bundesrepublik Deutschland mit dem Heimathafen Hamburg. Damit ist sie seerechtlich erst seit diesem Datum ein deutsches Handelsschiff.
Super Beispiel,
das Seerecht ist ausschlaggebend für die Nationalität und das Gefühl das ein Laie hat.
gruß
Frank