Helmut Scheffler hat geschrieben:
Hierzu eine Frage:
Hier steht unter anderem, das bei Überführung nach Emden, gegen den sogenannten guten Seemannsbrauch verstoßen worden ist.
Kann man deshalb verurteilt werden? Es ist doch
nur 
ein Brauch und kein Gesetz.
Hallo Helmut,
"Seemannsbrauch" ist etwas mehr als nur Folklore

sondern umfasst die Beachtung allgemeiner Sorgfaltsregeln in der Seefahrt. Deren Einhaltung kann in einem Rechtsverfahren durchaus Stellenwert bekommen, wenn es darum geht, einen Sachverhalt zu bewerten. Beispielsweise, wenn ein Schaden oder eine Gefährdungslage eingetreten ist, ohne dass unmittelbar Recht gebrochen wurde. Oder auch um einen tatsächlichen Rechtsverstoß etwas umfassender zu bewerten als es mit dem reinen Gesetzestext möglich ist. Bin zwar kein Jurist, ich würde den Begriff aber von seiner Relevanz ähnlich Einordnen wie "Stand von Wissenschaft und Technik" in anderem Kontext.
Siehe auch bei
Wiki.