Moin Michael!MPG hat geschrieben: ↑So 20. Jan 2019, 15:31Vermutlich ja.
Anscheinend laufen alle, oder zu mindest die meisten Ausschreibungen so ab:
Die staatliche Stelle veröffentlicht eine ungenügend spezifizierte Ausschreibung. Entweder weil man zu mehr nicht imstande ist, oder gar vorsätzlich, weil man weiß, dass das, was man eigentlich möchte, viel zu teuer wird und gar nicht genehmigt werden würde. Also beschränkt man sich auf eine "kleine" Version und stellt dann - Überraschung, Überraschung - gemeinsam mit dem Auftragnehmer fest, dass das bisher beauftragte so ja gar nicht reicht oder funktioniert und muss dann den Auftrag (aus beauftragender Sicht) leider oder (aus Auftragnehmersicht) erfreulicherweise erweitern. Siehe Elbphi, BER, usw usw usw. Das scheint mittlerwiele Standard zu sein. Ob, was und wieviel ggf noch zusätzlich im Vorfeld "gemauschelt" wurde, ist dann noch ein weiteres Thema im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge. Bzgl. Mauscheleien scheint die Elsflether Werft und ihre leitenden Personen ja zumindest in Übung zu sein, wenn jetzt schon zwei Themen aktuell bei der Staatsanwaltschaft untersucht werden.
Wieso denn 2 Themen?
Mfg Bernd