Die merkwürdige Reise des Raketenfrachters "THOR LIBERTY"
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Re: "THOR LIBERTY": Raketen-Frachter vor Kiel gestoppt
Moin!
Hier noch einmal ein Hinweis an die obigen Diskutanten:
Man gehe auf http://www.ericards.net/
Gehe auf den Link "Consult database in English."
Gebe dort in die Suchmaske die UN-No. 0282 ein, wie sie auf den Kartons im Schiff zu finden ist
und klicke auf SEARCH.
Es erscheint:
1 substance(s) were found matching.
If there are two substances with the same UN Number but with a different Hazard Identification Number (HIN), an asterisk (*) indicates which ERIC to select if the HIN would not be known.
NITROGUANIDINE (PICRITE), dry or wetted with less than 20% water, by mass
UN Number: 0282, HIN: , ERIC: 1-01
Man klicke dann auf den Link NITROGUANIDINE (PICRITE), dry or wetted with less than 20% water, by mass
und man erhält diese Information:
Substance NITROGUANIDINE (PICRITE), dry or wetted with less than 20% water, by mass
UN Number 0282
HIN (= Hazard Identification Number)
ADR Label 1
ADR Class 1
Classification Code 1.1D
Packing group
ERIC 1-01
Emergency Response Information
EXPLOSIVE SUBSTANCES AND ARTICLES WITH A MASS EXPLOSION HAZARD (DIVISION 1.1)
1. Characteristics
Explosive substances or articles containing explosives (e.g. ammunition).
May have additional toxic or corrosive risks.
2. Hazards
Mass explosion hazard, affecting almost the entire load instantaneously, when heated or burning.
Projection hazard: high velocity fragments or burning debris may cause secondary fires.
Blast hazard.
Violent blast wave may cause severe damage in an area of up to several hundred metres e.g. glass parts.
May give off toxic or corrosive fumes in a fire.
3. Personal Protection
Self contained breathing apparatus.
4. Intervention Actions
4.1 General
No smoking, eliminate ignition sources. Do not use electrical devices in the vicinity of the cargo.
Keep distance and use any suitable protected position immediately.
PUBLIC SAFETY HAZARD – Warn people nearby and evacuate the danger area immediately.
Minimize number of personnel in risk area.
DO NOT TOUCH dropped or projected substances or articles.
If required, notify Competent Authorities.
4.2 Spillage
DO NOT TAKE MEASURES! Seek specialist advice immediately.
If substance has entered a water course or sewer, inform the responsible authority.
4.3 Fire (involving the substance)
DO NOT FIGHT FIRE, let it burn.
Only if fire has not reached the cargo area yet, fight fire by any means available.
Work from protected position to reduce risk to personnel. Use unmanned monitors or lances.
Evacuate the public from the risk area in a radius of at least 1000 m.
Keep emergency response personnel away from the risk area in a radius of at least 500 m .
Keep area clear and maintain surveillance for at least 6 hours.
5. First Aid
In case of burns, immediately cool affected skin for as long as possible with cold water. Do not remove clothing adhering to skin.
Persons, who have been in contact with the substance or have inhaled fumes should get immediate medical attention. Pass on all available product information.
6. Essential Precautions For Product Recovery
Do not use standard recovery equipment. Seek specialist advice immediately.
7. Precautions After Intervention
7.1 Undressing
Seek specialist advice for decontamination procedures.
7.2 Equipment Clean Up
Seek specialist advice before leaving accident.
###
Hope this may assist.
mfg Peter Hartung
Hier noch einmal ein Hinweis an die obigen Diskutanten:
Man gehe auf http://www.ericards.net/
Gehe auf den Link "Consult database in English."
Gebe dort in die Suchmaske die UN-No. 0282 ein, wie sie auf den Kartons im Schiff zu finden ist
und klicke auf SEARCH.
Es erscheint:
1 substance(s) were found matching.
If there are two substances with the same UN Number but with a different Hazard Identification Number (HIN), an asterisk (*) indicates which ERIC to select if the HIN would not be known.
NITROGUANIDINE (PICRITE), dry or wetted with less than 20% water, by mass
UN Number: 0282, HIN: , ERIC: 1-01
Man klicke dann auf den Link NITROGUANIDINE (PICRITE), dry or wetted with less than 20% water, by mass
und man erhält diese Information:
Substance NITROGUANIDINE (PICRITE), dry or wetted with less than 20% water, by mass
UN Number 0282
HIN (= Hazard Identification Number)
ADR Label 1
ADR Class 1
Classification Code 1.1D
Packing group
ERIC 1-01
Emergency Response Information
EXPLOSIVE SUBSTANCES AND ARTICLES WITH A MASS EXPLOSION HAZARD (DIVISION 1.1)
1. Characteristics
Explosive substances or articles containing explosives (e.g. ammunition).
May have additional toxic or corrosive risks.
2. Hazards
Mass explosion hazard, affecting almost the entire load instantaneously, when heated or burning.
Projection hazard: high velocity fragments or burning debris may cause secondary fires.
Blast hazard.
Violent blast wave may cause severe damage in an area of up to several hundred metres e.g. glass parts.
May give off toxic or corrosive fumes in a fire.
3. Personal Protection
Self contained breathing apparatus.
4. Intervention Actions
4.1 General
No smoking, eliminate ignition sources. Do not use electrical devices in the vicinity of the cargo.
Keep distance and use any suitable protected position immediately.
PUBLIC SAFETY HAZARD – Warn people nearby and evacuate the danger area immediately.
Minimize number of personnel in risk area.
DO NOT TOUCH dropped or projected substances or articles.
If required, notify Competent Authorities.
4.2 Spillage
DO NOT TAKE MEASURES! Seek specialist advice immediately.
If substance has entered a water course or sewer, inform the responsible authority.
4.3 Fire (involving the substance)
DO NOT FIGHT FIRE, let it burn.
Only if fire has not reached the cargo area yet, fight fire by any means available.
Work from protected position to reduce risk to personnel. Use unmanned monitors or lances.
Evacuate the public from the risk area in a radius of at least 1000 m.
Keep emergency response personnel away from the risk area in a radius of at least 500 m .
Keep area clear and maintain surveillance for at least 6 hours.
5. First Aid
In case of burns, immediately cool affected skin for as long as possible with cold water. Do not remove clothing adhering to skin.
Persons, who have been in contact with the substance or have inhaled fumes should get immediate medical attention. Pass on all available product information.
6. Essential Precautions For Product Recovery
Do not use standard recovery equipment. Seek specialist advice immediately.
7. Precautions After Intervention
7.1 Undressing
Seek specialist advice for decontamination procedures.
7.2 Equipment Clean Up
Seek specialist advice before leaving accident.
###
Hope this may assist.
mfg Peter Hartung
Alle Fotos von Peter Hartung sind (falls nicht anders angegeben) unter einer
Creative Commons-Genehmigung lizenziert. Siehe hier: Foto-Lizenz: CC-BY-NC-ND
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Re: "THOR LIBERTY": Raketen-Frachter vor Kiel gestoppt
Moin!
THOR LIBERTY in der Schleuse Holtenau:

mfg Peter Hartung
THOR LIBERTY in der Schleuse Holtenau:

mfg Peter Hartung
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Re: "THOR LIBERTY": Raketen-Frachter vor Kiel gestoppt
Moin!
Sieht ja so aus, als würd nochwas geladen oder umgeladen.
Grüße
Sven
Sieht ja so aus, als würd nochwas geladen oder umgeladen.
Grüße
Sven
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Re: "THOR LIBERTY": Raketen-Frachter vor Kiel gestoppt
Ist leider die Backbordseite, dort stehen die Container korrekt. Man kann sich höchstens darüber streiten, ob die Container in der nähe der Kräne (elektrische Anlage) stehen dürfen und ob die vorderen Container 8 Meter von der vorderen Rettungsinsel gestaut sind. Manche Hamburger Wasserschützer sind da sehr genau.
Gruss
EDIT :
Das Label steht für Klasse 1.1, 1.2 oder 1.3
Gruss
EDIT :
Das Label steht für Klasse 1.1, 1.2 oder 1.3
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Re: "THOR LIBERTY": Raketen-Frachter vor Kiel gestoppt
Guten Morgen!
Besatzung und Schiff gute Reise und kommt heil zurück! Dank insbesondere an die WSP Kiel und WSP Brunsbüttel sowie UCA United Canal Agency (vormals Karl Grammerstorf Kiel-Kanal GmbH, United Baltic Corporation GmbH and Zerssen & Co. GmbH.) und die Hamburger Spezialisten, die Schiff und Ladung wieder in Ordnung brachten. Danke auch an Frank Behling von den "Kieler Nachrichten" und alle die sich mit Beiträgen an dieser Geschichte beteiligt haben. Dank auch an die finnischen Redakteure, die Informationen und Fotos zur Verfügung stellten.

Am 14.1.2011 kam die THOR LIBERTY von Holtenau kommend um 00:42 Uhr aus der Brunsbütteler Schleuse raus mit Ziel Südkorea via Panama-Kanal.
Wer die Tour von Holtenau bis Brunsbüttel bei Tageslicht noch einmal "nachfahren" möchte, klickt einfach hier: http://www.kiel-canal.de/flvplayer/index.html
mfg Peter Hartung
Besatzung und Schiff gute Reise und kommt heil zurück! Dank insbesondere an die WSP Kiel und WSP Brunsbüttel sowie UCA United Canal Agency (vormals Karl Grammerstorf Kiel-Kanal GmbH, United Baltic Corporation GmbH and Zerssen & Co. GmbH.) und die Hamburger Spezialisten, die Schiff und Ladung wieder in Ordnung brachten. Danke auch an Frank Behling von den "Kieler Nachrichten" und alle die sich mit Beiträgen an dieser Geschichte beteiligt haben. Dank auch an die finnischen Redakteure, die Informationen und Fotos zur Verfügung stellten.

Am 14.1.2011 kam die THOR LIBERTY von Holtenau kommend um 00:42 Uhr aus der Brunsbütteler Schleuse raus mit Ziel Südkorea via Panama-Kanal.
Wer die Tour von Holtenau bis Brunsbüttel bei Tageslicht noch einmal "nachfahren" möchte, klickt einfach hier: http://www.kiel-canal.de/flvplayer/index.html
mfg Peter Hartung
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Re: "THOR LIBERTY": Raketen-Frachter vor Kiel gestoppt
Moin allerseits,bonito hat geschrieben:Ist leider die Backbordseite, dort stehen die Container korrekt. Man kann sich höchstens darüber streiten, ob die Container in der nähe der Kräne (elektrische Anlage) stehen dürfen und ob die vorderen Container 8 Meter von der vorderen Rettungsinsel gestaut sind. Manche Hamburger Wasserschützer sind da sehr genau.
Gruss
EDIT :
Das Label steht für Klasse 1.1, 1.2 oder 1.3
da man es hier ja mit der Auslegung der Vorschriften des IMDG-Code schon sehr genau nimmt, will ich nochmal präziser werden.

Was dort an den Containern prangt sind PLACARDS und keine Label.
Mit Labeln oder Kennzeichen, wie sie im deutschen IMDG-Code genannt werden, werden die Versandstücke (Karton, Fässer, etc.) versehen. Sie sind 10x10 cm groß.
Für Container sind Placards (so werden sie auch im deutschen IMDG-Code bezeichnet) mit einer Größe von 25x25 cm zu verwenden.
Gruß
Elbinsel
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Re: Die merkwürdige Reise des Raketenfrachters "THOR LIBERTY
Moin!
Morgen, Mittwoch, wird sich der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung mit der THOR LIBERTY und den Export von 69 Patriot-Raketen und 160 Tonnen Dual-Use-Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen über Finnland nach Südkorea beschäftigen müssen.
In der Fragestunde werden ab 13.35 Uhr Antworten auf folgende Fragen erwartet:
(...)
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Frage 15. Abgeordnete Katja Keul
(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Ist der Export von Patriot-Raketen nach Südkorea
im Bundessicherheitsrat behandelt und nach dem
Kriegswaffenkontrollgesetz genehmigt worden?
Frage 16. Abgeordnete Katja Keul
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Weshalb exportiert die Bundesrepublik Deutschland
Kriegswaffen in solche Spannungsgebiete, und was
ist das besondere sicherheitspolitische Interesse
Deutschlands bei dem Verkauf von Patriot-Raketen
aus den Beständen der Bundeswehr an Südkorea?
+++
Ich hatte mich in der Angelegenheit an Bundestagsabgeordnete mehrer Fraktionen (u.a. SPD, LINKE, GRÜNE) gewandt.
mfg Peter Hartung
Morgen, Mittwoch, wird sich der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung mit der THOR LIBERTY und den Export von 69 Patriot-Raketen und 160 Tonnen Dual-Use-Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen über Finnland nach Südkorea beschäftigen müssen.
In der Fragestunde werden ab 13.35 Uhr Antworten auf folgende Fragen erwartet:
(...)
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Frage 15. Abgeordnete Katja Keul
(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Ist der Export von Patriot-Raketen nach Südkorea
im Bundessicherheitsrat behandelt und nach dem
Kriegswaffenkontrollgesetz genehmigt worden?
Frage 16. Abgeordnete Katja Keul
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Weshalb exportiert die Bundesrepublik Deutschland
Kriegswaffen in solche Spannungsgebiete, und was
ist das besondere sicherheitspolitische Interesse
Deutschlands bei dem Verkauf von Patriot-Raketen
aus den Beständen der Bundeswehr an Südkorea?
+++
Ich hatte mich in der Angelegenheit an Bundestagsabgeordnete mehrer Fraktionen (u.a. SPD, LINKE, GRÜNE) gewandt.
mfg Peter Hartung
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Re: Die merkwürdige Reise des Raketenfrachters "THOR LIBERTY
@ Peter Hartung
Danke!
P.S.: Ich wusste bis jetzt rein garnichts über diese Sache.
Danke!
P.S.: Ich wusste bis jetzt rein garnichts über diese Sache.
Suche alte Fotos vom Hafen Helsingør
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- Registriert: So 13. Jan 2008, 17:19
Re: Die merkwürdige Reise des Raketenfrachters "THOR LIBERTY
Moin!
Hier kommt das Protokoll aus der 151. Sitzung des Deutschen Bundestages, der sich am 18.1.2012 mit dem Waffenexport von 69 Patriotraketen und 160 Tonnen Dual-Use-Sprengstoff von Papenburg und Emden über Kotka und Kiel nach Südkorea mit der THOR LIBERTY befassen musste:
---Beginn des Protokollauszuges ---
Ich rufe die Frage 15 der Kollegin Katja Keul auf:
Ist der Export von Patriot-Raketen nach Südkorea im Bundessicherheitsrat
behandelt und nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz
genehmigt worden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Ich beantworte die Frage wie folgt: Zunächst muss
ich darauf hinweisen, dass der Bundessicherheitsrat geheim
tagt und seine Tagesordnung sowie die Ergebnisse
in gleicher Weise eingestuft sind. Daher kann die Bundesregierung
zur Frage der Behandlung eines Exportvorhabens
im Bundessicherheitsrat nicht Stellung nehmen.
Die andere, weitergehende Frage, ob im vorliegenden
Fall die erforderliche Ausfuhrgenehmigung nach dem
Kriegswaffenkontrollgesetz erteilt worden ist, kann ich
bejahen.
Darüber hinaus gilt allgemein, dass die Bundesregierung
über Rüstungsexporte im Einzelfall im Lichte der
jeweiligen Situation entscheidet. Grundlage hierfür sind
die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
aus dem Jahr 2000 und der Gemeinsame Standpunkt
2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom
8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für
die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern. „Gemeinsam“ bezieht sich in diesem Zusammenhang
auf die Europäische Union.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin Keul.
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Schmidt, allein die
Tatsache, dass Sie und nicht ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums
hier stehen, um die Frage zu
diesem Rüstungsexport zu beantworten, zeigt, in welche
Richtung meine Frage ging. Ich wollte wissen, ob es sich
hier um ein normales Genehmigungsverfahren handelt,
ob ein Antrag beim BAFA gestellt worden ist, der dann
an die höheren Ebenen, zum Beispiel die Ministerien,
weitergereicht worden ist, oder ob es sich hier vielmehr
um eine Genehmigungsfiktion handelt, nach der das
Bundesverteidigungsministerium in eigener Zuständigkeit,
ohne weitere Ressortbeteiligung, Kriegswaffen aus
Beständen der Bundeswehr exportiert. Vielleicht könnten
Sie das noch einmal klarstellen.
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Solche Fiktionen sind nicht der Grund für meine Präsenz
hier. Ich bedanke mich dafür, dass Sie darauf hingewiesen
haben, dass die Intention Ihrer Frage – so haben
wir es verstanden – die Beurteilung der sicherheitspolitischen
Situation in Korea umfasst sowie die Auskunft, inwieweit
eine bilaterale Zusammenarbeit im Bereich von
Ausbildung und Rüstung besteht. Damit nähern Sie sich
dem Bereich unseres Ressorts. In der Tat fallen die Patriot-
Raketen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung. Wir sind die Einzigen in
der Bundesregierung, die über Flugabwehrraketen verfügen.
Das impliziert aber nicht einen bestimmen Gang
des Entscheidungsprozesses, zu dem ich das Notwendige
gesagt habe.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Vielen Dank. – Ihre zweite Nachfrage hierzu, Frau
Kollegin Keul.
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Dann muss ich jetzt noch einmal nachfragen, ob bei
der Genehmigung des Exports dieser Patriot-Raketen die
anderen Ressorts, insbesondere das Auswärtige Amt,
wie auch bei sonstigen Rüstungsexporten beteiligt worden
sind und wie das, wenn das nicht der Fall ist, mit
Art. 26 Abs. 2 unseres Grundgesetzes zu vereinbaren ist,
der stets eine Entscheidung der Bundesregierung und
nicht eines einzelnen Ministeriums verlangt.
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Die Ausfuhrgenehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz
hat entsprechende Verfahren bzw. Entscheidungen
zur Grundlage. Das ist eingehalten worden. Vizepräsident Eduard Oswald:
Vielen Dank. – Jetzt rufe ich die Frage 16, ebenfalls
von unserer Kollegin Katja Keul, auf:
Weshalb exportiert die Bundesrepublik Deutschland
Kriegswaffen in solche Spannungsgebiete, und was ist das besondere
sicherheitspolitische Interesse Deutschlands bei dem
Verkauf von Patriot-Raketen aus den Beständen der Bundeswehr
an Südkorea?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Frau Kollegin, ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
Gemäß Kriterium 4 des Gemeinsamen Standpunkts der
EU, dessen vollständigen Titel ich bereits genannt habe,
verweigern die Mitgliedstaaten „eine Ausfuhrgenehmigung,
wenn eindeutig das Risiko besteht, dass der angegebene
Empfänger die Militärtechnologie oder die
Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zum Zwecke
der Aggression gegen ein anderes Land oder zur
gewaltsamen Durchsetzung eines Gebietsanspruchs benutzt“.
Ein solches Risiko lag nicht vor. Dementsprechend
liegt hier kein Widerspruch zu den bereits genannten
Politischen Grundsätzen vor. Sie wissen, dass
Südkorea ein wichtiger Partner Deutschlands in Nordostasien
ist, dass das deutsch-südkoreanische Verhältnis
traditionell freundschaftlich und vertrauensvoll ist, dass
darüber hinaus Südkorea Partner bei internationalen
Friedensmissionen der Vereinten Nationen, beim ISAFEinsatz
in Afghanistan und bei der Pirateriebekämpfung
am Horn von Afrika ist. Die Unterstützung Südkoreas
liegt daher im besonderen außen- und sicherheitspolitischen
Interesse Deutschlands. Ergänzend muss man
schon darauf hinweisen, dass die Spannungen auf der
koreanischen Halbinsel nicht von Südkorea ausgehen.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin Katja Keul.
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich kann mich nicht daran erinnern, in der Rüstungsexportrichtlinie
gelesen zu haben, dass es bei der Bewertung
eines Gebiets als Spannungsgebiet darauf ankommt,
von wem die Spannungen ausgehen.
Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse darüber, warum
das Schiff mit den Patriot-Raketen und dem Sprengstoff,
das eigentlich in Richtung Westen nach Korea fahren
sollte, zunächst nach Osten über die Ostsee in
Richtung Russland gefahren ist, in Finnland einen Stopp
gemacht hat, dann umgedreht ist und jetzt wieder in
Richtung Westen, also in Richtung Korea, unterwegs ist?
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Ich habe solche Erkenntnisse nicht und teile Ihr Erstaunen
über den Transportweg. Der Transport wird mit
einem unter britischer Flagge fahrenden Schiff durchgeführt.
Die Anlandung war ja in einem EU-Mitgliedstaat.
Ich nehme diesen Vorgang zur Kenntnis. Aber er liegt
außerhalb der Zuständigkeit und damit der Eingriffsmöglichkeit
der Bundesregierung.Vizepräsident Eduard Oswald:
Ihre zweite Nachfrage, bitte schön.
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich hoffe doch sehr, dass Sie das weiterhin interessiert
und dass Sie herausfinden werden, wohin die von Ihnen
genehmigten Exporte gehen.
Meine Verwunderung wird aber noch größer, wenn
ich lese und höre, wie dieser Sprengstoff auf dem Schiff
verladen worden ist. Er liegt völlig unfachmännisch verpackt
lose auf Paletten und ist noch nicht einmal in Container
verladen worden. Da frage ich mich, wer eigentlich
für die Verladung von Kriegswaffen, die aus
Beständen der Bundeswehr stammen und die exportiert
werden, verantwortlich ist. Haftet da das Bundesamt für
Wehrtechnik und Beschaffung, oder übt es zumindest
eine gewisse Kontrolle über die Transporte aus?
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Die Bundeswehr bzw. die zuständigen Behörden haben
den Auftrag, die Gerätschaften gefährdungssicher zu
verpacken und sie für den Transport vorzubereiten – soweit
das nicht Aufgabe und Zuständigkeit des Käufers
ist. Ich bin fast versucht zu sagen, dass dies Punkte sind,
die mit dem Recht der Versendung zu tun haben. Ich will
das Thema nicht auf dieser Ebene behandeln und will
daher Folgendes sagen: Wir haben natürlich ein Interesse
an einem sicheren Transport. Wenn es sich um Gerätschaften
handelt, die nicht aus der Bundeswehr stammen,
ist natürlich keine Zuständigkeit gegeben.
Sehr wichtig ist allerdings, dass über den Verbleib der
Geräte nach dem Transport Klarheit herrscht. Darauf
muss sich unser Interesse beziehen; denn es handelt sich
nicht, wie Sie schon angedeutet haben, um Materialien,
die man gerade mal einfach so irgendwohin schicken
kann. Ein solches Geschäft bedarf einer sorgfältigen
Prüfung und eines großen Vertrauens auch in den Käufer,
dass er die Geräte gemäß seinen Bedürfnissen verwendet.
Diesbezüglich haben wir zu Südkorea großes
Vertrauen.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Die nächste Nachfrage kommt von unserer Kollegin
Kathrin Vogler. Bitte schön, Frau Kollegin.
Kathrin Vogler (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, ich möchte an
dieser Stelle nachfragen, wie sich nach Auffassung des
BMVg die Eigentumsverhältnisse bei solchen Exporten
gestalten. Bis zu welchem Punkt der Lieferkette versteht
sich das BMVg als Eigentümer dieser Rüstungsexporte,
und ab welchem Punkt erfolgt die Besitzübergabe?
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Frau Kollegin, da diese Frage einer genauen rechtlichen
Prüfung bedarf, erkläre ich schon jetzt, dass ich
meine Antwort ergänzend korrigieren werde, falls eine
Prüfung ergibt, dass sich meine Aussage, die ich aus Sicht eines Juristen mache, nicht mit klassischen Bewertungen
deckt.
Ich gehe davon aus, dass die Verantwortung für dieses
Gerät, das aus Überschussbeständen der Bundeswehr
stammt, in dem Moment auf den Käufer übergeht, wenn
es übergeben ist bzw. die Versendung auf einem nicht
von der Bundesrepublik Deutschland oder von dem Bundesministerium
der Verteidigung bzw. dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie gecharterten
Schiff erfolgt.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
---Ende des Protokollauszugs.---
mfg Peter Hartung
Hier kommt das Protokoll aus der 151. Sitzung des Deutschen Bundestages, der sich am 18.1.2012 mit dem Waffenexport von 69 Patriotraketen und 160 Tonnen Dual-Use-Sprengstoff von Papenburg und Emden über Kotka und Kiel nach Südkorea mit der THOR LIBERTY befassen musste:
---Beginn des Protokollauszuges ---
Ich rufe die Frage 15 der Kollegin Katja Keul auf:
Ist der Export von Patriot-Raketen nach Südkorea im Bundessicherheitsrat
behandelt und nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz
genehmigt worden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Ich beantworte die Frage wie folgt: Zunächst muss
ich darauf hinweisen, dass der Bundessicherheitsrat geheim
tagt und seine Tagesordnung sowie die Ergebnisse
in gleicher Weise eingestuft sind. Daher kann die Bundesregierung
zur Frage der Behandlung eines Exportvorhabens
im Bundessicherheitsrat nicht Stellung nehmen.
Die andere, weitergehende Frage, ob im vorliegenden
Fall die erforderliche Ausfuhrgenehmigung nach dem
Kriegswaffenkontrollgesetz erteilt worden ist, kann ich
bejahen.
Darüber hinaus gilt allgemein, dass die Bundesregierung
über Rüstungsexporte im Einzelfall im Lichte der
jeweiligen Situation entscheidet. Grundlage hierfür sind
die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
aus dem Jahr 2000 und der Gemeinsame Standpunkt
2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom
8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für
die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern. „Gemeinsam“ bezieht sich in diesem Zusammenhang
auf die Europäische Union.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin Keul.
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Schmidt, allein die
Tatsache, dass Sie und nicht ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums
hier stehen, um die Frage zu
diesem Rüstungsexport zu beantworten, zeigt, in welche
Richtung meine Frage ging. Ich wollte wissen, ob es sich
hier um ein normales Genehmigungsverfahren handelt,
ob ein Antrag beim BAFA gestellt worden ist, der dann
an die höheren Ebenen, zum Beispiel die Ministerien,
weitergereicht worden ist, oder ob es sich hier vielmehr
um eine Genehmigungsfiktion handelt, nach der das
Bundesverteidigungsministerium in eigener Zuständigkeit,
ohne weitere Ressortbeteiligung, Kriegswaffen aus
Beständen der Bundeswehr exportiert. Vielleicht könnten
Sie das noch einmal klarstellen.
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Solche Fiktionen sind nicht der Grund für meine Präsenz
hier. Ich bedanke mich dafür, dass Sie darauf hingewiesen
haben, dass die Intention Ihrer Frage – so haben
wir es verstanden – die Beurteilung der sicherheitspolitischen
Situation in Korea umfasst sowie die Auskunft, inwieweit
eine bilaterale Zusammenarbeit im Bereich von
Ausbildung und Rüstung besteht. Damit nähern Sie sich
dem Bereich unseres Ressorts. In der Tat fallen die Patriot-
Raketen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung. Wir sind die Einzigen in
der Bundesregierung, die über Flugabwehrraketen verfügen.
Das impliziert aber nicht einen bestimmen Gang
des Entscheidungsprozesses, zu dem ich das Notwendige
gesagt habe.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Vielen Dank. – Ihre zweite Nachfrage hierzu, Frau
Kollegin Keul.
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Dann muss ich jetzt noch einmal nachfragen, ob bei
der Genehmigung des Exports dieser Patriot-Raketen die
anderen Ressorts, insbesondere das Auswärtige Amt,
wie auch bei sonstigen Rüstungsexporten beteiligt worden
sind und wie das, wenn das nicht der Fall ist, mit
Art. 26 Abs. 2 unseres Grundgesetzes zu vereinbaren ist,
der stets eine Entscheidung der Bundesregierung und
nicht eines einzelnen Ministeriums verlangt.
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Die Ausfuhrgenehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz
hat entsprechende Verfahren bzw. Entscheidungen
zur Grundlage. Das ist eingehalten worden. Vizepräsident Eduard Oswald:
Vielen Dank. – Jetzt rufe ich die Frage 16, ebenfalls
von unserer Kollegin Katja Keul, auf:
Weshalb exportiert die Bundesrepublik Deutschland
Kriegswaffen in solche Spannungsgebiete, und was ist das besondere
sicherheitspolitische Interesse Deutschlands bei dem
Verkauf von Patriot-Raketen aus den Beständen der Bundeswehr
an Südkorea?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Frau Kollegin, ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
Gemäß Kriterium 4 des Gemeinsamen Standpunkts der
EU, dessen vollständigen Titel ich bereits genannt habe,
verweigern die Mitgliedstaaten „eine Ausfuhrgenehmigung,
wenn eindeutig das Risiko besteht, dass der angegebene
Empfänger die Militärtechnologie oder die
Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zum Zwecke
der Aggression gegen ein anderes Land oder zur
gewaltsamen Durchsetzung eines Gebietsanspruchs benutzt“.
Ein solches Risiko lag nicht vor. Dementsprechend
liegt hier kein Widerspruch zu den bereits genannten
Politischen Grundsätzen vor. Sie wissen, dass
Südkorea ein wichtiger Partner Deutschlands in Nordostasien
ist, dass das deutsch-südkoreanische Verhältnis
traditionell freundschaftlich und vertrauensvoll ist, dass
darüber hinaus Südkorea Partner bei internationalen
Friedensmissionen der Vereinten Nationen, beim ISAFEinsatz
in Afghanistan und bei der Pirateriebekämpfung
am Horn von Afrika ist. Die Unterstützung Südkoreas
liegt daher im besonderen außen- und sicherheitspolitischen
Interesse Deutschlands. Ergänzend muss man
schon darauf hinweisen, dass die Spannungen auf der
koreanischen Halbinsel nicht von Südkorea ausgehen.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin Katja Keul.
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich kann mich nicht daran erinnern, in der Rüstungsexportrichtlinie
gelesen zu haben, dass es bei der Bewertung
eines Gebiets als Spannungsgebiet darauf ankommt,
von wem die Spannungen ausgehen.
Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse darüber, warum
das Schiff mit den Patriot-Raketen und dem Sprengstoff,
das eigentlich in Richtung Westen nach Korea fahren
sollte, zunächst nach Osten über die Ostsee in
Richtung Russland gefahren ist, in Finnland einen Stopp
gemacht hat, dann umgedreht ist und jetzt wieder in
Richtung Westen, also in Richtung Korea, unterwegs ist?
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Ich habe solche Erkenntnisse nicht und teile Ihr Erstaunen
über den Transportweg. Der Transport wird mit
einem unter britischer Flagge fahrenden Schiff durchgeführt.
Die Anlandung war ja in einem EU-Mitgliedstaat.
Ich nehme diesen Vorgang zur Kenntnis. Aber er liegt
außerhalb der Zuständigkeit und damit der Eingriffsmöglichkeit
der Bundesregierung.Vizepräsident Eduard Oswald:
Ihre zweite Nachfrage, bitte schön.
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich hoffe doch sehr, dass Sie das weiterhin interessiert
und dass Sie herausfinden werden, wohin die von Ihnen
genehmigten Exporte gehen.
Meine Verwunderung wird aber noch größer, wenn
ich lese und höre, wie dieser Sprengstoff auf dem Schiff
verladen worden ist. Er liegt völlig unfachmännisch verpackt
lose auf Paletten und ist noch nicht einmal in Container
verladen worden. Da frage ich mich, wer eigentlich
für die Verladung von Kriegswaffen, die aus
Beständen der Bundeswehr stammen und die exportiert
werden, verantwortlich ist. Haftet da das Bundesamt für
Wehrtechnik und Beschaffung, oder übt es zumindest
eine gewisse Kontrolle über die Transporte aus?
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Die Bundeswehr bzw. die zuständigen Behörden haben
den Auftrag, die Gerätschaften gefährdungssicher zu
verpacken und sie für den Transport vorzubereiten – soweit
das nicht Aufgabe und Zuständigkeit des Käufers
ist. Ich bin fast versucht zu sagen, dass dies Punkte sind,
die mit dem Recht der Versendung zu tun haben. Ich will
das Thema nicht auf dieser Ebene behandeln und will
daher Folgendes sagen: Wir haben natürlich ein Interesse
an einem sicheren Transport. Wenn es sich um Gerätschaften
handelt, die nicht aus der Bundeswehr stammen,
ist natürlich keine Zuständigkeit gegeben.
Sehr wichtig ist allerdings, dass über den Verbleib der
Geräte nach dem Transport Klarheit herrscht. Darauf
muss sich unser Interesse beziehen; denn es handelt sich
nicht, wie Sie schon angedeutet haben, um Materialien,
die man gerade mal einfach so irgendwohin schicken
kann. Ein solches Geschäft bedarf einer sorgfältigen
Prüfung und eines großen Vertrauens auch in den Käufer,
dass er die Geräte gemäß seinen Bedürfnissen verwendet.
Diesbezüglich haben wir zu Südkorea großes
Vertrauen.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Die nächste Nachfrage kommt von unserer Kollegin
Kathrin Vogler. Bitte schön, Frau Kollegin.
Kathrin Vogler (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, ich möchte an
dieser Stelle nachfragen, wie sich nach Auffassung des
BMVg die Eigentumsverhältnisse bei solchen Exporten
gestalten. Bis zu welchem Punkt der Lieferkette versteht
sich das BMVg als Eigentümer dieser Rüstungsexporte,
und ab welchem Punkt erfolgt die Besitzübergabe?
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
der Verteidigung:
Frau Kollegin, da diese Frage einer genauen rechtlichen
Prüfung bedarf, erkläre ich schon jetzt, dass ich
meine Antwort ergänzend korrigieren werde, falls eine
Prüfung ergibt, dass sich meine Aussage, die ich aus Sicht eines Juristen mache, nicht mit klassischen Bewertungen
deckt.
Ich gehe davon aus, dass die Verantwortung für dieses
Gerät, das aus Überschussbeständen der Bundeswehr
stammt, in dem Moment auf den Käufer übergeht, wenn
es übergeben ist bzw. die Versendung auf einem nicht
von der Bundesrepublik Deutschland oder von dem Bundesministerium
der Verteidigung bzw. dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie gecharterten
Schiff erfolgt.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
---Ende des Protokollauszugs.---
mfg Peter Hartung
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