mooringman hat geschrieben: ↑Di 22. Feb 2022, 18:53 2 Lotsen sind glaube ich Vorschrift plus Radarberatung!
Nein. Auch AGF`s wie die MM werden mit einem Seelotsen besetzt, der später auch von einem (1) Hafenlotsen in BRV abgelöst wird bzw. beim Auslaufen nach dem Halo weitermacht. Radarberatung ja.
Gruß Frank.
Havarie MUMBAI MAERSK
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Re: Havarie MUMBAI MAERSK
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Re: Havarie MUMBAI MAERSK
Warum bekommt der Hafenbetreiber nicht auch eine zwischen die Hörner?
Erst ein planmäßiger Anlauf, dann ganz plötzlich Absage, man dreht den Koffer wieder um, und dann wieder Rolle rückwärts mit jetzt doch Einlaufen.
Für mich ein Koordinationsfehler.
Man hätte von Anfang an sagen müssen "Warte noch, wir haben Probleme."
Erst ein planmäßiger Anlauf, dann ganz plötzlich Absage, man dreht den Koffer wieder um, und dann wieder Rolle rückwärts mit jetzt doch Einlaufen.
Für mich ein Koordinationsfehler.
Man hätte von Anfang an sagen müssen "Warte noch, wir haben Probleme."
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Re: Havarie MUMBAI MAERSK
Weil der mit der ganzen Sache nichts zu tun hat. Es kann immer mal passieren dass es kurzfristig ungeplante Komplikationen gibt. Das ändert nichts daran, dass Kapitän und Lotse bei der Navigation des Schiffes einen Fehler gemacht haben. Die Schuld trifft alleine den Lotsen und den Kapitän.
Gruß vom Lande
Niklas
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Re: Havarie MUMBAI MAERSK
Dokumentiert ein Lotse eigentlich seine Beratungsaktivitäten?
Gib es da eine Haftung, wenn der Lotse z.B. auf ein nur ihm bekanntes, weil z.B. erst gerade neu entstandenes, Hindernis nicht (nachdrücklich genug) hinweist?
- Stephan Giesen
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Re: Havarie MUMBAI MAERSK
Dafür dient der VDR (Voyage Data Recorder), der u.a. alles aufnimmt, was auf der Brücke gesprochen wird. Allerdings ist der nicht für alle Schiffe verpflichtend; für ein Schiff wie die MUMBAI MAERSK jedoch schon.
Mit maritimen Gruß
Stephan
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Re: Havarie MUMBAI MAERSK
Erst einmal deckt die P&I Versichung des Schiffes alle Schäden, die durch für den Reeder tätiges Personal verursucht wurden. Zu diesem Personal zählt auch der Lotse. Der Reeder hat evt. einen Haftungsanspruch gegen den Lotsen, wenn er mit Vorsatz oder grob fahrlässig gehandelt haben sollte. Die Haftung ist für Sachschäden auf 1.000.000 SZR (derzeit ca. 1,25 Mio.€) und für Personenschäden auf 2.000.000 SZR (ca. 2,5 Mio. €) begrenzt.
In der Regel berät der Lotse nur, die volle Verantwortung bleibt bei der Schiffsführung. Die Schiffsführung kann auch um Übernahme des Kommandos durch den Lotsen bitten und der annehmen. An der Haftung ändert sich dadurch nicht.
Ich hoffe ich habe das für Deutschlands Lotsen richtig wiedergegeben. Wenn nicht bitte korrigieren. Für Binnenlotsen (Rhein) gelten andere Regeln.
Die Haftungsregeln können von Land zu Land unterschiedlich sein. Im UK haftet ein Lotse nur bis 1.000 GBP.
Gruß, Volker
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Re: Havarie MUMBAI MAERSK
Laut einem am 1.2. veröffentlichten Zwischenbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) ist ein missglücktes Wendemanöver schuld daran, dass das aus Rotterdamm stammende Schiff am 2. Februar vergangenen Jahres auf einer Sandbank nördlich von Wangerooge auflief:
https://www.rtl.de/cms/havarie-der-mumb ... 28212.html
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Re: Havarie MUMBAI MAERSK
Immer diese SekundärquellenTim S. hat geschrieben: ↑Do 2. Feb 2023, 10:04 Laut einem am 1.2. veröffentlichten Zwischenbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) ist ein missglücktes Wendemanöver schuld daran, dass das aus Rotterdamm stammende Schiff am 2. Februar vergangenen Jahres auf einer Sandbank nördlich von Wangerooge auflief:
https://www.rtl.de/cms/havarie-der-mumb ... 28212.html
https://www.bsu-bund.de/SharedDocs/pdf/ ... onFile&v=1