Russland-Ukraine-Krieg
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Re: Russland-Ukraine-Krieg
Am habe ich dem Bundesverkehrsministerium nachstehende Mail geschrieben:
Betr. russisches Kranschiff FORTUNA und Schlepper Katun - z. Zt. nahe Helgoland liegend
"- Wenn Russland ukrainische Schiffe in neutralen resp. rumänischen Gewässern auf bringt und zwingt, nach Sewastopol zu laufen https://www.fleetmon.com/maritime-news/ ... ssian-nav/
<https://www.fleetmon.com/maritime-news/ ... ssian-nav/>
- Wenn Russland einen Staatsbürger, der wegen eines staatlich gelenkten Anschlags auf sein Leben (= höhere Gewalt) in einem deutschen Krankenhaus um sein Leben kämpft und deshalb der ihm auferlegten Meldepflicht bei russischen Behörden nicht Folge leisten kann, eben wegen dieses Nachbefolgens zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe in ein Arbeitslager steckt
- Dann sollten wir doch keine Hemmungen haben, das russische Kranschiff nebst Begleitschlepper, die angeblich wegen höherer Gewalt in deutsches Hoheitsgewässer vertrieben sind, festzusetzen, möglichst in einen Hafen zu 'geleiten' und dort bis zum Ende der Sanktionen an die Kette zu legen. "
Mir war und ist bewußt, daß der BVM diese Mail vermutlich als überflüssigen Schrott empfunden hat, aber es war ein Versuch.
Lt. AIS liegt die FORTUNA nebst hinzugekommenem Schlepper BAKHTEMIR jetzt nordnordwestlich Helgoland auf Position 54.29991° / 7.455025°. Der bisherige Begleitschlepper KATUN liegt jetzt in Cuxhaven am Nordseekai (!)
FRAGE: Befindet FORTUNA sich hier weiterhin in deutschem Hoheitsgewässer oder ist ihr die Flucht in internationales Gewässer geglückt ?
Betr. russisches Kranschiff FORTUNA und Schlepper Katun - z. Zt. nahe Helgoland liegend
"- Wenn Russland ukrainische Schiffe in neutralen resp. rumänischen Gewässern auf bringt und zwingt, nach Sewastopol zu laufen https://www.fleetmon.com/maritime-news/ ... ssian-nav/
<https://www.fleetmon.com/maritime-news/ ... ssian-nav/>
- Wenn Russland einen Staatsbürger, der wegen eines staatlich gelenkten Anschlags auf sein Leben (= höhere Gewalt) in einem deutschen Krankenhaus um sein Leben kämpft und deshalb der ihm auferlegten Meldepflicht bei russischen Behörden nicht Folge leisten kann, eben wegen dieses Nachbefolgens zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe in ein Arbeitslager steckt
- Dann sollten wir doch keine Hemmungen haben, das russische Kranschiff nebst Begleitschlepper, die angeblich wegen höherer Gewalt in deutsches Hoheitsgewässer vertrieben sind, festzusetzen, möglichst in einen Hafen zu 'geleiten' und dort bis zum Ende der Sanktionen an die Kette zu legen. "
Mir war und ist bewußt, daß der BVM diese Mail vermutlich als überflüssigen Schrott empfunden hat, aber es war ein Versuch.
Lt. AIS liegt die FORTUNA nebst hinzugekommenem Schlepper BAKHTEMIR jetzt nordnordwestlich Helgoland auf Position 54.29991° / 7.455025°. Der bisherige Begleitschlepper KATUN liegt jetzt in Cuxhaven am Nordseekai (!)
FRAGE: Befindet FORTUNA sich hier weiterhin in deutschem Hoheitsgewässer oder ist ihr die Flucht in internationales Gewässer geglückt ?
Auf die Deutschen ist Verlass: sie sind dagegen
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Re: Russland-Ukraine-Krieg
FORTUNA befindet sich außerhalb der 12sm Zone und innerhalb der deutschen EEZ.
Gruß vom Lande
Niklas
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Niklas
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Re: Russland-Ukraine-Krieg
Ich meine, der NOK ist heutzutage nur eine Bundeswasserstraße. Das war nach dem 1. Weltkrieg anders. Der Versailler Vertrag legte in Artikel 380 fest: „Der Kiel-Kanal [Nord-Ostsee-Kanal] und seine Zugänge stehen den Kriegs- und Handelsschiffen aller mit Deutschland in Frieden lebenden Nationen auf dem Fuße völliger Gleichberechtigung dauernd frei und offen.“
Hitler erklärte den internationalen Status des Kanals 1936 für beendet. Nur zwei Nationen protestierten dagegen.
Nach dem 2. Weltkrieg gab es meines Wissens keine derartige Auflage. Ob das Bundeswasserstraßengesetz so etwas hergibt, weiß ich nicht.
Gruß, Volkr
Hitler erklärte den internationalen Status des Kanals 1936 für beendet. Nur zwei Nationen protestierten dagegen.
Nach dem 2. Weltkrieg gab es meines Wissens keine derartige Auflage. Ob das Bundeswasserstraßengesetz so etwas hergibt, weiß ich nicht.
Gruß, Volkr
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Re: Russland-Ukraine-Krieg
Weder die Bundespolizei noch das Bundesverkehrsministerium können einem russischen Schiff die Nutzung des Nord-Ostsee-Kanals verwehren. In den Hoheitsgewässern, dem Küstenmeer, gilt das Recht der friedlichen Durchfahrt für Handelsschiffe jeder Flagge. „ Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 schränkt die Hoheitsrechte des Küstenstaates hinsichtlich der Schifffahrt ein, indem es das Recht auf friedliche Durchfahrt vorsieht“, heißt es beim Auswärtigen Amt. Danach dürfen Schiffe anderer Flaggenstaaten auch das deutsche Küstenmeer und internationale Seewasserstraßen wie den Kiel Canal ohne Genehmigung zügig und ohne Unterbrechung durchqueren. „Der Küstenstaat darf Regelungen über die Art und Weise friedlicher Durchfahrt erlassen, beispielsweise bestimmte Schifffahrtswege festlegen, an die sich durchfahrende Schiffe halten müssen“, so das Regelwerk. Hier bedeutet das die Auferlegung einer Pflicht zur Annahme von Seelotsen und Kanalsteuerern sowie die Entrichtung von Befahrungsabgaben und das Vorschreiben des zu nutzenden Weges. Ein grundsätzliches Verbot zur Benutzung des Kanals hat es in der 127-jährigen Geschichte nur während der Weltkriege gegeben. Selbst in der Hochphase des „Kalten Kriegs“ durften Frachter aus der DDR, Polen und der Sowjetunion mit Rüstungsgütern für kommunistische Staaten in Afrika und Südostasien den Kanal passieren. Kontrollen der Schiffe sind nur nach Havarien oder auf Basis von Resolutionen der Vereinten Nationen erlaubt. Deshalb waren bis vor etwa zehn Jahren auch noch Schiffe aus Nordkorea im Kanal unterwegs.
Ein größeres Problem ist aktuell die Abrechnung der Gebühren der Passage. Da viele Banken in Russland vom internationalen Zahlungsverkehr abgeschnitten sind, bleibt den Reedereien in Kiel oder Brunsbüttel nur die Bezahlung über befreundete Banken in der EU – oder Barzahlung.
Bei den Schiffsmaklereien am Kanal ist man auch auf Barzahlung eingestellt. Anders sieht die Lage bei den Schiffen staatlicher Institutionen aus. So brauchen Schiffe der russischen Behörden und der Marine für das Einlaufen in die deutschen Hoheitsgewässer eine diplomatische Freigabe, die 14 Tage vor dem Einlaufen beantragt werden muss. Diese Freigaben werden für Marineschiffe Russlands seit der Besetzung der Krim 2014 nicht mehr erteilt.
Ein größeres Problem ist aktuell die Abrechnung der Gebühren der Passage. Da viele Banken in Russland vom internationalen Zahlungsverkehr abgeschnitten sind, bleibt den Reedereien in Kiel oder Brunsbüttel nur die Bezahlung über befreundete Banken in der EU – oder Barzahlung.
Bei den Schiffsmaklereien am Kanal ist man auch auf Barzahlung eingestellt. Anders sieht die Lage bei den Schiffen staatlicher Institutionen aus. So brauchen Schiffe der russischen Behörden und der Marine für das Einlaufen in die deutschen Hoheitsgewässer eine diplomatische Freigabe, die 14 Tage vor dem Einlaufen beantragt werden muss. Diese Freigaben werden für Marineschiffe Russlands seit der Besetzung der Krim 2014 nicht mehr erteilt.
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Re: Russland-Ukraine-Krieg
ich befürchte, dass die CVN 77 George H.W. Bush auch gar nicht durch den NOK passen wird?Bleibt zu hoffen, das der NOK immer ein friedlicher "Graben" bleibt.

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Re: Russland-Ukraine-Krieg
Hallo Tim, hast Du eine Quelle, die den NOK rechtlich als internationale Wasserstraße benennt?
Was das Seerechtsübereinkommen betrifft, bin ich mir nicht sicher. Hier der entsprechende Artikel:
Artikel 18 Bedeutung der Durchfahrt
(1) „Durchfahrt“ bedeutet die Fahrt durch das Küstenmeer zu dem Zweck,
a) es ohne Einlaufen in die inneren Gewässer oder Anlaufen einer Reede oder Hafenanlage außerhalb der inneren Gewässer zu durchqueren oder
b) in die inneren Gewässer einzulaufen oder sie zu verlassen oder eine solche Reede oder Hafenanlage anzulaufen oder zu verlassen.
(2) Die Durchfahrt muß ohne Unterbrechung und zügig erfolgen. Die Durchfahrt schließt jedoch das Anhalten und Ankern ein, aber nur insoweit, als dies zur normalen Schiffahrt gehört oder infolge höherer Gewalt oder eines Notfalls oder zur Hilfeleistung für Personen, Schiffe oder Luftfahrzeuge in Gefahr oder Not erforderlich wird.
Die inneren Gewässer liegen landseitig der Basislinie des Küstenmeeres (Niedrigwasserlinie der Küste) und von ihrer freien Durchfahrt ist nicht die Rede. Aber vielleicht missverstehe ich auch etwas.
Seerechtsübereinkommen: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 134:DE:PDF
Ich denke, da würde es Möglichkeiten geben. Großbritannien verbannt trotz Seerechtsübereinkommen russische Schiffen aus seinen Häfen.
Gruß, Volker
Was das Seerechtsübereinkommen betrifft, bin ich mir nicht sicher. Hier der entsprechende Artikel:
Artikel 18 Bedeutung der Durchfahrt
(1) „Durchfahrt“ bedeutet die Fahrt durch das Küstenmeer zu dem Zweck,
a) es ohne Einlaufen in die inneren Gewässer oder Anlaufen einer Reede oder Hafenanlage außerhalb der inneren Gewässer zu durchqueren oder
b) in die inneren Gewässer einzulaufen oder sie zu verlassen oder eine solche Reede oder Hafenanlage anzulaufen oder zu verlassen.
(2) Die Durchfahrt muß ohne Unterbrechung und zügig erfolgen. Die Durchfahrt schließt jedoch das Anhalten und Ankern ein, aber nur insoweit, als dies zur normalen Schiffahrt gehört oder infolge höherer Gewalt oder eines Notfalls oder zur Hilfeleistung für Personen, Schiffe oder Luftfahrzeuge in Gefahr oder Not erforderlich wird.
Die inneren Gewässer liegen landseitig der Basislinie des Küstenmeeres (Niedrigwasserlinie der Küste) und von ihrer freien Durchfahrt ist nicht die Rede. Aber vielleicht missverstehe ich auch etwas.
Seerechtsübereinkommen: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 134:DE:PDF
Ich denke, da würde es Möglichkeiten geben. Großbritannien verbannt trotz Seerechtsübereinkommen russische Schiffen aus seinen Häfen.
Gruß, Volker
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Re: Russland-Ukraine-Krieg
... wo mag er wohl seine SY A versteckt haben? Die ist ja nicht gerade klein ...
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Re: Russland-Ukraine-Krieg
Laut Sat1 Videotext liegt SY A in Triest nd wurde von der italienischen Finanzpolizei dort "an die Kette" gelegt
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Re: Russland-Ukraine-Krieg
Das ging doch schon aus dem von mir verlinkten Artikel hervor.
Zuletzt geändert von Tim S. am Sa 12. Mär 2022, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.