Moin allerseits, lieber Jürgen, HERR STEIN,
ein Archiv kann den Besitzer ( Nutzer ) wechseln. Was damit geschieht ( wir reden hier über Fotos ), kann vertraglich festgeschrieben werden. Gegenstand des Vertrages kann nur das NUTZUNGSRECHT sein. Die Urheberschaft ist und bleibt beim Autor, eben beim Urheber. Die Urheberschaft kann nicht veräußert ( oder verschenkt, oder sonst was ) werden. Als Urheber kann ich die NUTZUNG eines Fotos vergeben. Dies kann eingeschränkt sein oder umfassend, oder exklusiv oder ich kann Nutzungsrechte an mehrere Nutzer vergeben.
Bei der ganzen Geschichte mit dem Fox ist zu fragen, ob er die Exklusivrechte ( Nutzung ) an den Bildern hat, deren anderweitige Nutzung er abgemahnt hat. Dieses exklusive Recht muss er nachweisen. Andernfalls macht er sich des Rechtsmissbrauchs schuldig, und sollte sich bewusst sein, dass mal jemand kommen könnte und IHN verklagt.
Mit freundlichem Gruß
Michael