Warum? Für die allermeisten "Ermittlungen" der StA sind in diesem Fall die Ergebnisse des WSA massgeblich, bzw. die Ergebnisse der von dem WSA beauftragten Gutachten.Peter Hartung hat geschrieben:Zunächst noch einmal: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sind klar zu trennen von dem WSA-Untersuchungsbericht.
Dass der zuständige Staatsanwalt in der Presserklärung v. 22.08.2011 etwas "Unsinn" geschrieben hat, ist eine andere Sache.
Rot von mir..Peter Hartung hat geschrieben:Der WSA-Bericht bestätigt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Das Schiff war definitiv überladen. Diese Aussage versteckt sich in diesem Punkt aus dem Untersuchungsbericht:
· nach den von der Klassifikationsgesellschaft geprüften und genehmigten Stabilitätsunterlagen ist die Leckstabilität für TMS „Waldhof“ nur für Ladefälle bis zu einer Dichte der Ladung von rho = 1,62 t/m3 mit einem maximalen Tiefgang von 3,11 m nachgewiesen;
Das ist in meinen Augen so nicht richtig. Mit den Daten kann man alleine gar nichts anfangen oder herauslesen.
Warum das WSA diesen Absatz so gebracht hat, ist unverständlich.
Die Werte geben lediglich einen von drei für die Klassifizierung wichtigen Teildatensatz wieder und gelten bei einer Befüllung der Tanks 1,3,4,5 und 7 zu 80,2%, Tank 2 und 6 leer.
Prinzipiell gilt ADN 7.2.4.21.3:
Und zusätzlich bei der Waldhof:Bei der Beförderung von Stoffen mit einer höheren als der im Zulassungszeugnis berücksichtigten
relativen Dichte wird der Füllungsgrad mit nachstehender Formel bestimmt:
zulässiger Füllungsgrad(%) = 100 * b / a
a = relative Dichte laut Zulassungszeugnis;
b = relative Dichte des Stoffes.
Von dem Stabilitätsbuch abweichende Ladefälle werden vom Germanischen
Lloyd nicht akzeptiert, es sei denn, ein vom Germanischen Lloyd zugelassener Ladungsrechner
befindet sich an Bord, der in der Lage ist, Ergebnisse basierend auf
der Längsfestigkeit, Intaktstabilität und Leckstabilität zu erstellen.
Es wurde 96%ige Schwefelsäure befördert. Schon 100%ige hat lediglich 1,84kg/l bei 20°C.Peter Hartung hat geschrieben:Tatsächlich wurde 98-prozentige Schwefelsäure an Bord genommen und die hat nun mal eine Dichte von 1,85. Das bedeutet: Die "WALDHOF" war laut Zertifikat nicht für Transporte mit Dichte 1,85 zugelassen, hätte also überhaupt nicht losfahren dürfen.
Die kleinen Unterschiede seien nur der Ordnung halber angemerkt.
Entscheidender ist der Blödsinn, dass die Waldhof für den Transport von der Dichte nicht zugelassen wäre.
Du hast Doch selber richtig aus dem Kurzbericht zitiert gehabt.
Aus dem Zwischenbericht:
Und aus der Kurzfassung:Die für den Transport gefährlicher Güter erforderliche „Stoffliste“ für TMS „Waldhof“ wurde vom
GL am 29.6.2010 ausgestellt. Sie beinhaltet u.a. auch „Schw efelsäure mit mehr als 51% Säure
(UN-Nr. 1830)“, gibt den maximalen Tankfüllungsgrad mit „97%“ vor und enthält u.a. folgende
zusätzliche Anforderungen:
- Die Dichte der Ladung muss im Beförderungspapier angegeben werden.
- Der Stoff ist nur für den Transport zugelassen, wenn der maximale Füllungsgrad nach Abschnitt 7.2.4.21.3 [ADNR 2009] reduziert wird.
-Vor Anwendung des Art. 7.2.4.21.3 des ADNR sind die Ergebnisse der strukturellen Festigkeitsberechnungen des Schiffes sowie die in den geprüften Stabilitätsunterlagen vorgeschlagenen Beladungsfälle zu berücksichtigen.
..der Transport von 96%-tiger Schwefelsäure durch TMS „Waldhof“ war nach dem
für das Schiff erteilten ADNR - Zulassungszeugnis i.V. mit der von der Klassifikationsgesellschaft
ausgestellten „Stoffliste“ (Unterabschnitt 7.2.2.8.3 ADNR 2009) zulässig;
Der StA hatte aus den ersten Untersuchungsergebnissen lediglich eine "Laienmeinung" konstruiert.Peter Hartung hat geschrieben:An dieser Tatsache, die die Staatsanwaltschaft ermittelte, ändert sich nichts! Insofern ist Deine Interpretation für diesen Teil des Zwischenberichts falsch. Also muss der Gutachter der Staatsanwaltschaft auch nicht von Dir "geblamed" werden! Festzuhalten bleibt: Das Schiff war definitiv überladen. Und: Wer genau liest, ist klar im Vorteil. Also, Garsvik, einfach noch einmal diese Abschnitte im Thread und den Punkt im Zwischenbericht nachlesen. Die Überladung bleibt der Knackpunkt für die Verantwortlichen an Land wie an Bord der "WALDHOF".
In den offiziellen Veröffentlichungen des WSA ist von einer Überladung bisher wohl nicht die Rede.
Für mich stellt sich die Frage, ob überhaupt jemand der Verantwortlichen eine evtl. "Unzulässigkeit" der Beladung erkennen konnte.
Die ADN verlangt da an sich eine Klarheit für die Beteiligten, die bisher nicht erkennbar ist.
Das Posting ist nicht besser..Peter Hartung hat geschrieben:Ich hatte es Dir schon am 6.9.2011 zu erklären versucht. Leider offenbar erfolglos: viewtopic.php?f=2&t=3182&p=65775&hilit=Dichte#p65775
Insbesondere aber diese Anwerferei..
Gruss Flari