Was mich (vor allem am 2. Teil dieses Artikel) ein wenig stört, ist der Hinweis auf Schadenersatz o.ä. für Anleger.Garsvik hat geschrieben:Recht fundierter Bericht: Beluga-Pleite bringt Fondsanleger in Not
http://www.manager-magazin.de/finanzen/ ... 11,00.html
Es ist nun mal so, daß eine Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds letztlich eine unternehmerische Beteiligung ist, die, wenn die Rechnung aufgeht, durch die erwirtschaftete Rendite und die Steuervorteile einen recht ordentlichen Gewinn verspricht, die aber eben auch das Risiko eines Verlustet, ja sogar eines Totalverlustes beinhaltet - so wie das nun mal bei unterneherischem Engagement üblicherweise der Fall ist. Wer nicht bereit ist, darauf einzugehen (bzw. sich einen solchen Totalverlust nicht leisten kann), der sollte nun mal nicht in Schiffsfonds investieren. Klar, so manchem wurde diese Anlage von einem Bankmitarbeiter oder Vermögensberater oder was auch immer aufgeschwatzt, aber sorry, man sollte auch ein wenig selbst denken, wenn man sein Geld in solch einer Form anlegt.
Jetzt hier gleich mit Schadenersatzforderungen zu kommen, ist in meinen Augen ein Unding - auch wenn es dem Zeitgeist entspricht, entstandene Verluste immer auf andere abwälzen zu wollen, während man die Gewinne in die eigene Tasche steckt. Gewisse Anwaltskanzleien heizen diesen Schadenersatzforderungsy-Hype ja richtiggehend an, denn wenn man im Web mal ein wenig mit Stichtworten wie Beluga und Schadenersatz googelt, findet man schon einige Kanzleien, die damit Werbung machen.
Die Krone setzt dem Ganzen aber der im Artikel zitierte Anwalt Hahn auf, der auf die Kickback-Regelung anspielt: "Anders als freie Finanzberater sind Banken laut BGH-Rechtssprechung verpflichtet, ihre Kunden über die Vergütung zu informieren, die sie für den Verkauf von Fondsanteilen erhalten - und zwar unaufgefordert. Bei vielen Instituten gehörte das in der Vergangenheit jedoch nicht zu den obligatorischen Bestandteilen eines Beratungsgespräch." Dabei unterschlägt er, daß es diese Verpflichtung erst seit wenigen Jahren gibt, d.h. daß diese Klagemöglichkeit für ältere Fondsbeteiligungen gar nicht in Frage kommt. Ich werde hier das Gefühl nicht los, daß so mancher Anwalt nicht unbedingt die Interessen seiner möglichen Klienten im Auge hat, sondern vor allem seine eigenen finanziellen Interessen - denn klar, wenn jemand auf Schadenersatz klagt, fließt Honorar, unabhängig davon, ob die Klage erfolgreich ist oder nicht. Solche Anwaltskanzleien, die sich gerade im Pleitefall im Umfeld von geschlossenen Fonds tummeln, haben für mich etwa von Aasgeiern...
Alexander