Peter Hartung hat geschrieben:
Moin!
@ Peter
Danke für den Tipp, Peter,
aaaber welche ILRI ist sie denn nun.
Hans Rosenkranz hat anzubieten:
ILRI-58,
ILRI-60
ILRI-64
ILRI-65
ILRI-66
Alle fünf wurden auf der Neptun-Werft in Rostock "gebacken". (...)
mfg
Peter Hartung
Moin, ich muss noch mal auf diese vielen ILRIs zurückkommen, die beschäftigen mich immer noch, Vielleicht gibt es hier im Forum noch weitere Erklärungen dazu.
Meine Vermutung wäre wie folgt:
Bekanntlich war Barthold Richters einer der wenigen westdeutschen Reeder, die damals in der "Zone", genauer in der DDR, Schiffe bestellten und in Westdeutschland bereederten.
Kaum jemand von den jüngeren hier im Forum wird noch wissen, wie damals der so genannte "Interzonenhandel" funktionierte. Die DDR-Aussenhandelsbetriebe hatten vor 1989 in Westdeutschland diverse Handelsgesellschaften gegründet, die den Interzonenhandel abwickelten. Man traf sich zwei Mal im Jahr auf der Leipziger Messe und unterschrieb die Verträge. Der Name Schalck-Golodkowski wird einigen von Euch vielleicht noch geläufig sein, er galt in diesem Zusammenhang als die graue Eminenz dieses Handels.
Beispiel: Für die Lieferung einer modernen westdeutschen CNC-Drehmaschine lieferte das VEB Kochtopfkombinat "Margot Honecker" (

) die dem Wert entsprechende Menge an Pütt un Pann. Die Finanzierung lief über den so genannten "Swing" zwischen BRD und DDR, eine Art von Überziehungskredit, der der devisenknappen DDR eine wichtige Hilfe war und der angewendet wurde, wenn die DDR-Lieferung der BRD-Lieferung wertmäßig nicht entsprach.
Wikipedia hat den Interzonenhandel so beschrieben: "Interzonenhandel war eine in den 1950er Jahren geprägte Bezeichnung für den Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, der in Form eines Tauschhandels abgewickelt wurde. In dieser Zeit wurden die beiden deutschen Staaten noch als Besatzungszonen bezeichnet. Die Rechtsgrundlage für den Austausch von Waren und Dienstleistungen bildete das Berliner Abkommen von 1951, das 1960 angepasst wurde und fast 40 Jahre lang bis zur Wiedervereinigung Deutschlands in Geltung blieb. Auf seiner Basis wurde der gesamte innerdeutsche Handel abgewickelt.
Für Westdeutschland war die wirtschaftliche Bedeutung dieses Handels gering, vorwiegend war die politische Bedeutung als Element innerdeutscher Verklammerung. Für die DDR lag der Anteil des innerdeutschen Handels immerhin bei durchschnittlich 15% ihres gesamten Außenhandels. Nach den Regeln des Abkommens bekam die DDR zollfreien Zugang zum westdeutschen Markt und konnte nach bestimmten Äquivalenzregeln mit Waren aus eigener Produktion zahlen, ohne ihre knappen westlichen Devisenvorräte antasten zu müssen. Zusätzlich räumte die BRD der DDR einen zinslosen Überziehungskredit ein, den "Swing", dessen Höhe mehrfach neu ausgehandelt wurde."
Denkbar ist ja, dass Barthold Richters nicht nur Schiffe, die er für sich in der DDR gekauft hatte, bereederte, sondern mit ihnen möglicherweise auch handelte. Was bedeuten würde, dass es zum Beispiel für die vielen ILRIs (ILRI-58, ILRI-60, ILRI-64, ILRI-65, ILRI-66, alle auf der Neptunwerft in Rostock gebaut) dritte Auftraggeber gab, die die Schiffe nach kurzem Einsatz von Barthold Richters übernahmen, nachdem B. Richters diese zuvor im Auftrag des Dritten in Rostock bestellt und von dort geliefert bekommen hatte.
Könnte eine plausible Erklärung sein. Gibt es Kommentare dazu?
mfg Peter Hartung