Eine rechtliche Anmerkung: Das Boarding von Schiffen ist nach Seerecht in internationalen Gewässern zur Durchsetzung von Sanktionen nur erlaubt, wenn diese mit einem UN-Mandat hinterlegt sind. Das gilt für Russland- und Venezuela-Sanktionen nicht.Tim S. hat geschrieben: ↑Do 22. Jan 2026, 21:18 Jetzt geht auch Frankreich auf Jagd auf russische Schattentanker - vor Gibraltar wurde von der französischen Marine heute die GRINCH (IMO:9288851) geentert:
https://www.handelsblatt.com/politik/in ... 93964.html
Es gibt einige Ausnahmen, aber Durchsetzung von Sanktionen im Allgemeinen gehören nicht dazu. Eine Ausnahme sind Schiffe ohne Flagge oder unter falscher Flagge, sie dürfen gestoppt und betreten werden. Ansonsten ist zum Betreten die ausdrückliche Genehmigung des Flaggenstaats erforderlich.
Die Möglichkeiten zur Durchsetzung bestimmter Sanktionen sind also begrenzt, wenn man sich an Recht und Ordnung hält.
Gegen eine Beschlagnahmung kann geklagt werden, siehe EVENTIM. Da es ja kein komplettes Ölembargo gibt, sondern nur einen Preisdeckel, wird es vermutlich schwerfallen, einen Verstoß gegen den Preisdeckel nachzuweisen.
Gruß, Volker
