MPG hat geschrieben: ↑Sa 16. Feb 2019, 09:36
StephanG2312 hat geschrieben: ↑Sa 16. Feb 2019, 00:38
Das hast Du schlau erkannt, aber genau da liegt ja der Hund begraben: Was ist mit den Schiffen <360m? Denen kann das also per se nicht passieren? Da bin ich aber nun sehr auf Deine Einschätzung gespannt!
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+1
Ich habe nur auf den Amtsschimmel reagiert. Man kann leicht das Detail "angespannt oder nicht angespannt" ändern, neue Schiffe aufzunehmen ist nicht so leicht zu machen.
Es wird ja vermutlich Gründe gegeben haben, die Grenze für einen Begleitschlepper bei 360 m zu ziehen. Ich habe für den Hamburger Hafen bisher keine Untersuchung wie die von mir für Göteborg verlinkte zum Einsatz von Begleitschleppern gefundenen. Das heißt nicht, dass es sie nicht gibt. Deutsche Behörden sind sehr viel zögerlicher so etwas ins Internet zu stellen.
Hier ein Auszug über den Hamburger Hafen von Seite 11 des schwedischen Dokuments. Ich habe mir erlaubt es zu übersetzen:
Diese Schiffe (<395m) sind nur im Hamburger Hafen erlaubt, wenn bestimmte festgelegte Bedingungen erfüllt sind: Wind <= 6 Bft, zum Drehen muss ein Fenster von zweieinhalb Stunden um Flut (Strom weniger als 1,5kn) eingehalten werden. Die minimale, gesamte Pfahlzugkraft der Schlepper muss abhängig von der tatsächlichen Windstärke eingehalten werden (zwischen mindestens 140 t und 240 t bis (4 Schlepper)). Diese Umstände wurden zwischen den Hafenlotsen und den Behörden nach umfangreichen Simulatorversuchen vereinbart. Alle Hafenpiloten mussten für diesen Schiffstyp ein spezielles Simulatortraining absolvieren und haben für jeden Schiffstyp die Zulassung.
Wie hier so oft gesagt wird, alles andere ist eine Abwägung von Risiko, Nutzen und Kosten. Da ich die Gründe für die Grenze ab 360 m Länge nicht kenne, kann ich es auch nicht bewerten. Wobei natürlich auch Schiffe <360 m Länge immense Schäden anrichten können.
Gruß, Volker