HalloSteKrueBe hat geschrieben:Moin zusammen!
Strömung und vorherrschende Wetterlage sind zwar wichtige Kriterien, aber man muß sich in dem Zusammenhang auch immer vor Augen halten, daß man ein havariertes Schiff (oder einen Teil davon) nur dahin schleppen kann, wo ein Hafenstaat die Erlaubnis für ein Befahren seiner Hoheitsgewässer und das Einschleppen in einen seiner Häfen gibt. Lehnt ein Staat die Aufnahme ab, dann stehen Reederei und Berger unter Umständen vor demselben Dillema, wie seinerzeit beim Untergang der 'Prestige'.
Gruß,
Stefan
Aktuelles Beispiel war MSC Flaminia ...
Gruß Micha


