Abmahnwelle vom Hafenfuchs

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Arne J
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Arne J »

Rainer hat geschrieben: Es sind doch auch nicht Seine Bilder, wie kan Er dann Geld verlangen ?

Viele Grüße aus Berlin
Rainer


Hallo Rainer,
ganz einfach! Er hat die Fotosammlungen aufgekauft und sich die Kopierrechte schriftlich von den Fotografen, bzw. deren Hinterbliebenen gesichert. Somit ist er derjenige, der das alleinige Kopierrecht, bzw. Aufführrecht besitzt. Durch den Kauf und das ausgewiesene Kopierrecht sind es nun seine Bilder.

Gruß
Arne
Rainer

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Rainer »

Hallo,

achso. Wenn man sich damit rühmen möchte :?
Aber gut der Mann hat ein Geschäfft und will Geld machen, sei es auf kosten der Eigenen Kundschaft die man dadurch verliert :roll:

Viele Grüße aus Berlin
Rainer
Peter Hartung
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Peter Hartung »

Moin!

Das Thema ist und bleibt aktuell.

Deshalb hier zwei Zeitungsberichte, die sich mit der zunehmenden Abmahn-Abzocke befassen, die offenbar zu einem neuen Geschäftsfeld für bestimmte Anwälte verkommen ist:

http://www.taz.de/1/netz/netzoekonomie/ ... chreckung/

http://www.taz.de/1/leben/alltag/artike ... mahnungen/

mfg Peter Hartung
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Peter Hartung
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Peter Hartung »

Thema Urheberrecht mal wieder.

Guten Abend!

Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte eines Dritten – etwa Fotos – auf seine Website übernehmen will, braucht dazu die explizite Erlaubnis des Rechteinhabers. Allerdings gibt es von dieser Regel auch Ausnahmen. Hierzu gehören insbesondere die vor einigen Jahren ins Leben gerufenen Creative-Commons-Lizenzen (CC). Ziel dieser Initiative ist, mit vorgefertigten Lizenzverträgen eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anzubieten. Dabei soll jenseits der starren Fesseln des herkömmlichen Urheberrechts ein kreativer Umgang mit Medien möglich werden. Dass nun aber ausgerechnet die Konzerne Microsoft und Google zu den Profiteuren von CC-Lizenzen gehören, hatten sich deren Schöpfer vermutlich auch nicht gedacht.

Mehr zum Thema in "c´t" hier: http://www.heise.de/ct/artikel/Fremdbeb ... 63865.html

mfg Peter Hartung
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poseidon

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von poseidon »

Die Sache mit Fuchs ist noch immer nicht ausgestanden.
Nachdem mir Fuchs vorwirft ich hätte in diesem Forum zum Boykott aufgerufen (habe alle Beiträge von mir duchgesucht und nichts gefunden), habe ich Fuchs eine Unterlassungsklage per Anwalt angedroht falle er nicht eine Verpflichtungserklärung abgibt dieses nicht mehr zu tun und meinen Anwalt bezahlt. Weiteres per PN.
Poseidon
Elbinsel
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Elbinsel »

Bewahrheitet sich nun also, was ich bereits am 27.12.2009 in diesem Thread geschrieben hatte:
Aber wir können uns die jeweilig erscheinenden oder bereits veröffentlichten Bücher zur Geschichte einer Reederei ja bei wem auch immer kaufen. Vor allem bei "Ihr-wisst-schon-wem", dessen Reputation in Fachkreisen ja nun doch schon sehr gelitten hat. Und umso größer ein Umsatzausfall nun sein wird, umso aggressiver wird er dann auch um sich beißen.
Kann man aus dem beschriebenen Verhalten des Herrn nun schließen, daß diejenigen Kunden sein Ladengeschäft gemieden haben, die zuvor stets für 100 Euro und mehr bei ihm eingekauft hatten?
Oder sucht er sich nun eine neue Einkommensquelle, weil die "Einkünfte" aus den Urheberrechtsverfahren bereits aufgebraucht sind?

Poseidon, ich bin sehr daran interessiert Deine PN zu bekommen.

Gruß
Elbinsel
Peter Hartung
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Peter Hartung »

Guten Abend!

Die Internet-Plattform

RECHT AM BILD
Informationen rund um das Urheber- und Fotorecht

hat ein Handbuch herausgegeben, das hier heruntergeladen werden kann:

http://www.rechtambild.de/wordpress/wp- ... ndbuch.pdf

mfg Peter Hartung
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Peter Hartung
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Peter Hartung »

Guten Tag!

Ein erfreuliches Grundsatz-Urteil hat der Bundesgerichtshof am 14. Oktober 2011 verkündet:

Betreffend EU-Grundrechtecharta Art. 11; Informationsgesellschafts-Richtlinie Art. 6; UrhG § 95a

Leitsatz:

Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.

BGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - I ZR 191/08 - OLG München - LG München I

Und hier gleich der "elektronische Verweis" :mrgreen: zu dem Urteil:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf

Ich interpretiere dieses Urteil so, dass damit

1. die "Hamburger Distanzierung" zu einem verwendeten "elektronischen Verweis" hinfällig ist und

2. auch Verlinkungen zu Fotos, die "einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese(n) durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen" legitimiert sind.

mfg Peter Hartung
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