Moin Kai!KaiR hat geschrieben: ↑Do 23. Mai 2019, 15:09 das Unternehmerpfandrecht ist auf die Sachen beschränkt, an denen der Unternehmer gearbeitet hat:
https://dejure.org/gesetze/BGB/647.html
Für Sachen, die unter das Werkunternehmerpfandrecht fallen, hat ein Unternehmer im Insolvenzfall ein Absonderungsrecht, d.h. er kann auf bevorzugte Befriedigung bestehen.
https://dejure.org/gesetze/InsO/50.html
Danke für Deine Ausführungen.
Und wie ist es,wenn Bredo z.B. mit diesem Dock gearbeitet hat?
Mfg Bernd