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Re: Gorch Fock

Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 15:01
von SEEPFERD
Neuigkeit

Die BREDO-WERFT in Bremerhaven, wo sich die Bark in einem Schwimmdock befindet,
hat sich die "GORCH FOCK" als Pfand gesichert,
damit sie für ihre bisherigen Aufwendungen vom Verteidigungsministerium
bezahlt wird.

www.nord24.de

Der ehemalige Besitzer der Elsflether Werft hat seine Villa in Hamburg vorzeitig veräußert.

MfG

SEEPFERD

Re: Gorch Fock

Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 15:02
von Uwe T.

Re: Gorch Fock

Verfasst: Mo 20. Mai 2019, 08:44
von Sven J
Und hier auch noch mal:

https://www.kn-online.de/Kiel/Bredo-Wer ... -als-Pfand

Das Verteidigungsministerium ein bisschen unter Druck zu setzen, scheint in diesem Fall vollkommen der richtige Weg zu sein. Wenn der Rumpf erst ausgedockt ist, hat man in Bremerhaven gar nichts mehr in der Hand.

Das Verteidigungsministerium muss nun Druck auf die Elsflether Werft ausüben: Eine Frist setzen, innerhalb derer die Dockkosten von der Werft bezahlt werden. Anderenfalls bezahlt das Ministerium direkt an Bredo und zieht den Betrag von der Elsflether Rechnung ab.

Sollte das nicht als notwendig angesehen werden, riskieren Bundesregierung und Bundeswehr mit dem Projekt GORCH FOCK nicht nur eine, sondern zwei Werften in die Insolvenz zu schicken. Kann man machen, muss man aber hoffentlich nicht.

Erstaunlich ist, dass Frau von der Leyen innerhalb des Ministerium bisher offenbar noch keine personellen Konsequenzen aus dem GF-Skandal gezogen hat. Sollte der GORCH FOCK-Rest am 21.6.2019 nicht schwimmen, wäre sie selbst kaum noch haltbar.

Grüße
Sven

Re: Gorch Fock

Verfasst: Mo 20. Mai 2019, 21:47
von Leichtmatrose
Im Insolvenzrecht wird nicht zwischen Gläubigern 1. und 2. Klasse unterschieden. Und Gläubiger gibt es hier an dieser Stelle reichlich.

Re: Gorch Fock

Verfasst: Di 21. Mai 2019, 07:27
von romflens
Tja wer hier nun wem in die Insolvenz schickt, ist doch egal. Auf jeden Fall bekleckert sich Deutschland grade nicht mit Ruhm.
Handeln muss hat Uschi, dann soll Sie die Kohle an Bredo schicken. Und den Dampfer in Kiel an die Mole legen, als was auch immer.

Re: Gorch Fock

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 12:01
von Peter Albrecht
An dieser Stelle möchte ich mich einmal kurz in die Diskussion einklinken.
Hat die Werft eigentlich anfangs der Arbeiten darauf hingewiesen, daß man die Gorch Fock fast vollständig "entsorgen" und einen Neubau in Angriff nehmen wird? Hätte man das gesagt und öffentlich gemacht, wäre die Entscheidung für einen Reparaturauftrag doch sicher anders ausgefallen.
Und in diesem Zusammenhang: Sollte man sich jetzt noch dafür entscheiden, das Schiff als Museumsschiff zu erhalten, wäre das doch nur Augenwischerei. Was man da zu sehen bekäme, wäre doch nur ein Nachbau der Gorch Fock, nicht das Original.

Re: Gorch Fock

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 13:13
von KaiR
Leichtmatrose hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 21:47 Im Insolvenzrecht wird nicht zwischen Gläubigern 1. und 2. Klasse unterschieden. Und Gläubiger gibt es hier an dieser Stelle reichlich.
aber nicht alle haben ein Unternehmerpfandrecht. Man wird sich wohl einigen müssen, wenn Uschi ihr Schiff wieder haben will.

Re: Gorch Fock

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 23:25
von Bernd U
Peter Albrecht hat geschrieben: Mi 22. Mai 2019, 12:01 An dieser Stelle möchte ich mich einmal kurz in die Diskussion einklinken.
Hat die Werft eigentlich anfangs der Arbeiten darauf hingewiesen, daß man die Gorch Fock fast vollständig "entsorgen" und einen Neubau in Angriff nehmen wird? Hätte man das gesagt und öffentlich gemacht, wäre die Entscheidung für einen Reparaturauftrag doch sicher anders ausgefallen.
Und in diesem Zusammenhang: Sollte man sich jetzt noch dafür entscheiden, das Schiff als Museumsschiff zu erhalten, wäre das doch nur Augenwischerei. Was man da zu sehen bekäme, wäre doch nur ein Nachbau der Gorch Fock, nicht das Original.
Moin Peter!
Ja,hat Sie.Das Marinearsenal hat weitere 124 Auträge nachgeschoben zum ursprünglichem Auftrag.
Hier ein guter Artikel dazu(siehe unter Die Kosten):
https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Nord ... chulschiff
Mfg Bernd

Re: Gorch Fock

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 23:31
von Bernd U
KaiR hat geschrieben: Mi 22. Mai 2019, 13:13
Leichtmatrose hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 21:47 Im Insolvenzrecht wird nicht zwischen Gläubigern 1. und 2. Klasse unterschieden. Und Gläubiger gibt es hier an dieser Stelle reichlich.
aber nicht alle haben ein Unternehmerpfandrecht. Man wird sich wohl einigen müssen, wenn Uschi ihr Schiff wieder haben will.
Moin Kai!
Bin mir da nicht so sicher,denn bei Bredo liegt auch noch das neue Dock der Elsflether Werft,welches mal nach Brake in den Zweitbetrieb sollte.
Könnte mir vorstellen,das das zuerst genommen werden muss.Oder man hat es schon als Pfand und die Gorch Fock soll den Restbetrag liefern.
Hoffe ,das jemand hier Aufklärung leisten kann.
Mfg Bernd

Re: Gorch Fock

Verfasst: Do 23. Mai 2019, 15:09
von KaiR
das Unternehmerpfandrecht ist auf die Sachen beschränkt, an denen der Unternehmer gearbeitet hat:

https://dejure.org/gesetze/BGB/647.html

Für Sachen, die unter das Werkunternehmerpfandrecht fallen, hat ein Unternehmer im Insolvenzfall ein Absonderungsrecht, d.h. er kann auf bevorzugte Befriedigung bestehen.

https://dejure.org/gesetze/InsO/50.html