also das Bild ist doch wunderbar. Ob man das vielleicht bald auf einem Prospekt der Reederei finden wird ?
Es ist immer wieder beachtlich, was die heutige Fotodrohnentechnik so alles ermöglicht.
Danke dafür.
Viele Grüße und guten Tag,
Johannes
also das Bild ist doch wunderbar. Ob man das vielleicht bald auf einem Prospekt der Reederei finden wird ?
Gutes Bild, in der Tat. Will ja nicht die Spassbremse geben, aber ist der Einsatz von Drohnen über und an (100m) Bundeswasserstraßen nicht verboten? Nicht, dass ich jetzt mit dem Bild ein Problem hätte, aber wenn hier schon nach Freigabe und Verlinkung gefragt wird, sollte das geklärt sein, damit der Urheber nicht in Schwierigkeiten kommt. Ist aber nur ein gutgemeinter Hinweis.Johannes7 hat geschrieben: ↑Mi 10. Mär 2021, 07:35 Moin Hartmut,also das Bild ist doch wunderbar. Ob man das vielleicht bald auf einem Prospekt der Reederei finden wird ?
Es ist immer wieder beachtlich, was die heutige Fotodrohnentechnik so alles ermöglicht.
Danke dafür.
Viele Grüße und guten Tag,
Johannes
Hi Volker,Volker Landwehr hat geschrieben: ↑Mi 10. Mär 2021, 11:32 Generell gibt es das Dronen-Flugverbot, aber man kann eine Einzelfluggenehmigung bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde beantragen.
Auszug aus Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten Vom 30. März 2017:
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,
5. über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,
Gruß, Volker
Ansprechpartner ist jeweils die Luftfahrtbehörde des entsprechenden Bundeslandes. Diese sind für Genehmigungen von privaten Drohnenflügen zuständig.slowman hat geschrieben: ↑Do 11. Mär 2021, 09:31Hi Volker,Volker Landwehr hat geschrieben: ↑Mi 10. Mär 2021, 11:32 Generell gibt es das Dronen-Flugverbot, aber man kann eine Einzelfluggenehmigung bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde beantragen.
Auszug aus Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten Vom 30. März 2017:
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,
5. über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,
Gruß, Volker
so einfach ist es dann auch nicht. Diese Thematik wurde schon einmal im Forum der "kleinen" Schiffe auf Flüssen und Kanälen erörtert. Dort sollte ein Profi Werbeaufnahmen eines Schiffes mit einer Drohne durchführen. Ansprechpartner soll ja das Luftfahrtbundesamt sein, welches in diesem Falle den Ball an das WSA zurückspielte welches nicht zuständig sein wollte und an das LBA verwies. Man verzcihtete dann auf die Aufnahmen.
Gruß
Chris
Hi Sven,Sven J hat geschrieben: ↑Do 11. Mär 2021, 10:39Ansprechpartner ist jeweils die Luftfahrtbehörde des entsprechenden Bundeslandes. Diese sind für Genehmigungen von privaten Drohnenflügen zuständig.slowman hat geschrieben: ↑Do 11. Mär 2021, 09:31Hi Volker,Volker Landwehr hat geschrieben: ↑Mi 10. Mär 2021, 11:32 Generell gibt es das Dronen-Flugverbot, aber man kann eine Einzelfluggenehmigung bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde beantragen.
Auszug aus Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten Vom 30. März 2017:
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,
5. über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,
Gruß, Volker
so einfach ist es dann auch nicht. Diese Thematik wurde schon einmal im Forum der "kleinen" Schiffe auf Flüssen und Kanälen erörtert. Dort sollte ein Profi Werbeaufnahmen eines Schiffes mit einer Drohne durchführen. Ansprechpartner soll ja das Luftfahrtbundesamt sein, welches in diesem Falle den Ball an das WSA zurückspielte welches nicht zuständig sein wollte und an das LBA verwies. Man verzcihtete dann auf die Aufnahmen.
Gruß
Chris
Grüße
Sven