Elbfähre Cuxhaven - Brunsbüttel

Antworten
Johannes7
Mitglied
Beiträge: 3070
Registriert: Mo 21. Jul 2008, 08:57

Re: Elbfähre Cuxhaven - Brunsbüttel

Beitrag von Johannes7 »

Moin Hartmut,
HArtmut Mester hat geschrieben: Fr 5. Mär 2021, 20:33 Bild
also das Bild ist doch wunderbar. Ob man das vielleicht bald auf einem Prospekt der Reederei finden wird ;) ?
Es ist immer wieder beachtlich, was die heutige Fotodrohnentechnik so alles ermöglicht.
Danke dafür.

Viele Grüße und guten Tag,
Johannes
Die Schifffahrt im Herzen - seit über 30 Jahren.
Benutzeravatar
KlausR
Mitglied
Beiträge: 355
Registriert: Mo 2. Okt 2017, 21:43
Wohnort: Hamburg

Re: Elbfähre Cuxhaven - Brunsbüttel

Beitrag von KlausR »

Moin Hartmut,

auch ich finde das Foto hervorragend. Ich würde es gern bei Wikivoyage in die Artikel über Cuxhaven und Brunsbüttel einbauen. Leider fehlt mir dazu die Lizenzfreigabe. Wäre toll, wenn Du das Bild für alle Wiki-Projekte freigeben könntest und hier hochladen würdest. Dann könnte ich es in die Artikel verlinken. Bei Wiki gibt es leider bisher kein einziges Foto des Schiffes im Cuxhaven-Brunsbüttel-Einsatz.

Schon jetzt mal vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
KlausR

Meine Reiseberichte: https://de.wikivoyage.org/wiki/Benutzer ... seberichte
Benutzeravatar
Stephan Giesen
Mitglied
Beiträge: 1789
Registriert: So 11. Sep 2016, 00:16
Wohnort: Butjadingen

Re: Elbfähre Cuxhaven - Brunsbüttel

Beitrag von Stephan Giesen »

Johannes7 hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 07:35 Moin Hartmut,
HArtmut Mester hat geschrieben: Fr 5. Mär 2021, 20:33 Bild
also das Bild ist doch wunderbar. Ob man das vielleicht bald auf einem Prospekt der Reederei finden wird ;) ?
Es ist immer wieder beachtlich, was die heutige Fotodrohnentechnik so alles ermöglicht.
Danke dafür.

Viele Grüße und guten Tag,
Johannes
Gutes Bild, in der Tat. Will ja nicht die Spassbremse geben, aber ist der Einsatz von Drohnen über und an (100m) Bundeswasserstraßen nicht verboten? Nicht, dass ich jetzt mit dem Bild ein Problem hätte, aber wenn hier schon nach Freigabe und Verlinkung gefragt wird, sollte das geklärt sein, damit der Urheber nicht in Schwierigkeiten kommt. Ist aber nur ein gutgemeinter Hinweis.

OT: Eben wegen dieser ganzen neuen Ge- und Verbote habe ich meine Drohne schon zwei Jahre nicht mehr aus der Kiste geholt und nun festgestellt, dass Akku und Akku der Fernsteuerung hin sind. Das war's dann. Neulich war auch zu lesen, dass der Drohnenabsatz im letzten Jahr deutlich spürbar zurückgegangen ist.
Mit maritimen Gruß

Stephan
Volker Landwehr
Mitglied
Beiträge: 1455
Registriert: So 3. Aug 2008, 18:19

Re: Elbfähre Cuxhaven - Brunsbüttel

Beitrag von Volker Landwehr »

Generell gibt es das Dronen-Flugverbot, aber man kann eine Einzelfluggenehmigung bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde beantragen.
Auszug aus Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten Vom 30. März 2017:
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,
5. über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

Gruß, Volker
Benutzeravatar
KlausR
Mitglied
Beiträge: 355
Registriert: Mo 2. Okt 2017, 21:43
Wohnort: Hamburg

Re: Elbfähre Cuxhaven - Brunsbüttel

Beitrag von KlausR »

Ist das Foto denn überhaupt von einer Drohne (also von "unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen") geschossen worden? Oder vielleicht von einem bemannten Sportflugzeug? Das kann doch nur Hartmut beantworten. Warten wir doch einfach mal seine Antwort ab.
Viele Grüße
KlausR

Meine Reiseberichte: https://de.wikivoyage.org/wiki/Benutzer ... seberichte
slowman
Mitglied
Beiträge: 78
Registriert: Di 13. Aug 2019, 19:20

Re: Elbfähre Cuxhaven - Brunsbüttel

Beitrag von slowman »

Volker Landwehr hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 11:32 Generell gibt es das Dronen-Flugverbot, aber man kann eine Einzelfluggenehmigung bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde beantragen.
Auszug aus Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten Vom 30. März 2017:
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,
5. über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

Gruß, Volker
Hi Volker,

so einfach ist es dann auch nicht. Diese Thematik wurde schon einmal im Forum der "kleinen" Schiffe auf Flüssen und Kanälen erörtert. Dort sollte ein Profi Werbeaufnahmen eines Schiffes mit einer Drohne durchführen. Ansprechpartner soll ja das Luftfahrtbundesamt sein, welches in diesem Falle den Ball an das WSA zurückspielte welches nicht zuständig sein wollte und an das LBA verwies. Man verzcihtete dann auf die Aufnahmen.

Gruß
Chris
Volker Landwehr
Mitglied
Beiträge: 1455
Registriert: So 3. Aug 2008, 18:19

Re: Elbfähre Cuxhaven - Brunsbüttel

Beitrag von Volker Landwehr »

Hallo Chris,
mein Post war eine Antwort auf Stephans Zweifel, ob/dass Dronenflüge über Bundeswasserstraßen erlaubt und daraus folgenden Problemen wg. des geposteten Fotos.
Antwort: nein aber. Ob das aber dann auch funktioniert, oder wie von Dir beschrieben am deutschen Kompetenzwirrwarr scheitert, hat mich in dem Augenblick nicht interessiert.
Gruß, Volker
Sven J
Mitglied
Beiträge: 203
Registriert: Mi 23. Jan 2008, 10:35
Wohnort: Fockbek

Re: Elbfähre Cuxhaven - Brunsbüttel

Beitrag von Sven J »

slowman hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 09:31
Volker Landwehr hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 11:32 Generell gibt es das Dronen-Flugverbot, aber man kann eine Einzelfluggenehmigung bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde beantragen.
Auszug aus Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten Vom 30. März 2017:
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,
5. über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

Gruß, Volker
Hi Volker,

so einfach ist es dann auch nicht. Diese Thematik wurde schon einmal im Forum der "kleinen" Schiffe auf Flüssen und Kanälen erörtert. Dort sollte ein Profi Werbeaufnahmen eines Schiffes mit einer Drohne durchführen. Ansprechpartner soll ja das Luftfahrtbundesamt sein, welches in diesem Falle den Ball an das WSA zurückspielte welches nicht zuständig sein wollte und an das LBA verwies. Man verzcihtete dann auf die Aufnahmen.

Gruß
Chris
Ansprechpartner ist jeweils die Luftfahrtbehörde des entsprechenden Bundeslandes. Diese sind für Genehmigungen von privaten Drohnenflügen zuständig.

Grüße
Sven
Tim S.
Mitglied
Beiträge: 22977
Registriert: Fr 11. Jan 2008, 12:46

Re: Elbfähre Cuxhaven - Brunsbüttel

Beitrag von Tim S. »

Neustart der Elbefähre: Betreiber mit Start zufrieden
https://www.boyens-medien.de/artikel/lo ... 73858.html
slowman
Mitglied
Beiträge: 78
Registriert: Di 13. Aug 2019, 19:20

Re: Elbfähre Cuxhaven - Brunsbüttel

Beitrag von slowman »

Sven J hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 10:39
slowman hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 09:31
Volker Landwehr hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 11:32 Generell gibt es das Dronen-Flugverbot, aber man kann eine Einzelfluggenehmigung bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde beantragen.
Auszug aus Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten Vom 30. März 2017:
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,
5. über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

Gruß, Volker
Hi Volker,

so einfach ist es dann auch nicht. Diese Thematik wurde schon einmal im Forum der "kleinen" Schiffe auf Flüssen und Kanälen erörtert. Dort sollte ein Profi Werbeaufnahmen eines Schiffes mit einer Drohne durchführen. Ansprechpartner soll ja das Luftfahrtbundesamt sein, welches in diesem Falle den Ball an das WSA zurückspielte welches nicht zuständig sein wollte und an das LBA verwies. Man verzcihtete dann auf die Aufnahmen.

Gruß
Chris
Ansprechpartner ist jeweils die Luftfahrtbehörde des entsprechenden Bundeslandes. Diese sind für Genehmigungen von privaten Drohnenflügen zuständig.

Grüße
Sven
Hi Sven,

sobald Du dort wegen Aufnahmen über Bundeswasserstraßen vorstellig wirst, holt diese Behörde das WSA mit ins Boot.

Viele Grüße
Chris
Antworten