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Max. Windgeschwindigkeiten Elbe
Verfasst: Mi 4. Jan 2017, 11:36
von Hamburger Buttje
Moin Moin tosomen
Momentan ist ja in der Deutschen Bucht bei Helgoland schwer was los da die großen Dampfer wegen des Wetters
nicht nach Br´haven und Hamburg einlaufen dürfen.
Kennt einer von euch die max. zulässige Windgeschwindigkeit bezugnehmend auf die Schiffsgröße mit der ein Befahren der
Elbe noch zulässig ist - ich konnte nix finden(z.B. WSA)
Re: Max. Windgeschwindigkeiten Elbe
Verfasst: Mi 4. Jan 2017, 12:51
von Kaheiroe
Moin to @ll,
Fahrzeuge von mehr als 380 m Länge: Das Befahren des Reviers Elbe in beiden Richtungen der Bundesstrecke Ltn. Elbe bis Hamburg ist nicht zulässig, weil aufgrund der Messung von........ ( Datum/Uhrzeit ) die Windstärke von Bft. 6 an den Messgeräten Bake "A" oder Brunsbüttel überschritten wird.
Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 350 m : das Befahren des Reviers Elbe in beiden Richtungen der Bundesstrecke Ltn. "Elbe" bis Hamburg ist nicht zulässig, weil aufgrund der der Messung ....... ( Datum/Uhrzeit ) eine stetige Windstärke von Bft 7 am Messgerät der Bake "A" für den Bereich Tonne "Elbe" bis zur Störmündung oder Bft. 6 an dem Messgerät in Brunsbüttel überschritten wird.
Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 330 m oder einer Breite von mehr als 45 m : Das Befahren des Reviers Elbe ist in beiden Richtungen der Bundesstrecke Ltn. "Elbe" bis Hamburg nicht zulässig, weil aufgrund der Messung vom ....... (Datum/Uhrzeit ) die Windstärke von Bft 7 an den Messgeräten Bake "A" oder Brunsbüttel überschritten wird.
Zuständig : Wasser und Schifffahrtsamt Cuxhaven, Verkehrszentrale Cuxhaven
Gruß Kaheiroe
Re: Max. Windgeschwindigkeiten Elbe
Verfasst: Mi 4. Jan 2017, 22:21
von Hamburch
Geht es dabei um den Mittelwert der Windgeschwindigkeit der jeweils letzten 10 Minuten (Standard bei Wetterkarten) oder um die Böen, also die Spitzengeschwindigkeit?
Re: Max. Windgeschwindigkeiten Elbe
Verfasst: Mi 4. Jan 2017, 22:52
von Kaheiroe
Guten Abend lieber Christian,
der angegebene Wortlaut stammt nicht von mir, sondern ist die wörtliche Wiedergabe der Verkehrszentrale Cuxhaven. Da steht an und für sich alles drin. Bevor ein Schiff über 300 m Länge und/oder 45 m Breite das Revier befährt , muss es die Genehmigung der Behörden ( HPA, WSA etc. ) bekommen. Die Behörden ( Nautiker vom Dienst, Beamte ) entscheiden, weder der Kapitän noch der bzw. die entsprechenden Lotsen ( Elbe -und Hafenlotsen).
Meine Kollegen haben es schon erlebt, das Schiff war bestellt und dann kam die Ablehnung, weil in BRB die Windstärke überschritten wurde. Da das Zeitfenster verpasst wurde, dauerte es dann fast 12 Stunden !
Je nach Decksbeladung haben diese Schiffe 12.000 bis 16.000 qm Segelfläche, die Gorch Fock "nur" 2.500 qm.
Gruß Kaheiroe
Re: Max. Windgeschwindigkeiten Elbe
Verfasst: Do 5. Jan 2017, 07:10
von Dji
Heißt dann, kleinere Schiffe brauchen keinerlei Genehmigung, ein 200m Frachter darf bei jeder Windlage die Elbe hochfahren?