Schiff Enflaggen
Verfasst: Sa 13. Jan 2018, 17:13
Moin!
Ich bin neu hier und habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt uns weiterhelfen. Es geht um ein altes Schiff das wir übernehmen konnten. Nun steht es in einem anderen EU Land als es registriert ist und Flagge trägt. Da das Schiff eine grössere Renovation benötigt und wir gemäss Versicherung das Schiff "Entflaggen" müssen, weil sie uns sonst die Steuern in dem Land wo es registriert ist verrechnen müssen. Wollte ich anfragen wie das funktoniert? Also ich konnte bei dem besagten Schiffsregister herausfinden, dass man es dort aus dem Register löschen kann. Dazu benötigt man die Unterschrift des vorherig-Registrierten. Ich konnte herausfinden wer es ab 2015 registriert hat. Aber wir haben das Schiff nicht von ihm übernommen. Also zwischenzeitlich gab es andere Eigner die sich nicht ins Register eintragen liessen.
Also meine Frage: Muss es zwigend aus dem Register gelöscht werden zum Entflaggen? Und falls ja, wie kann ich das ohne Unterschrift des noch im Register eingetragenen?
Was ich habe sind Original Papier vom ersten Eintraf und Eigner. Reichen diese und den Kaufvertrag?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen?!
Ich bin neu hier und habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt uns weiterhelfen. Es geht um ein altes Schiff das wir übernehmen konnten. Nun steht es in einem anderen EU Land als es registriert ist und Flagge trägt. Da das Schiff eine grössere Renovation benötigt und wir gemäss Versicherung das Schiff "Entflaggen" müssen, weil sie uns sonst die Steuern in dem Land wo es registriert ist verrechnen müssen. Wollte ich anfragen wie das funktoniert? Also ich konnte bei dem besagten Schiffsregister herausfinden, dass man es dort aus dem Register löschen kann. Dazu benötigt man die Unterschrift des vorherig-Registrierten. Ich konnte herausfinden wer es ab 2015 registriert hat. Aber wir haben das Schiff nicht von ihm übernommen. Also zwischenzeitlich gab es andere Eigner die sich nicht ins Register eintragen liessen.
Also meine Frage: Muss es zwigend aus dem Register gelöscht werden zum Entflaggen? Und falls ja, wie kann ich das ohne Unterschrift des noch im Register eingetragenen?
Was ich habe sind Original Papier vom ersten Eintraf und Eigner. Reichen diese und den Kaufvertrag?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen?!