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Ersatzmotor einbauen
Verfasst: Do 20. Aug 2020, 22:25
von chris79
Moin,
ich habe mal eine technische Frage zu schwimmenden Geräten.
Ein Bagger aus Baujahr 1974 mit 1000PS hat einen Motorschaden, darf man dann einen alten Ersatzmotor einbauen, ohne die aktuellen Abgasnormen einzuhalten?
Re: Ersatzmotor einbauen
Verfasst: Fr 21. Aug 2020, 00:33
von Volker Landwehr
Ich denke hier in Europa regelt das Marpol Annex VI von 2008:
http://www.imo.org/en/KnowledgeCentre/I ... 76(58).pdf
Interessant ist folgendes auf Seiten 16-20:
Regulation 13
Nitrogen oxides (NOx)
Ich schließe bei Normen nicht aus, dass nicht noch in anderen Bereichen der Norm wichtige Punkte stehen. Es hilft nichts, Du must alles lesen und Dich evt. von einem Fachmann beraten lassen.
Gruß, Volker
Re: Ersatzmotor einbauen
Verfasst: Fr 21. Aug 2020, 09:14
von Lübecker
Moin,
ich glaube du darfst den Motor mit Schaden überholen und wieder einbauen.
Bei jeder anderen Maschine gelten neue Abgenommen
viele Grüße
Re: Ersatzmotor einbauen
Verfasst: Fr 21. Aug 2020, 10:14
von KaiR
Schwer vorstellbar, dass andere Normen gelten sollten, als zu dem Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme. Betriebserlaubnisse dürfen nicht nachträglich geändert werden.
Re: Ersatzmotor einbauen
Verfasst: Fr 21. Aug 2020, 11:18
von Volker Landwehr
KaiR hat geschrieben: ↑Fr 21. Aug 2020, 10:14
Schwer vorstellbar, dass andere Normen gelten sollten, als zu dem Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme. Betriebserlaubnisse dürfen nicht nachträglich geändert werden.
Warum nicht? Bei einem Auto erlischt auch die Betriebserlaubniss wenn ein für das Modell nicht zugelassener Motor eingebaut wird oder nicht im Fahrzeugbrief stehende Reifen montiert werden.
In Marpol Annex VI ist unter Ragulation 13 geregelt, dass alle Motoren ab 130 kW betroffen sind. Ausgenommen ist der Tausch gegen einen identischen Motor. Unter 2.1 ist beschrieben, was unter "major conversion" zu verstehen ist und nachfolgend sind die Emissionsgrenzen beschrieben.
Ich habe auf die Schnelle nichts über evtuelle Ausnahmen für alte Schiffe gefunden. Da hilft evt. das Lesen der vollständigen Norm.
Wenn das nicht nur eine theoretische Frage ist, würde ichmich nicht auf ein Forum oder den Normentext verlassen, sondern Fachleute zu Rate ziehen. Normen sind für ungeübte Leser gelegentlich missverständlich, da die Bedeutung vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichen kann. Beispiel: Das Verb "soll, sollte" bedeutet in deutschen Normen "muss unter allen Umständen".
Gruß, Volker
Re: Ersatzmotor einbauen
Verfasst: Fr 21. Aug 2020, 11:36
von netsailor
Volker Landwehr hat geschrieben: ↑Fr 21. Aug 2020, 11:18
[ Beispiel: Das Verb "soll, sollte" bedeutet in deutschen Normen "muss unter allen Umständen".
Gruß, Volker
soll = muss, außer es besteht ein wichtiger Grund warum nicht...
VG
Stefan
Re: Ersatzmotor einbauen
Verfasst: Fr 21. Aug 2020, 12:20
von KaiR
Volker Landwehr hat geschrieben: ↑Fr 21. Aug 2020, 11:18Ausgenommen ist der Tausch gegen einen identischen Motor.
davon ging ich allerdings aus. Im Zweifel müsste man nachweisen, dass ein anderer Motor die alten Emissionswerte einhält.
Re: Ersatzmotor einbauen
Verfasst: Fr 21. Aug 2020, 12:39
von Volker Landwehr
KaiR hat geschrieben: ↑Fr 21. Aug 2020, 12:20
Volker Landwehr hat geschrieben: ↑Fr 21. Aug 2020, 11:18Ausgenommen ist der Tausch gegen einen identischen Motor.
davon ging ich allerdings aus. Im Zweifel müsste man nachweisen, dass ein anderer Motor die alten Emissionswerte einhält.
Das sehe ich anders:
Regulation 13, 1.1.2 .2 each marine diesel engine with a power output of more than 130 kW that undergoes a major conversion on or after I January 2000 except when demonstrated to the satisfaction of the Administration that such engine is an identical replacement to the engine that it is replacing and is otherwise not covered under paragraph 1.1.1 of this regulation.
Es wird von einem identischen Motor gesprochen und nicht von einem vergleichbaren, was Deinem zweiten Satz entspricht. Ich denke es hilft nur, mit Fachleuten zu sprechen. Der Ausdruck "when demonstrated to the satisfaction of the Administration" könnte Spielraum enthalten.
Gruß, Volker
PS: Unter 2.2 heißt es, dass bei Tausch nicht identischer Motoren nach dem 1. Januar 2016 der Tauschmotor IMO III einhalten muss. Sollte das nicht möglich sein, dann IMO II.
DNV GL bietet für dort klassifizierte Schiffe Beratungen. Ich denke, andere Klassifizierungsgesellschaften werden das auch tun.
Hat sich irgend etwas an den Terminen geändert? Eigentlich sollte IMO III für Schiffe mit Kiellegung ab dem 1.01.2016 gelten. Aber warum kommen dann erst jetzt Schlepper mit IMO III in Fahrt?