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Geltungsbereiche Boot/Schiffsführerschein
Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 12:19
von WayOfWater
Hallo Forum
Ich bin schon lange im Besitz des Sportboot-Führerscheins - Binnen.
Nun habe ich ein paar Fragen dazu:
- Laut meinen Informationen wurde die maximale Bootslänge von 15 m (14,99 m) auf nun max 20 m (19,99 m) erhöht - stimmt das?
- Mein Führerschein gilt bis zur Grenze der See-Schiffahrtsstrassen?
- Für das Befahren der See-Schiffahrtsstrassen muss die Beleuchtungsanlage umschaltbar sein?
- Zum Befahren der See-Schiffahrtsstrassen benötige ich einen weiteren Führerschein?
- Was gelten ausserhalb der 12 Meilen-Zone für Regelungen für den Führerschein?
- Wie sieht es mit Funkprüfungen aus? - Habe etwas von SRC (Short Range Certificate gelesen)?
Da meine Prüfung schon Jahrzehnte zurückliegt, weis ich natürlich auch nicht mehr so gut Bescheid darüber.
Auch wenn Teile dieser Fragen damals erklärt wurden. Man wird halt nicht jünger
Liebe Grüsse und danke im Voraus!
WayOfWater
Re: Geltungsbereiche Boot/Schiffsführerschein
Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 18:55
von Stephan Giesen
WayOfWater hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 12:19
Hallo Forum
Ich bin schon lange im Besitz des Sportboot-Führerscheins - Binnen.
Nun habe ich ein paar Fragen dazu:
- Laut meinen Informationen wurde die maximale Bootslänge von 15 m (14,99 m) auf nun max 20 m (19,99 m) erhöht - stimmt das?
- Mein Führerschein gilt bis zur Grenze der See-Schiffahrtsstrassen?
- Für das Befahren der See-Schiffahrtsstrassen muss die Beleuchtungsanlage umschaltbar sein?
- Zum Befahren der See-Schiffahrtsstrassen benötige ich einen weiteren Führerschein?
- Was gelten ausserhalb der 12 Meilen-Zone für Regelungen für den Führerschein?
- Wie sieht es mit Funkprüfungen aus? - Habe etwas von SRC (Short Range Certificate gelesen)?
Da meine Prüfung schon Jahrzehnte zurückliegt, weis ich natürlich auch nicht mehr so gut Bescheid darüber.
Auch wenn Teile dieser Fragen damals erklärt wurden. Man wird halt nicht jünger
Liebe Grüsse und danke im Voraus!
WayOfWater
Moin,
ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber wenn Dir solch essentielle Fragen unklar sind, würde ich raten, sich mit einer entsprechenden Schule in Verbindung zu setzen und diese Fragen dort zu klären. Vielleicht gibt es auch eine Art Auffrischungskurs. Hinzu kommt, dass dieses Forum sich in erster Linie mit der Handelsschifffahrt beschäftigt und Sportboot-Führer hier vermutlich eher rar gesät sind. In entsprechenden Yacht- und Sportboot-Foren könnte Dir da eventuell effektiver geholfen werden. Schließlich geht es hierbei nicht nur um Deine Sicherheit und die Deiner Mitfahrer, sondern auch um die anderer Verkehrsteilnehmer. Ist nicht belehrend gemeint, sondern nur ein gutgemeinter Ratschlag.
Re: Geltungsbereiche Boot/Schiffsführerschein
Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 19:17
von Johannes7
Hallo WayOfWater,
bei einpaar Fragen kann ich helfen. Ich habe einen SBF-Schein Motor Binnen.
WayOfWater hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 12:19
Laut meinen Informationen wurde die maximale Bootslänge von 15 m (14,99 m) auf nun max 20 m (19,99 m) erhöht - stimmt das?
Max. Bootlänge: <20m, nur auf dem Rhein gilt <15m
WayOfWater hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 12:19
Mein Führerschein gilt bis zur Grenze der See-Schiffahrtsstrassen?
Ja.
WayOfWater hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 12:19
Zum Befahren der See-Schiffahrtsstrassen benötige ich einen weiteren Führerschein?
Ja. SBF See.
WayOfWater hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 12:19
Wie sieht es mit Funkprüfungen aus? - Habe etwas von SRC (Short Range Certificate gelesen)?
Für Binnengewässer benötigst Du den UBI-Funkschein.
Grüße.
Johannes
Re: Geltungsbereiche Boot/Schiffsführerschein
Verfasst: Do 18. Apr 2024, 16:44
von WayOfWater
Hallo Forum
Vielen Dank für die Antworten.
Gruss WayOfWater
Re: Geltungsbereiche Boot/Schiffsführerschein
Verfasst: Do 18. Apr 2024, 17:01
von Dji
Johannes7 hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 19:17
WayOfWater hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 12:19
Zum Befahren der See-Schiffahrtsstrassen benötige ich einen weiteren Führerschein?
Ja. SBF See.
Da hätte ich auch mal noch eine Frage dazu, in einigen Gewässern ist der Übergang Binnen- und Seeschiffsahrtsstraße quasi scheinbar fließend, bspw. in den Flüssen hier im Norden: Ems, Hunte, Weser sind in weiten Bereichen technisch eine Seestraße, aber erscheinen wie ein Binnengewässer... Benötigt man dann zwingend des Seeschein, kann ich also mit dem Binnen-Schein die Ems von Meppen bis Papenburg fahren, dürfte dann aber nicht das Stück von Papenburg bis Weener fahren, obwohl die Ems da nicht viel anders aussieht als vorher?
Re: Geltungsbereiche Boot/Schiffsführerschein
Verfasst: Do 18. Apr 2024, 18:59
von Michel T.
Dji hat geschrieben: ↑Do 18. Apr 2024, 17:01
Da hätte ich auch mal noch eine Frage dazu, in einigen Gewässern ist der Übergang Binnen- und Seeschiffsahrtsstraße quasi scheinbar fließend, bspw. in den Flüssen hier im Norden: Ems, Hunte, Weser sind in weiten Bereichen technisch eine Seestraße, aber erscheinen wie ein Binnengewässer... Benötigt man dann zwingend des Seeschein, kann ich also mit dem Binnen-Schein die Ems von Meppen bis Papenburg fahren, dürfte dann aber nicht das Stück von Papenburg bis Weener fahren, obwohl die Ems da nicht viel anders aussieht als vorher?
Moin,
der Übergang ist nicht fließend. Das ist eine ganz klar definierte Linie, die Binnen- von Seeschifffahrtsstraßen trennt. Auf einer Seeschifffahrtsstraße benötigst du zwingend einen SBF See (wenn dein Fahrzeug einen erfordert). Die Charakteristik des Gewässers hat da nicht unbedingt was mit zu tun. Irgendwo musst du halt die Grenze ziehen, auch wenn es einen Meter hinter der Grenze genau so aussieht wie davor.
Re: Geltungsbereiche Boot/Schiffsführerschein
Verfasst: Fr 19. Apr 2024, 02:49
von Ingo J.
Moin,
Hamburg hat es wie folgt gelöst: Zwischen Elbbrücken und der Landesgrenze bei Wedel gelten beide Regeln, Binnen sowie See. Daher der Eindruck des fließenden Übergangs vielleicht.
Gruß,
Ingo
Re: Geltungsbereiche Boot/Schiffsführerschein
Verfasst: Fr 19. Apr 2024, 04:03
von Torsten
Komischerweise darf manauf See-Schifffahrtsstraßen ohne jeglichen Führerschein unterwegs sein, solange man unter 15 PS Motorleistung bleibt. Binnen hingegen wird der Sportbootführerschein Binnen verlangt, sowohl für Motor als auch für Segel.
Re: Geltungsbereiche Boot/Schiffsführerschein
Verfasst: Fr 19. Apr 2024, 18:02
von Tham
https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs ... nFile&v=12
https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs ... onFile&v=5
auf der Weser gelten beide von der Eisenbahnbrücke in Bremen bis zu einer Linie in der Außenweser von Spieka-Neufeld nach Langwarden/Butjadingen
Re: Geltungsbereiche Boot/Schiffsführerschein
Verfasst: Fr 19. Apr 2024, 19:10
von Johannes7
Torsten hat geschrieben: ↑Fr 19. Apr 2024, 04:03
Komischerweise darf manauf See-Schifffahrtsstraßen ohne jeglichen Führerschein unterwegs sein, solange man unter 15 PS Motorleistung bleibt. Binnen hingegen wird der Sportbootführerschein Binnen verlangt, sowohl für Motor als auch für Segel.
Für Binnenwasserstraßen wäre das ein Traum, wenn dem so wäre.
Soweit mir bekannt eiern diese 15-Boote auch auf Binnenwasserstraßen herum.