
nicht nur die FINNPARTNER muss mal warten, hier die NILS HOLGERSSON im Standby, Travemünde Sommer 2009
Schöne Grüße
Carsten

Da hast du Recht!moltzau hat geschrieben:Hallo Marcus
Ich habe mal in mein Buch für den Sportbootführerschein See nachgeschaut.
Demnach ist das die Kennzeichnung nach KVR für ein Manövrierbehindertes Fahrzeug.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ist durch die Art seines Einsatzes behindert, wie vorgeschrieben zu manövrieren
und kann daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen.
Ergänzend hierzu durch die Seeschiffahrtsstraßenordnung stellt das Wegerechtsschiff dem manövrierbehinderten Fahrzeug gleich.
Unter Wegerechtsschiff versteht man Fahrzeuge, die wegen ihres Tiefgangs, ihrer Länge oder wegen anderen Eigenschaften
gezwungen sind den tiefsten Teil des Fahrwassers in Anspruch zu nehmen.
Tagsüber wird dies durch drei Signalkörper senkrecht übereinander geführt.
Der obere und untere sind Bälle, der mittlere ein Rhombus.
Wie man sieht hat die Nils Holgersson ordentlich Tiefgang und wird somit bis unters Dach voll sein.
Das erklärt die Kennung.
Gruß Moltzau