Moin Kai!KaiR hat geschrieben: ↑Mi 22. Mai 2019, 13:13aber nicht alle haben ein Unternehmerpfandrecht. Man wird sich wohl einigen müssen, wenn Uschi ihr Schiff wieder haben will.Leichtmatrose hat geschrieben: ↑Mo 20. Mai 2019, 21:47Im Insolvenzrecht wird nicht zwischen Gläubigern 1. und 2. Klasse unterschieden. Und Gläubiger gibt es hier an dieser Stelle reichlich.
Bin mir da nicht so sicher,denn bei Bredo liegt auch noch das neue Dock der Elsflether Werft,welches mal nach Brake in den Zweitbetrieb sollte.
Könnte mir vorstellen,das das zuerst genommen werden muss.Oder man hat es schon als Pfand und die Gorch Fock soll den Restbetrag liefern.
Hoffe ,das jemand hier Aufklärung leisten kann.
Mfg Bernd