je nach Schiffsgröße gibt es eine generelle Schlepperpflicht für die Schiffe, jedoch können die sich auf Antrag von der Schlepperannahmepflicht befreien lassen, wenn entsprechende Manövrierfähigkeit (Bug-, Heckstrahl / Propeller / Ruder) nachgewiesen wird. Macht natürlich Sinn bei Fährschiffen, welche regelmäßig entsprechenden Hafen anlaufen. Natürlich steht es dem Kapitän frei, jederzeit einen Schlepper zu bestellen. Zudem gibt es dann gestaffelt nach Schiffsgröße wasserschifffahrtrechtliche Auflagen, wann denn doch bei Starkwind oder Sturm ein Schlepper angenommen werden muss.
Wie schon geschrieben wurde, herrschte um die Zeit montagmorgens ein heftiger Sturm an der Ostseeküste – und Lübeck/Travemünde hat mehr oder minder nur einen Schlepper ...
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