Abmahnwelle vom Hafenfuchs

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poseidon

Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von poseidon »

An alle Webmaster mit historischen Schiffsbildern.
Hafenfuchs versucht bei den Webmastern abzukassieren. Es haben bereits einige einen Abmahnbrief bekommen, bei mir will er 1.800 €. Es geht um historische Schiffsbilder zum Teil vor dem 2. Weltkrieg, die längst aus dem Copyright raus sind. Und um Bilder vor 1985.
Wer eine solche Abmahnung bekommen hat setze sich bitte mit mir in Verbindung. Ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
ArneKiel

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von ArneKiel »

Moin,

gilt für Bilder vor 1985 (älter als 25 Jahre) irgendein besonderes Copyright-Recht?? - oder ist das nur ein Beispiel?
Frank-B
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Registriert: Fr 11. Jan 2008, 13:02

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Frank-B »

Moin,
das habe ich bei Wikipedia gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte

Lichtbilder

Lichtbilder nach deutschem Recht sind Fotos jeglicher Art, die keine Werkqualität aufweisen, z. B. alltägliche Fotos aus dem Privatbereich, § 72 Abs. 1 UrhG.
Die Urheberrechte an (einfachen) Lichtbildern erlöschen nach § 72 Abs. 3 UrhG fünfzig Jahren nach dem ersten Erscheinen des Bildes (oder nach der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet, falls dieses Datum früher liegt). Bei einer Nicht-Veröffentlichung innerhalb von fünfzig Jahren nach der Herstellung erlischt die Schutzfrist. In seltenen Fällen kann sich damit eine hundertjährige Schutzfrist ergeben. Beispiel: Ein Lichtbild aus dem Jahr 2000 wird knapp vor der Fünfzigjahresfrist im Jahre 2050 erstmals veröffentlicht und genießt dann einen Schutz bis Ende 2100.

Lichtbildwerke

Lichtbildwerke sind im Unterschied zu (einfachen) Lichtbildern persönliche geistige Schöpfungen i. S. d. § 2 UrhG. Lichtbildwerke sind also Fotografien, die über das Alltägliche hinausgehen und sich durch Individualität auszeichnen, siehe auch Schöpfungshöhe.
Das Urheberrecht von Lichtbildwerken erlischt nach § 64 UrhG siebzig Jahren nach dem Tode des Urhebers (lat. post mortem auctoris), die Regelschutzfrist in der EU. Nach § 69 UrhG beginnen die Fristen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.

Grüße von Frank
poseidon

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von poseidon »

Vor 1985 war die Schutzfrist nur 25 Jahre.
Gilt es nun Rückwirkend oder erst ab 1985? Das wird mir mein Anwalt erklären. Aber Fuchs behauptet nicht er müsse nachweisen ob er das Copyright hat sondern ich müsse nachweisen das er es nicht hat. Somit ist hier der Willkür Tür und Tor geöffnet zumal die Rechtsschutzversicherungen von einem solchen Rechtsstreit ausgenommen worden sind. So toll ist der Gesetzgeber!
Cunarder
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Cunarder »

poseidon hat geschrieben:An alle Webmaster mit historischen Schiffsbildern.
Hafenfuchs versucht bei den Webmastern abzukassieren. Es haben bereits einige einen Abmahnbrief bekommen, bei mir will er 1.800 €. Es geht um historische Schiffsbilder zum Teil vor dem 2. Weltkrieg, die längst aus dem Copyright raus sind. Und um Bilder vor 1985.
Wer eine solche Abmahnung bekommen hat setze sich bitte mit mir in Verbindung. Ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Verstehe ich nicht, hat denn Hafenluchs oder so die Rechte am Copyright erworben.
Das Copyright liegt doch m.E. bei der damaligen Reederei bzw. beim Fotografen.

Kopfschüttelnde Grüße

Heinz
FBehling
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Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von FBehling »

Moin zusammen,

das sieht doch stark nach dem nasforschen Versuch aus, den lauen Geschäfts- und Ladenbetrieb mit einert neuen Einnahmequelle etwas aufzubessern.

Auf jeden Fall Anwalt/Rechtsberatung mit der Abmahnung konsultieren. Wenn Die Homepage keinen finanziellen Vorteil erbringt und keinen kommerziellen Hintergrund (Firmenpage, Bilderverkauf oder etc) hat, wird Hafenfuchs es schwer haben, die 1800 Euro zu begründen. Dann läuft seine Aktivität allerhöchstens auf eine Unterlassung hinaus und die Bilder müssen aus dem Netz.

Wenn Hafenfuchs es auf ein Verfahren ankommen lässt, wird er aber auf jeden Falll nachweisen müssen, welcher Schaden ihm durch die wie auch immer begründete Urheberrechtsverletzung mit der Darstellung der Bilder im Netz entstanden ist. Das wird bei deutschen Richtern nicht leicht - ganz besonders mit Gerichtsstand Hamburg.

Und was die Drohung mit Anwalts- und Verfahrenskosten als Einschüchterung für eine möglichst "gütliche" Einigung angeht, hat der Gesetzgeber 2008 allzu drastischen Forderungen einen Riegel vorgeschoben:

Siehe Wikipedia:

Neue Obergrenze im Urheberrecht: 100 Euro pro Abmahnung bei „einfach gelagerten Urheberrechtsverletzungen“

Die hohen Geldforderungen im Zusammenhang mit Abmahnungen rufen immer wieder Kritiker auf den Plan, die im Bestreben, Urheberrechtsverletzungen einzudämmen, eher die Suche vieler Anwälte nach schnellem Geld sahen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, bestimmt der am 1. September 2008 in Kraft getretene § 97a Abs. 2 UrhG, dass der (zu Recht) Abgemahnte „in einfach gelagerten Fällen“ und „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ Anwaltskosten nur bis zu einer Höhe von 100 Euro tragen muss. Dieser Betrag umfasst auch die Mehrwertsteuer und etwaige Auslagen des Anwaltes, sind aber unabhängig von eventuellen weiteren Schadensersatzansprüchen des Verletzten. Die neue Regelung beschränkt sich auf das Urheberrecht und trifft keine Aussage dazu, in welcher Höhe der Anwalt einen Anspruch gegenüber dem ihn mandatierenden Verletzten hat. Wann Fälle „einfach gelagert“ sind, wird durch die Rechtsprechung geklärt werden müssen. Diese Regelung gilt nicht für Altfälle, also nur für Rechtsverletzungen ab dem 1. September 2008.


Gruß aus Kiel
FB
Jürgen Stein

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Jürgen Stein »

Einfach nur ignorieren

Aus diesem Hafenfuchs oder Hafenluchs ist doch schon lange nur ein kleines Hafenfüchsen übergeblieben. Und diese Dame hat wahrscheinlich auch einen Namen.

Jürgen ;) ;) ;)
Gunnar
Mitglied
Beiträge: 235
Registriert: Di 26. Feb 2008, 21:13

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von Gunnar »

Über das Thema Abmahnungen wurde in der jüngeren Vergangenheit ja schon öfter in diversen Medien berichtet. Über die Art angemessene der Reaktion waren die sich nicht immer einig, aber in einem Punkt kamen sie alle zum gleichen Schluss: Nicht zu reagieren ist so ziemlich der größtmögliche Fehler!

Gruß
Gunnar
Meine Bilder bei Flickr: https://www.flickr.com/photos/g-meisner

Meine Forenbeiträge bei DSO: http://www.g-meisner.de/website/foren.html (Achtung! Schwerpunkt Eisenbahn...)
poseidon

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von poseidon »

Ein weiteres Opfer von Fuchs?
http://www.biedekarken.de/
auch hier sind die Schiffsfotos nicht mehr zu sehen:
http://www.hsdg-sammlung.de/
MatthiasBöckenhauer

Re: Abmahnwelle vom Hafenfuchs

Beitrag von MatthiasBöckenhauer »

Moin,
ein wenig Verständnis habe ich mit Wolfgang Fuchs, er hat über Jahrzehnte Foto-Sammlungen erworben, Negative aufgekauft, alte Glasplatten restauriert usw,
er verdient hiermit sein Geld für sich und seine Familie.
Ob die Forderungen von 1800,-- € gerechtfertigt sind, mag ich nicht sagen, auch kenne ich nicht die Preisliste der Firma Fuchs. Mir ist das hier im Forum zu eingleisig,
ich habe weder ein Schreiben der Fa. Fuchs gesehen noch mag ich sagen was von dort überhaupt veröffentlicht worden ist. Der Hintergrund fehlt!
Bevor andere darauf kommen, ich habe einige Jahre mit Wolfgang Fuchs zusammengearbeitet, habe miterlebt wie er seine Firma aufgebaut hat.

Butter bei die Fische, aber keine Verurteilung im Vorwege.

Das ist meine ganz persönliche Meinung zu diesem Thema.

Beste Grüsse Matthias :!:
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