LISCO GLORIA brennt vor Langeland- alle gerettet!

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schwedenelch
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Re: LISCO GLORIA brennt vor Langeland- alle gerettet!

Beitrag von schwedenelch »

@weserwolf:
wenn dem so wäre....
vielleicht hast du das Bild was Michel T. im Travemündethread gepostet hatte ja nicht gesehen:
Michel T. hat geschrieben: Bei AVE LINE waren die Lichter aus und der Zettel hing an der Tür:
Bild
Abngesehen davon das Aveline ne merkwürdige kommunikationspolitik betreibt, steht dort ganz klar: der Chartervertrag wurde aufgekündigt, einseitig durch Stena!
Alexander
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Re: LISCO GLORIA brennt vor Langeland- alle gerettet!

Beitrag von Alexander »

Auf dem Aushang sagt AVEline aber etwas anderes als auf ihrer Website (wie hier in diesem Thread schon angesprochen wurde), Schwedenelch, insofern weiß zumindest ich nicht, welche ihrer Aussagen ich nun Glauben schenken darf und welcher nicht. Selber schuld, wenn deren Kommunikation nicht klappt.

Und ich gebe Weserwolf insofern recht, als daß wir hier alle nur (sorry für diesen Kraftausdruck) "Latrinenparolen" verbreiten. Genaueres weiß keiner, aber viele hacken auf Stena Ro/Ro rum (mich selbst nicht ausgenommen). Sachlichkeit sieht anders aus.

Alexander
Meine Schiffsfotos bei Fotocommunity: http://home.fotocommunity.de/squarerigg ... 4&g=240434
ArneKiel

Re: LISCO GLORIA brennt vor Langeland- alle gerettet!

Beitrag von ArneKiel »

Moin,

erstmals im Kieler Ostuferhafen - die italienische BALTIC AMBER - der Ersatz für die Lisco Gloria - den Namen AVE LINE kann man unter der frischen Farbe noch sehen...

Bild

siehe auch Foto-Thread
Michel T.
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Re: LISCO GLORIA brennt vor Langeland- alle gerettet!

Beitrag von Michel T. »

Tolles Foto Arne! Die anderen im Fototeil auch.
Vom Farbkonzept passt die Baltic Amber ja schonmal zu DFDS.
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Schmitty
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Re: LISCO GLORIA brennt vor Langeland- alle gerettet!

Beitrag von Schmitty »

Michel T. hat geschrieben:Tolles Foto Arne! Die anderen im Fototeil auch.
Vom Farbkonzept passt die Baltic Amber ja schonmal zu DFDS.
Ich bin mal gespannt, ab wann das DFDS-Logo auf dem Schornstein steht. Sollte es weiterhin fehlen, wird man sicher bei DFDS weiter nach einer (dauerhaften) Alternative suchen...

Gruß
Christian
Gruß
Christian
bonito
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Re: LISCO GLORIA brennt vor Langeland- alle gerettet!

Beitrag von bonito »

Danke an Elbinsel für den interessanten Beitrag bezüglich Stau und Trennvorschriften aud Ostsee-Ro-Ro Fähren.
Gruß
Bonito
The Agent's Traitor
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Re: LISCO GLORIA brennt vor Langeland- alle gerettet!

Beitrag von The Agent's Traitor »

Die erste Frage ist nahezu deckungsgleich mit der vorhergehenden, nur eben anders formuliert. Aber bei dem Begriff IMCO kräuseln sich mir die Nackenhaare. Richtigerweise heisst es IMDG (Intrnational Maritime Dangerous Goods) – Code.
Und im Ostseeverkehr müssen die Gefahrgüter nicht ausschließlich nach den Vorschriften des IMDG-Codes, sondern dürfen auch nach den europäischen Vorschriften des Landverkehrs, dem ADR/RID-Abkommen, klassifiziert, deklariert und verpackt sein.
ADR - Accord Européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route
RID - Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises dangereuses

Hallo Elbinsel,

diese und folgende Aussagen sind vom Grundsatz her sicherlich richtig, haben jedoch einen Haken. Die Schiffe der Kiel-Klaipeda Verbindung von DFDS fahren nach IMDG und nicht nach Ostsee-Memorandum.
Somit gelten sehr wohl alle Stau- und Trennvorschriften des IMDG auch für LKWs, die eigentlich sonst nach ADR fahren.
LWHA = Gebiet mit geringer Wellenhöhe (Low Wave Height Area – LWHA) ist ein Seegebiet, in dem gemäß dem Übereinkommen über die besonderen Stabilitätsanforderungen an Ro/Ro-Fahrgastschiffe, die regelmäßig und planmäßig in der Auslandsfahrt zwischen, nach oder von bestimmten Häfen Nordwesteuropas und der Ostsee verkehren (Stockholm-Übereinkommen) vom 28. Februar 1996, welches am 1. April 1997 in Kraft gesetzt wurde, die kennzeichnende Wellenhöhe von 2,3 m während mehr als 10 % des Jahres nicht überschritten wird (siehe Anhang 1 der Anlage 1). Verkehre in anderen Gebieten können von den betreffenden zuständigen Behörden als LWHA-Verkehre betrachtet werden, sofern die gleiche Sicherheit gewährleistet werden kann. (MoU § 2 - -Begriffsbestimmungen)
Da Klaipeda nicht im LWHA liegt, können die Bestimmungen des Ostsee-Memorandums nicht voll ausgeschöpft werden. Da die "Vorteile" also sehr gering sind für Reederei/Kunden nach eingeschränktem Ostsee-Memorandum gegenüber IMDG-Code, entschied man sich wohl lieber, was wohl auch gut ist, nach IMDG zu fahren.

Welche Gefahrgüter waren überhaupt gemäß den Vorschriften des MoU zur Beförderung an Bord der LISCO GLORIA verboten oder erlaubt?

Generell verboten waren:
die Klassen 2.1 und 2.3 – entzündliche und giftige Gase
die Klasse 5.2 – Organische Peroxide
die Klasse 6.2 – Ansteckungsgefährliche Stoffe
die Klasse 8 – Ätzende Stoffe in den Verpackungsgruppen I + II

Woher hast du dieses Wissen? Meines Wissens nach werden Klassen 2.1 und 2.3 (wenn erlaubt) sehr oft verladen (z.B. Aerosole, die in jedem Spray enthalten sind). Auch Klasse 8 geht und 5.2 auch. Regel hat hier nur, daß Staukategorie D+E (anhand UN-Nr. für jeden Stoff mit Hilfe der Verpackungsgruppe eindeutig festgelegt) nicht verladen werden dürfen, denn diese Staukategorien darf man nur verladen wenn eine Mitnahme einer gewissen Zahl an Passagieren nicht überschritten wird. Die Zahl wird im Regelfall jedoch bei den meisten Fahrten überschritten.

Es darf jedoch jegliches Gefahrgut Verpackt nach LQ (Limited Quantities (d.h. "begrenzte Mengen")-Vorschriften, sofern sie gelten) verladen werden.Hier werden Staukategorie D+E und die Trennvorschriften außer Kraft gesetzt.

Klasse 6.2 ist verboten, korrekt.

Nun muss man aber auch wissen, dass die für den Seeverkehr geltenden strikten Zusammenladeverbote, für bestimmte Gefahrgüter in einer Ladungseinheit, im Landverkehr keine Anwendung finden. Wenn im Seeverkehr die Klassen 3 und 5.1 also keinesfalls in einem Container zusammengeladen werden dürfen, kann dieses nach den Vorschriften des ADR/RID auf einem Lkw durchaus möglich sein.

Der IMDG-Code fordert so denn auch für die Klassen 3 und 5.1 in verschiedenen CTUs eine Trennung nach Trenngruppe 2 „getrennt von/separated from“, also mit 3 Metern oder einer CTU Abstand zwischen den betreffenden Ladungseinheiten.
Nur setzt das MoU eben auch diese Regel im seinem Paragraphen 6 außer Kraft.
s.o. Trennvorschriften gelten.
Fazit: alle Gefahrgut-Lkws haben, nach dem schriftlich niedergelegtem Willen des Verordnungsgebers, ohne signifikante Abstände zueinander, an Deck verladen werden können.
zum Glück nicht, und wenn hier Vorschriften nicht eingehalten wurden, käme sicher Ärger auf DFDS zu.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Fährlinien überhaupt eine vollständige Übersicht über die Ladung auf den Lkw bekommt.
Für die gefährliche Ladung mag das ja der Fall sein, nicht aber für die harmlosen Güter. Im Gegensatz zum Containerverkehr werden bei den Fährdiensten je keine Konnossemente gezeichnet.
Viele LKWs werden sicherlich Sammelgut (consolidated cargo) transportieren, worunter man dann so ziemlich alles verstehen kann und es zig verschiedene Produkte auf einem LKW geben kann. Mal hoffen, daß da kein Gefahrgut dazwischen ist ...!?
Elbinsel
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Re: LISCO GLORIA brennt vor Langeland- alle gerettet!

Beitrag von Elbinsel »

Hallo The Agents Traitor,

IMDG-Code und MoU unterscheiden nahezu gleichlautend folgende Schiffskategorien:
1. Frachtschiffe oder Fahrgastschiffe mit nicht mehr als 25 Fahrgästen oder einem Fahrgast je 3 m Schiffslänge*)
2. andere Fahrgastschiffe, deren Fahrgastzahl die vorstehend genannte Höchstzahl überschreitet

Fußnote nur gültig für MoU:
*) Die Gesamtzahl der Fahrgäste darf nicht mehr als eine Person je 1 m Schiffslänge betragen.

Die LISCO GLORIA besitzt nun eine Länge von 200 Metern und wäre sie unter den strengeren Vorschriften des IMDG-Codes gefahren, bedeutete dies, daß sie Gefahrgüter der Staukat. D + E überhaupt nicht hätte befördern, Gefahrgüter der Staukat. B + C nur "an Deck" fahren und nur solche der Kat. A auch "unter Deck" befördern dürfen.
Es waren knapp mehr als 200 Passagiere an Bord, folgerichtig hätte sich die DFDS die Ausnahmeregelung aus der MoU-Fußnote zunutze machen können.

Auch wenn Klaipeda nicht im LWHA-Gebiet liegen mag, kann dennoch folgendes Hintertürchen aus dem MoU § 2 - Begriffsbestimmungen greifen: Verkehre in anderen Gebieten können von den betreffenden zuständigen Behörden als LWHA-Verkehre betrachtet werden, sofern die gleiche Sicherheit gewährleistet werden kann.
Woher hast du dieses Wissen? Meines Wissens nach werden Klassen 2.1 und 2.3 (wenn erlaubt) sehr oft verladen (z.B. Aerosole, die in jedem Spray enthalten sind). Auch Klasse 8 geht und 5.2 auch. Regel hat hier nur, daß Staukategorie D+E (anhand UN-Nr. für jeden Stoff mit Hilfe der Verpackungsgruppe eindeutig festgelegt) nicht verladen werden dürfen, denn diese Staukategorien darf man nur verladen wenn eine Mitnahme einer gewissen Zahl an Passagieren nicht überschritten wird. Die Zahl wird im Regelfall jedoch bei den meisten Fahrten überschritten.
Mein Wissen beziehe ich aus dem MoU selbst, in diesem Falle aus der Tabelle im § 6 "Stauung und Trennung" des MoU.
Ich ging in meinem gestrigen Beitrag nun einfach einmal davon aus, daß die LISCO GLORIA unter die Kategorie "andere Fahrgastschiffe" fallen würde. Allerdings komme ich nun, nach entsprechender Würdigung der MoU-Fußnote, zu der Erkenntnis, daß man die LISCO GLORIA auch in die weniger restriktiv zu behandelnde Schiffskategorie einordnen kann.
Dann würde es sich auch mit Deinem Wissenstand in Übereinstimmung bringen lassen, daß nämlich auch solche Gefahrgüter der Klassen 2.1, 2.3 und 5.2 an Bord der Schiffe verladen wurden.

Zu den Aerosolen bleibt mir da noch anzumerken, daß solche giftigen Gase der Klasse 2.3 als Treibgase in Aerosolen grundsätzlich verboten sind. Man darf das nicht verwechseln mit dem weiteren Inhalt einer Aerosoldose, der durchaus nach den Kriterien der Klasse 6.1 giftig sein kann.
Aerosole der UN 1950 mit einem Inhalt unter 1 Liter sind zwar nach ihren Gefahrguteigenschaften der Klasse 2 zu klassifizieren und dokumentieren, hinsichtlich der Stauung und Trennung sind sie aber wie die Klasse 9 zu behandeln und sind der Staukategorie A zugeordnet. Nur Aerosole mit einem Volumen größer als 1 Liter sind nach den Vorschriften, die für die Klassen 2.1 und 2.2 gelten, zu trennen und stauen.

Welche Vorschriften nun angewendet werden, ob IMDG-Code oder MoU, kann jede Reederei individuell und variabel entscheiden. Es gibt keine Vorschrift, wonach sich eine Reederei im Vorherein für das eine oder andere entscheiden müsste.
Viele LKWs werden sicherlich Sammelgut (consolidated cargo) transportieren, worunter man dann so ziemlich alles verstehen kann und es zig verschiedene Produkte auf einem LKW geben kann. Mal hoffen, daß da kein Gefahrgut dazwischen ist ...!?
Es muss nicht immer Gefahrgut sein, was auch gut brennt. Eine Vielzahl chemischer Produkte unterliegt nur daher nicht den Gefahrgutvorschriften, weil sie die geforderten Kriterien nur knapp verfehlen. Manches Produkt der Farbenindustrie ist nur deshalb nicht in die Klasse 3 der entzündlichen Flüssigkeiten einklassifiziert, weil der Flammpunkt bei 65°C liegt und nicht bei 60°C und darunter. Bei einem solchen Feuer, wie nun auf der LISCO GLORIA gesehen, macht diese geringe, aber entscheidende, Differenz aber kaum einen Unterschied.

Gruß
Elbinsel
Peter Hartung
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Re: LISCO GLORIA brennt vor Langeland- alle gerettet!

Beitrag von Peter Hartung »

Schweinerei grosse. :mrgreen:

Moin!

Zitat aus dem Hamburger Abendblatt vom 19.10.2010

Kiel. Mehr als 1000 Tonnen Schweinefleisch lagerten in Kühltrailern auf der verunglückten Ostseefähre "Lisco Gloria". Das, was nach dem verheerenden Brand davon noch übrig ist, scheint knapp eine Woche nach der Havarie an der schleswig-holsteinischen und dänischen Ostseeküste anzuschwemmen. An den Stränden zwischen Damp und Falshöft sowie von Lindhöft bis Noer in der Eckernförder Bucht entdeckten Anwohner verhärtete Fettreste im Spülsaum.

Mehr hier: http://news.google.de/news/story?pz=1&c ... MM&topic=t

mfg Peter Hartung
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Tim S.
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Re: LISCO GLORIA brennt vor Langeland- alle gerettet!

Beitrag von Tim S. »

Verschleppung erst am 21.10. geplant
http://www.abendblatt.de/region/article ... dense.html
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