Garsvik hat geschrieben:[Das hat was mit Geschäftsführerverträgen zu tun. Geschäftsführer von Beluga ist möglicherweise Roger Iliffe und er kann im Prinzip Vereinbarungen aller Art treffen. Überschreitet er dabei seine duch Geschäftsführervertrag begrenzten Kompetenzen, dann weist er darauf hin, daß diese Vereinbarungen vorbehaltlich einer Zustimmung der Eigner der Firma gelten.
Gerade in einer Krise wird sich doch wohl kaum ein Verhandlungspartner auf einen solchen Vorbehalt einlassen, denn das würde doch bedeuten, daß letztlich jedes Verhandlungsergebnis dieser Art das Papier nicht wert ist, auf das es gedruckt ist.
Ein "klares Mandat" gerade für weitreichende Entscheidungen sieht jedenfalls anders aus...
Wenn wir mal annehmen, daß Stolberg 50,x % und Oaktree 49,x % der Anteile hält, dann ergibt sich dadurch faktisch eine Patt-Situation, die dann, wenn sich die Anteilseigner nicht einigen können, zu einer Lähmung des Unternehmens führen kann (und daß sich in der derzeitigen Lage Oaktree und Stolberg in irgendeiner Form einigen, erscheint eher unwahrscheinlich).
Nun ja, hier wissen wir leider nicht, wie die Gesellschafterstruktur wirklich aussieht, d.h. ob Stolberg wirklich noch die 50,x % hält oder ob es neben ihm und Okatree noch weitere Gesellschafter gibt. Außerdem wäre dann die Frage intererssant, ob Stolberg über seine Anteile überhaupt noch frei verfügen kann oder ob diese z.B. irgendwo als Sicherheit für Verbindlichkeiten dienen...
Es bleibt also spannend.
Alexander