Jens.G hat geschrieben:MPG hat geschrieben:
Ja, das hatte ich auch so gelesen. Nur treffen die Kriterien wohl auf jedes Schiff zu, das abgebrochen wurde, wird oder werden soll.
Und ich denke mal, das ist der springende Punkt. Ich vermute, das das einzige Problem in diesem Fall ist, das der letzte Hafen vor dem Abbruch ein deutscher Hafen ist und sich hiesige Behörden für so eine Aktion ganz gut Instrumentalisieren lassen.
Moin!
@ "Jens.G": Nein, Jens, das ist nicht "der springende Punkt". Die Europäische Kommission hat schon im März 2012 neue Vorschriften vorgelegt, mit denen gewährleistet werden soll, dass europäische Schiffe künftig nur in Anlagen abgewrackt werden, die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten und nach umweltverträglichen Methoden arbeiten. Jedes Jahr werden mehr als 1000 ausgediente große Handelsschiffe wie Tank- und Containerschiffe verschrottet, aber viele europäische Schiffe enden in unternormigen Anlagen an südasiatischen Gezeitenstränden. Diese Anlagen arbeiten zumeist ohne die Umweltschutz- und Sicherheitsvorkehrungen, die zur Bewirtschaftung der in ausgedienten Schiffen vorhandenen Gefahrstoffe (wie Asbest, polychlorierte Biphenyle (PCB), Tributylzinn und Ölschlamm) erforderlich sind. Die Folge sind hohe Unfallraten und Gesundheitsrisiken für die Arbeiter sowie eine verheerende Umweltverschmutzung.
Dazu diese Hintergrund-Information:
Zurzeit ist das Abwracken von Schiffen in der Abfallverbringungsverordnung der EU geregelt, die die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Länder verbietet. Diese Vorschriften sind jedoch nicht speziell auf Schiffe ausgerichtet und werden oft umgangen. Grund dafür ist der Mangel an angemessenen Abwrackkapazitäten in den OECD-Ländern – allerdings ist es auch schwer zu bestimmen, wann ein Schiff zum Wrack, d. h. zu Abfall wird und welches Land das Schiff ausführt. Die neue Verordnung wird diese Lücken in der Gesetzgebung schließen und das Abwracken von unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahrenden Schiffen in Nicht-OECD-Ländern unter strikten Bedingungen gestatten.
2009 wurden über 90 % der europäischen Schiffe in Nicht-OECD-Ländern verschrottet, mitunter in unternormigen Abwrackanlagen. Da die Zahl der ausgedienten europäischen Schiffe hoch ist (17 % der Welthandelsflotte fährt unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats), hat die weltweite Verbesserung der Abwrackpraktiken für die EU Priorität.
Aufgrund ihrer ernsten Bedenken hinsichtlich der negativen Gesundheits- und Umweltauswirkungen des Schiffsabwrackens hat die Kommission am 19. November 2008 eine EU-Strategie für eine Verbesserung des Abwrackens von Schiffen angenommen. Darin wird eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen das Abwracken von Schiffen so bald wie möglich verbessert werden soll, ohne das Inkrafttreten des Hongkong-Übereinkommens abzuwarten. Die neue Verordnung baut auf den in dieser Strategie gegebenen Denkanstößen auf.
Das Hongkong-Übereinkommen muss von mindestens 15 großen Flaggen- und Recycling-Staaten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Diese Länder sollten mindestens 40 % der Weltflotte und einen beträchtlichen Anteil (nahezu 50 %) der weltweit verfügbaren Recyclingkapazität repräsentieren. ---
Wir haben dieses Thema in diesem Forum öfter sehr ausführlich diskutiert. Wenn Du oben rechts in die Suchmaske das Wort EISENFRESSER eingibst, wirst Du einiges über die Zustände an den Abbruchstränden von Alang und Bangladesh erfahren.
Ich finde es gut, dass endlich in Europa gehandelt wird.
mfg Peter Hartung