Unterschied zwischen zwei Patenten

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Lübecker
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Unterschied zwischen zwei Patenten

Beitrag von Lübecker »

Moin,
so richtig schlau werde ich aus den Artikeln auf offiziellen Seiten nicht.

Wo liegt der Unterschied im Rheinpatent und einem A-Patent? Wäre ersteres wie ein A-Patent, nur mit zusätzlichem Nachweis der Streckenkunde?

Was und wo darf ich jeweils damit fahren?


vielen Dank
Torino
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Re: Unterschied zwischen zwei Patenten

Beitrag von Torino »

hallo,
mit dem sogenannt "a" patent ist das nautische befähigungszeugniss gemeint mit dem mann weltweit auf see und den seeschiffahrtsstraßen als nautiker unterwegs sein kann.
mit dem binnen-patent nur auf den ausgewiesenen binnenwasserstraßen.
unterschied halt zwischen binnenschiff und seeschiff
gruß von der elbe
torino
Lübecker
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Re: Unterschied zwischen zwei Patenten

Beitrag von Lübecker »

ich meine nicht das Hochseepatent A, sondern das Schifferpatent A
Kaheiroe
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Re: Unterschied zwischen zwei Patenten

Beitrag von Kaheiroe »

SCHIFFERPATENT A

Dieser Lehrgang ist an deutschsprachige Matrosenbriefinhaber gerichtet. Teilnehmer ohne Schifferpatent B werden in einem 4-5 tägigen Intensivkurs in Strecken und Fahrkunde unterrichtet, wie Seeschiffahrtsstraßenordnung, Kollisionsverhütungsregeln (KVR ), BinschstrO., BinSchUO, BinschPatentV und ADN und trainiert.

Nachzulesen unter : http://atlas-schiffahrt.de/ patentlehrgänge/schifferpatent-a-see ........

Das Kapitänspatent A 6 Kapitän auf Großer Fahrt ( 6 Semester FHS ) gab es nur bis Ende 1970, musste danach umgetauscht werden in AG.

Seit 1998 heißt es STCW ( Standards of Training Certification and Watchkeeping) II/2 Kapitän; STCW II /1 Naut. Wachoffz.

Gruß Kaheiroe
Ferryman
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Re: Unterschied zwischen zwei Patenten

Beitrag von Ferryman »

moin
das rheinpatent muss man haben um den rhein ohne lotsen befahren zu DÜRFEN, aber nur in deutschland. in NL darf man das ohne extra prüfung soweit ich weiß.
je länger die strecke die man sich prüfen läst ist umso weniger sollen die prüfer ins detail der einzelnen strecken gehen, sagte mir einer mit dem ich radarpatent gemacht habe.
adn, adr oder adnr je nachdem wie man es gerade spricht ( also gefahrgut ) wird im binnensektor bei patenten mit unterrichtet aber es erlaubt einen nicht gefahrgut zu befördern !!!
dazu muß man extra schule machen, in duisburg oder in hamburg weiß ich. die hamburger haben auch eine filiale in bremerhaven, zur prüfung muß man dann allerdings im norddeutschen bereich zur wsa direcktion nach kiel.

mfg arne
Lübecker
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Re: Unterschied zwischen zwei Patenten

Beitrag von Lübecker »

Moin,

vielen Dank für die Rückmeldungen. Final konnte ich in Erfahrung bringen, das die Patente prinzipiell gleich sind, jedoch mit dem Rheinpatent der Rhein befahren werden darf und mit dem Schifferpatent A nicht.

viele Grüße

Eike
Ferryman
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Re: Unterschied zwischen zwei Patenten

Beitrag von Ferryman »

das binnenpatent A befähigt dich auf allen flüssen zu fahren. aber du mußt dir durch die fahrerei gewisser anzahlen von fahrten zu berg UND zu tal die flüsse freifahren um solche , ich sag mal extrapatente, machen zu dürfen. nicht nur für den rhein braucht man in deutschland ein extra patent, mosel glaub ich auch. für die elbe macht man auch eine freifahrerprüfung, nok auch.
mfg arne
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