Das ist sicherlich alles richtig so, aber ich habe mich an früher erinnert und einen Alten Mateltarifvertrag rausgesucht.
Der Manteltarifvertrag von 1969 für die Deutsche Seefahrt enthält z.B. sinngemäß folgende Regelungen:
Wenn nach 12 Monaten Dienst aus betrieblichen Gründen noch kein Urlaub gewährt werden kann, dann gibt es ab dem 13. Monat pro Monat einen Urlaubstag zusätzlich und gestaffelt 10 % bis 25 % (ab dem 17. Monat) mehr Geld.
Nach 16 Monaten ohne Urlaub stand uns das Recht auf fristlose Kündigung zu. Diese Frist verlängerte sich nochmals um 3 Monate, wenn das Schiff in dieser Zeit einen europäischen Hafen anlaufen würde.
19 Monate Dienst auf dem Schiff waren also zumutbar. Telefonische Kontaktaufnahme via Satellit mit zu Hause gab es auch noch nicht, wir schrieben uns noch Briefe die dann nach 1 bis 4 Monaten den Empfänger erreichten.
Zum Glück hat sich Vieles in positive Richtung verändert, auch wenn gerade Corona zu zeitweisen Beschränkungen führt.
Herzliche Grüße
Fritz