Garsvik hat geschrieben:"Dinglicher Arrest" für alle Vermögenswerte des Niels Stollberg. D.h. wegen vermuteter erheblicher Verfehlungen (Betrug?) als Geschäftsführer der Fa. Beluga ist wahrscheinlich, daß Herr Stolberg mit seinem Privatvermögen haften muß. Er kann jetzt nichts aus seinem Privatvermögen verkaufen ohne Einverständnis des Gerichtsvollziehers. Auch das will nichts heißen, wird aber i.d.R. nicht verfügt, wenn nicht plausible Gründe vorliegen.
Gerade der letzte Satz ist so nicht korrekt, sondern eher irreführend.
Schauen wir mal an, was die Medien berichten (
http://www.radiobremen.de/politik/nachr ... ga108.html): "Nach NDR-Informationen will ein Gläubiger offenbar gerichtlich durchsetzen, dass Stolberg oder eine seiner Firmen offene Rechnungen bezahlen. Deshalb soll ein Gerichtsvollzieher aus Wittmund die schriftliche Forderung persönlich übergeben haben. Der so genannte Titel wurde vom US-Finanzinvestor Oaktree gestellt. Diesen hat das Landgericht Aurich genehmigt. Falls Stolberg jetzt nicht zahlt, könnte sein Besitz gepfändet werden."
Die Initiative hierfür geht also von Oaktree aus. Diese haben gegenüber dem Gericht, welches die entsprechende Anweisung an den Gerichtsvollzieher gibt, gesagt, sie hätten offene Forderungen gegen Stolberg, und haben das vermutlich auch mit irgendwelchen Dokumenten belegt. Das Gericht entscheidet in solch einem Fall nur nach reiner Aktenlage, d.h. sie entscheiden nur darüber, ob eine Forderung besteht - wenn ja, wird der Gerichtsvollzieher losgeschickt, wenn nein eben nicht. Ob die betreffende Forderung tatsächlich rechtswirksam ist, entscheidet das Gericht in diesem Fall gar nicht; das muß ggf. später juristisch geklärt werden. Insofern sagt es zunächst einmal gar nichts darüber aus, ob Stolberg tatsächlich rechtsverbindlich zur Zahlung verpflichtet ist...
Alexander