Warum sollten Kripo und/oder Staatsanwaltschaft überhaupt etwas dazu sagen?DSR-Admin hat geschrieben:Nur was meint eigentlich die Kripo dazu?
Um diese Frage zu beantworten, ist ein kleiner Exkurz ins Strafrecht notwendig. Dort wird i.W. unterschieden in sog. "Offizialdelikte" und sog. "Antragsdelikte". Bei einem Antragsdelikt ist Voraussetzung für ein Tätigwerden der o.g. Behörden das Vorliegen einer Strafanzeige (Ausnahme: es liegt ein begründetes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung/-ermittlung vor). Bei Offizialdelikten ist eine solche Strafanzeige nicht erforderlich, d.h. die o.g. Behörden müssen, sobald sie von einem möglichen Delikt Kenntnis erlangen, von sich aus tätig werden.
Wesentliche Offizialdelikte sind u.a.:
Gefährliche und schwere Körperverletzung (§ 224, 226 StGB)
Diebstahl (§§ 242, 243, 244, 244a StGB)
Raub (§ 249 StGB)
Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)
Mord, Totschlag (§§ 211, 212 StGB)
Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
Verkehrsgefährdung (§ 315 c StGB) u.a.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
Betrug (§ 263 StGB)
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) u.a.
Inwieweit ein Anfangsverdacht wegen eines der o.g. Delikte vorliegen könnte, mag jeder hier selbst entscheiden.
Alexander