Das komplizierte Vergaberecht kann aber nicht dafür verantwortlich sein, dass nach sieben Monaten noch nicht einmal die Anfrage auf dem Markt ist.Tim S. hat geschrieben: ↑So 14. Mär 2021, 11:04Vielleicht. Abef damit wäre noch nicht dieses unfassbar zähe Ausschreibungsrecht ausgehebelt, das die Hauptschuld trägt.Volker Landwehr hat geschrieben: ↑So 14. Mär 2021, 10:40 Wenn man das liest, kann man shon Zweifel bekommen, ob der Betrieb des Kanals noch ernst genommen wird. Sieben Monate nach dem letzten Unfall ist die Reparatur des betroffenen Tores noch nicht einmal ausgeschrieben.
Das dritte Tor wurde vor drei Jahren und ein paar Tagen von der AKACIA beschädigt. Die Reparatur soll im Sommer/Herbst 2021 abgeschlossen sein. Vielleicht hätte man es doch besser nach den alten Plänen in Asien neu bauen lassen sollen. Es wäre vermutlich schneller gegangen und kostengünstiger gewesen.
Gruß, Volker
Einmal gründlich gemacht, lässt sich so eine Ausschreibung auf Basis eines vorhandenen Leistungsverzeichnesses in kurzer Zeit erstellen. Außerdem lässt die EU-Richtlinie 2014/24/EU auch Ausnahmen zu: Artikel 32 Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung
c) soweit dies unbedingt erforderlich ist, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Fristen einzuhalten, die für die offenen oder die nichtoffenen Verfahren oder die Verhandlungsverfahren vorgeschrieben sind. Die angeführten Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen auf keinen Fall dem öffentlichen Auftraggeber zuzuschreiben sein.
Vielleicht sollte man, um weitere Torschäden zu vermeiden, über eine Schlepperpflicht nachdenken, bis alle Tore wieder zu Verfügung stehen.
Und vielleicht sollte auch die Verwaltung endlich kreativ werden. Manchmal ist es besser sich zu entschuldigen, als um Erlaubnis zu fragen.
Gruß, Volker