Warum soll das keine Notsituation sein ? Das Schiff kam nicht aus eigner Kraft frei und brauchte dringend Bagger und Schlepperunterstützung. Ansonsten wäre die Seereise hier beendet gewesen. Es geht dabei um die Kosten der Bergung, nicht um Schadensersatzansprüche. Ausserdem ist das Schiff beschädigt, der genaue Umfang ist uns unbekannt. Und selbst wenn GA deklariert wird bedeutet das noch nicht, dass die auch ausgeführt wird. Verfrachter, welche eine Transportversicherung haben, können dem jedenfalls gelassen entgegensehen.Volker Landwehr hat geschrieben: ↑Fr 2. Apr 2021, 21:02 Wieso eigentlich General Average? Erläuterung aus dem Cambridge Dictionary übersetzt: eine Vereinbarung, bei der die Kosten für Schäden an einem Schiff oder den darin befindlichen Gütern von der Reederei und den Eigentümern der Güter geteilt werden, wenn es notwendig wird, entweder das Schiff oder die Güter in einer Notsituation zu retten.
Eine derartige Situation ist doch garnicht eingetreten. Sieht für mich danach aus, als wollte sich jemand um Schadensersatz drücken.
Gruß, Volker
Aber der Job, die Kosten auf die Ladungsbeteiligten aufzulösen ist wohl eine Lebensaufgabe.
Gruß