Theodor Heuss hat geschrieben: ↑So 19. Nov 2023, 02:15
Der eine oder andere würd vermutlich die Auflieger samt Ware (vielleicht eh schon verdorben) abschreiben und sich somit von der Kostenbeteiligung "befreien".
Und wie sieht es hier mit privat Reisenden samt Fahrzeug aus? Greift da die generelle KFZ-Haftpflicht?
Das ist richtig, wenn der Ladungseigentümer sein Eigentum aufgibt wird es im Anschluss durch den Dispatcheur verwertet (also versteigert) um die Forderung, so weit wie möglich, zu befriedigen.
Passagiere fallen nicht unter "Havarie Grosse", laut Hague-Visby Rules von 1994, Para XVII "Contribution values":
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Mails, passengers’ luggage, personal effects and accompanied private motor vehicles shall not contribute in general average.
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Es geht hierbei also nur um zahlende Ladung!
Grüße
Hans