Hallo The Agents Traitor,
IMDG-Code und MoU unterscheiden nahezu gleichlautend folgende Schiffskategorien:
1. Frachtschiffe oder Fahrgastschiffe mit nicht mehr als 25 Fahrgästen oder einem Fahrgast je 3 m Schiffslänge
*)
2. andere Fahrgastschiffe, deren Fahrgastzahl die vorstehend genannte Höchstzahl überschreitet
Fußnote nur gültig für MoU:
*) Die Gesamtzahl der Fahrgäste darf nicht mehr als eine Person je 1 m Schiffslänge betragen.
Die LISCO GLORIA besitzt nun eine Länge von 200 Metern und wäre sie unter den strengeren Vorschriften des IMDG-Codes gefahren, bedeutete dies, daß sie Gefahrgüter der Staukat. D + E überhaupt nicht hätte befördern, Gefahrgüter der Staukat. B + C nur "an Deck" fahren und nur solche der Kat. A auch "unter Deck" befördern dürfen.
Es waren knapp mehr als 200 Passagiere an Bord, folgerichtig hätte sich die DFDS die Ausnahmeregelung aus der MoU-Fußnote zunutze machen können.
Auch wenn Klaipeda nicht im LWHA-Gebiet liegen mag, kann dennoch folgendes Hintertürchen aus dem MoU § 2 - Begriffsbestimmungen greifen:
Verkehre in anderen Gebieten können von den betreffenden zuständigen Behörden als LWHA-Verkehre betrachtet werden, sofern die gleiche Sicherheit gewährleistet werden kann.
Woher hast du dieses Wissen? Meines Wissens nach werden Klassen 2.1 und 2.3 (wenn erlaubt) sehr oft verladen (z.B. Aerosole, die in jedem Spray enthalten sind). Auch Klasse 8 geht und 5.2 auch. Regel hat hier nur, daß Staukategorie D+E (anhand UN-Nr. für jeden Stoff mit Hilfe der Verpackungsgruppe eindeutig festgelegt) nicht verladen werden dürfen, denn diese Staukategorien darf man nur verladen wenn eine Mitnahme einer gewissen Zahl an Passagieren nicht überschritten wird. Die Zahl wird im Regelfall jedoch bei den meisten Fahrten überschritten.
Mein Wissen beziehe ich aus dem MoU selbst, in diesem Falle aus der Tabelle im § 6 "Stauung und Trennung" des MoU.
Ich ging in meinem gestrigen Beitrag nun einfach einmal davon aus, daß die LISCO GLORIA unter die Kategorie "andere Fahrgastschiffe" fallen würde. Allerdings komme ich nun, nach entsprechender Würdigung der MoU-Fußnote, zu der Erkenntnis, daß man die LISCO GLORIA auch in die weniger restriktiv zu behandelnde Schiffskategorie einordnen kann.
Dann würde es sich auch mit Deinem Wissenstand in Übereinstimmung bringen lassen, daß nämlich auch solche Gefahrgüter der Klassen 2.1, 2.3 und 5.2 an Bord der Schiffe verladen wurden.
Zu den Aerosolen bleibt mir da noch anzumerken, daß solche giftigen Gase der Klasse 2.3 als Treibgase in Aerosolen grundsätzlich verboten sind. Man darf das nicht verwechseln mit dem weiteren Inhalt einer Aerosoldose, der durchaus nach den Kriterien der Klasse 6.1 giftig sein kann.
Aerosole der UN 1950 mit einem Inhalt unter 1 Liter sind zwar nach ihren Gefahrguteigenschaften der Klasse 2 zu klassifizieren und dokumentieren, hinsichtlich der Stauung und Trennung sind sie aber wie die Klasse 9 zu behandeln und sind der Staukategorie A zugeordnet. Nur Aerosole mit einem Volumen größer als 1 Liter sind nach den Vorschriften, die für die Klassen 2.1 und 2.2 gelten, zu trennen und stauen.
Welche Vorschriften nun angewendet werden, ob IMDG-Code oder MoU, kann jede Reederei individuell und variabel entscheiden. Es gibt keine Vorschrift, wonach sich eine Reederei im Vorherein für das eine oder andere entscheiden müsste.
Viele LKWs werden sicherlich Sammelgut (consolidated cargo) transportieren, worunter man dann so ziemlich alles verstehen kann und es zig verschiedene Produkte auf einem LKW geben kann. Mal hoffen, daß da kein Gefahrgut dazwischen ist ...!?
Es muss nicht immer Gefahrgut sein, was auch gut brennt. Eine Vielzahl chemischer Produkte unterliegt nur daher nicht den Gefahrgutvorschriften, weil sie die geforderten Kriterien nur knapp verfehlen. Manches Produkt der Farbenindustrie ist nur deshalb nicht in die Klasse 3 der entzündlichen Flüssigkeiten einklassifiziert, weil der Flammpunkt bei 65°C liegt und nicht bei 60°C und darunter. Bei einem solchen Feuer, wie nun auf der LISCO GLORIA gesehen, macht diese geringe, aber entscheidende, Differenz aber kaum einen Unterschied.
Gruß
Elbinsel